Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §825;Rechtssatz
Die Anhängigkeit eines Verfahrens betreffend einen Antrag des Miteigentümers eines Grundstückes auf Bewilligung eines Bewässerungsteiches, der auf diesem Grundstück konsenslos errichtet wurde, hat auf die Vollstreckbarkeit eines gegen den anderen Miteigentümer gerichteten wasserpolizeilichen Auftrages zur Beseitigung des Teichs keinen Einfluß.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993070005.X07Im RIS seit
12.11.2001