Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;PauschV VwGH 1991 Art1 litC Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Kostenbestimmungen des VwGG und der PauschV VwGH 1991 erfassen den Ersatz des Schriftsatzaufwandes für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, nicht aber den Ersatz des allein durch die Anrufung des Verfassungs... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft W, E-Gasse 12 (EZ 296, KG X). Dem Mitbeteiligten gehört die Liegenschaft W, P-Gasse 17. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, erteilte hinsichtlich eines Bauvorhabens P-Gasse 17 dem Bauwerber K, der auch Eigentümer der Liegenschaft E-Gasse 12 war, mit Bescheid vom 7. Februar 1963 gemäß § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes die Bewilligung, bestehende Wohnräume des ebe... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft W, E-Gasse 12 (EZ 296, KG X). Dem Mitbeteiligten gehört die Liegenschaft W, P-Gasse 17. Der Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 37, erteilte hinsichtlich eines Bauvorhabens P-Gasse 17 dem Bauwerber K, der auch Eigentümer der Liegenschaft E-Gasse 12 war, mit Bescheid vom 7. Februar 1963 gemäß § 70 der Bauordnung für Wien und in Anwendung des Wiener Garagengesetzes die Bewilligung, bestehende Wohnräume des ebe... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 88/03/0193 5 Stammrechtssatz In Ansehung des in der V BGBl 1989/206 vorgesehenen Schriftsatzaufwandes kann für die Gegenschrift nicht zusätzlich noch ein Streitgenossenzuschlag zugesprochen werden. Schlagworte Schri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/11/14 88/03/0193 5 Stammrechtssatz In Ansehung des in der V BGBl 1989/206 vorgesehenen Schriftsatzaufwandes kann für die Gegenschrift nicht zusätzlich noch ein Streitgenossenzuschlag zugesprochen werden. Schlagworte Schri... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 23. Februar 1993, Z1. 92/11/0256, wurde die Säumnisbeschwerde der N Versicherungs AG) zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde der nunmehrigen Antragstellerin am 23. März 1993 zugestellt. In dem vorliegenden, am 25. März 1993 zur Post gegebenen, Schriftsatz gibt die Antragstellerin eine "Stellungnahme der mitbeteiligten Partei zur Säumnisbeschwerde" ab, beantragt die Zurückweisung der Säumnisbeschwerde und begehrt Aufwandersatz von insgesamt ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art132;VwGG §21 Abs1;VwGG §27;VwGG §47 Abs3;VwGG §48 Abs3;VwGG §55 Abs1;
Rechtssatz: Auch wenn dem Antragsteller eine Ausfertigung der Verfügung über die Einleitung des Vorverfahrens zugestellt worden war, kommt ihm im Verfahren gem § 27 VwGG die Stellung als "Mitbeteiligter" iSd § 21 Abs 1 VwGG nicht zu. Das Kostenbegehren war dah... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin - Betreiberin einer Handelskette - errichtete aufgrund eines Baubewilligungsbescheides aus dem Jahre 1975 auf der Gp. 301/1, KG X, im Gemeindegebiet der Gemeinde Z (in der Folge: Gemeinde) einen Einkaufsgroßmarkt mit einer Verkaufsfläche von über 3600 m2. Im Flächenwidmungsplan der Gemeinde, der vom Gemeinderat am 2. Oktober 1979 beschlossen wurde, ist diese Grundparzelle als "Sonderfläche Supermarkt" gewidmet. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde vom 22... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO Tir 1989 §31;VwGG §34 Abs1;VwGG §36 Abs1;VwGG §48 Abs3;
Rechtssatz: Die am verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend die Behebung eines Baubewilligungsbescheides gem § 68 Abs 4 Z 4 AVG beteiligte Gemeinde ist in ihrem als "Äußerung" bezeichneten Schriftsatz den Ausführunge... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 11. Juni 1992 hat der Verwaltungsgerichtshof zwei Beschwerden der Stadtgemeinde H betreffend jeweils die Parteistellung der mitbeteiligten Weggenossenschaft in einem Baubewilligungsverfahren als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdeführerin zum Kostenersatz an das Land Salzburg verpflichtet. Die mitbeteiligte Partei hat in jedem dieser Beschwerdeverfahren fristgerecht eine Gegenschrift eingebracht und die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde beantragt. Der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0058
Rechtssatz: Da der Abspruch über das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei im Erkenntnis unterblieben ist, waren der mitbeteiligten Partei in einem ergänzenden Beschluß die Kosten für den Aufwandersatz und die erfo... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 11. Juni 1992 hat der Verwaltungsgerichtshof zwei Beschwerden der Stadtgemeinde H betreffend jeweils die Parteistellung der mitbeteiligten Weggenossenschaft in einem Baubewilligungsverfahren als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdeführerin zum Kostenersatz an das Land Salzburg verpflichtet. Die mitbeteiligte Partei hat in jedem dieser Beschwerdeverfahren fristgerecht eine Gegenschrift eingebracht und die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde beantragt. Der ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 11. Juni 1992 hat der Verwaltungsgerichtshof zwei Beschwerden der Stadtgemeinde H betreffend jeweils die Parteistellung der mitbeteiligten Weggenossenschaft in einem Baubewilligungsverfahren als unbegründet abgewiesen und die Beschwerdeführerin zum Kostenersatz an das Land Salzburg verpflichtet. Die mitbeteiligte Partei hat in jedem dieser Beschwerdeverfahren fristgerecht eine Gegenschrift eingebracht und die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde beantragt. Der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0058
Rechtssatz: Da der Abspruch über das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei im Erkenntnis unterblieben ist, waren der mitbeteiligten Partei in einem ergänzenden Beschluß die Kosten für den Aufwandersatz und die erfo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z1;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §59 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/06/0058
Rechtssatz: Da der Abspruch über das Kostenbegehren der mitbeteiligten Partei im Erkenntnis unterblieben ist, waren der mitbeteiligten Partei in einem ergänzenden Beschluß die Kosten für den Aufwandersatz und die erfo... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer beantragten mit Eingabe vom 10. Oktober 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Erschließung der Grundparzellen nn1 und nn2 der KG Zirl. Dieser Eingabe waren Unterlagen angeschlossen, aus denen hervorgeht, daß Gegenstand der beantragten naturschutzrechtlichen Bewilligung die Errichtung einer Brücke über den Gießen war. Die Bezirkshauptmannschaft führte am 14. November 19... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte mit Eingabe vom 10. Oktober 1990 bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck (im folgenden: Bezirkshauptmannschaft) die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Erschließung der Grundparzelle nn1 der KG Zirl. Dieser Eingabe waren Unterlagen angeschlossen, aus denen hervorgeht, daß Gegenstand der beantragten naturschutzrechtlichen Bewilligung die Errichtung einer Brücke über den Gießen war. Die Bezirkshauptmannschaft führte am 14. November 1990 eine mü... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;NatSchG Tir 1991 §34 Abs7;NatSchG Tir 1991 §34 Abs8;VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
92/10/0048 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/28 91/10/0205 2 Stammrechtssatz Der Umweltanwalt (h... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Umweltanwalt (hier: Tiroler Landesumweltanwalt) ist nicht Träger subjektiv-öffentlicher Rechte, weshalb er auch nicht als Mitbeteiligter im verwaltungsgerichtlichen Verfahren auftreten kann. Der Umstand, daß er in der Verfügung über die Einleitung des Vorverfahrens als Mitbeteiligter bezeichnet wurde, vermag weder seine rechtliche Stellung als Mitbeteiligter iSd § 21 Abs 1 VwGG noch einen Anspruch auf Aufwandersatz zu begründen (Hinweis B 11.11.1991, 91/10/0008). Schla... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. März 1991 erkannte der Magistrat der Stadt Wien die mitbeteiligte Partei schuldig, sie hätte es als gemäß 3 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der XY Baugesellschaft m. b.H. in Wien zu verantworten, daß sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige in einem bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Bausteile beabsichtigt worden seien, ohne daß entsprechende Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien. Die mitbeteiligte Parte... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 18. März 1991 erkannte der Magistrat der Stadt Wien die mitbeteiligte Partei schuldig, sie hätte es als gemäß 3 9 VStG zur Vertretung nach außen Berufene der XY Baugesellschaft m. b.H. in Wien zu verantworten, daß sechs namentlich genannte ausländische Staatsangehörige in einem bestimmten Zeitraum auf einer bestimmten Bausteile beabsichtigt worden seien, ohne daß entsprechende Beschäftigungsbewilligungen oder Befreiungsscheine vorgelegen seien. Die mitbeteiligte Parte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages European Ca... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und
der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages European Ca... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 29. Juli 1991 beantragte die Mitbeteiligte die Erteilung einer Baubewilligung für den Zubau eines Wintergartens auf einer Terrasse auf dem Grundstück Nr. nn1, KG X. Über dieses Ansuchen wurde nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Bauwerberin am 10. September 1991 eine mündliche Verhandlung durchgeführt, zu der keine Nachbarn zugezogen waren. Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 27. September 1991 wurde der Bauwerberin die beantragte Baub... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 29. Juli 1991 beantragte die Mitbeteiligte die Erteilung einer Baubewilligung für den Zubau eines Wintergartens auf einer Terrasse auf dem Grundstück Nr. nn1, KG X. Über dieses Ansuchen wurde nach telefonischer Terminvereinbarung mit der Bauwerberin am 10. September 1991 eine mündliche Verhandlung durchgeführt, zu der keine Nachbarn zugezogen waren. Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 27. September 1991 wurde der Bauwerberin die beantragte Baub... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2 impl;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0316 E 12. September 1984 VwSlg 11508 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Schriftsatzaufwand ist nur für die schriftliche Äußerung zur Beschwerde selbst vorgesehen, somit nicht für jene Schriftsätze, die allein zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung nehmen. Sc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2 impl;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/03/0316 E 12. September 1984 VwSlg 11508 A/1984 RS 3 Stammrechtssatz Schriftsatzaufwand ist nur für die schriftliche Äußerung zur Beschwerde selbst vorgesehen, somit nicht für jene Schriftsätze, die allein zur Frage der aufschiebenden Wirkung Stellung nehmen. Sc... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde spruchgemäß der Berufung der Beschwerdeführer gegen den Bescheid des im Devolutionswege zuständig gewordenen Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 20. Februar 1990 keine Folge gegeben und ihr Antrag vom 15. Juni 1988 auf Abstellung einer Waldverwüstung gemäß § 16 Abs. 3 des Forstgesetzes 1975 abgewiesen. Begründet wurde dies damit, daß die behauptete Waldverwüstung infolge Überflutung bzw. Versumpfung eines ihnen gehörigen Waldgrundstückes die... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §16;ForstG 1975 §172 Abs6;VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3;
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine Person in der Verfügung über die Einleitung des Vorverfahrens als Mitbeteiligte bezeichnet wurde, vermag weder ihre rechtliche Stellung als Mitbeteiligte iSd § 21 Abs 1 VwGG noch einen Anspruch auf Aufwandersatz zu begründen (Hinweis E 25.5.1981, 3645/80). D... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens beantragte beim Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr die Erteilung der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung für den generellen Umbau der Kitzbüheler Hornbahn, I. und II. Teilstrecke, von Kitzbühel über die Pletzeralm zum Alpenhaus (beide Teilstrecken sollen als Einseilumlaufbahnen mit geschlossenen Fahrbetriebsmitteln für je sechs Personen ausgeführt werden) und die Erteilung der dazu erforderlichen Rodun... mehr lesen...