1.1. Mit Bescheid vom 31. Juli 1991 erteilte die belangte Behörde der mitbeteiligten Partei (MP) gemäß § 111a Abs. 1 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die wasserrechtliche Grundsatzgenehmigung zur Errichtung des Kraftwerkes Freudenau. Im Spruchabschnitt VII dieses Bescheides schrieb sie vor, bis zum 31. Juli 1991 sei ein Detailprojekt für das Hauptbauwerk sowie für den rechten Donaudamm, 1. Ausbauphase, bei der Wasserrechtsbehörde zur Genehmigung einzureichen. Dieser Auflage ha... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1;
Rechtssatz: Einen Streitgenossenzuschlag und eine gesonderte Vergütung der Umsatzsteuer neben dem Schriftsatzaufwand sieht das VwGG nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und der mitbeteiligten Partei Inhalt und Umfang des Pauschbetrages Eur... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1988 beantragten die Beschwerdeführer als Grundeigentümer die Feststellung, daß ein Teil des Grundstückes Nr. 1682/1 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Die Gesamtfläche des zur Feststellung beantragten Grundstückes betrage rund 1,6606 ha. Aus dem Erhebungsbericht der Bezirksforstinspektion - Forstaufsichtsstation V vom 10. Mai 1988 und dem ihm angeschlossenen Lageplan ergibt sich, daß es sich bei dem in Rede stehenden Teil des genannten Grundstücke... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 1. März 1988 beantragten die Beschwerdeführer als Grundeigentümer die Feststellung, daß ein Teil des Grundstückes Nr. 1682/1 nicht Wald im Sinne des Forstgesetzes sei. Die Gesamtfläche des zur Feststellung beantragten Grundstückes betrage rund 1,6606 ha. Aus dem Erhebungsbericht der Bezirksforstinspektion - Forstaufsichtsstation V vom 10. Mai 1988 und dem ihm angeschlossenen Lageplan ergibt sich, daß es sich bei dem in Rede stehenden Teil des genannten Grundstücke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführers und ... mehr lesen...
Das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 7 grenzt an seiner Westseite an das Grundstück der mitbeteiligten Bauwerber Nr. 6, beide Gründstücke liegen an der Landeshauptstraße. Die Bauwerber suchten am 1. Oktober 1990 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde um die Baubewilligung für den Abbruch eines Nebengebäudes an. Dieses Nebengebäude befindet sich an der Nachbargrenze zu den Beschwerdeführern und ist gegenüber der Straßenflucht des bestehenden Wohnhauses der Bauwerber (an der ... mehr lesen...
Das Grundstück der Beschwerdeführer Nr. 7 grenzt an seiner Westseite an das Grundstück der mitbeteiligten Bauwerber Nr. 6, beide Gründstücke liegen an der Landeshauptstraße. Die Bauwerber suchten am 1. Oktober 1990 beim Bürgermeister der mitbeteiligten Gemeinde um die Baubewilligung für den Abbruch eines Nebengebäudes an. Dieses Nebengebäude befindet sich an der Nachbargrenze zu den Beschwerdeführern und ist gegenüber der Straßenflucht des bestehenden Wohnhauses der Bauwerber (an der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992050048.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Ist der Stellungnahme der mitbeteiligten Partei ein Eingehen auf das Beschwerdevorbringen nicht zu entnehmen, besteht kein Anspruch auf Ersatz des Schriftsatzaufwandes gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1992050048.X04 Im RIS seit 20.11... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Nachbar der zweitmitbeteiligten Partei (kurz: Bauwerber), die beabsichtigt, auf einem näher bezeichneten Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wofür umfangreiche Geländeveränderungen (Hangabgrabungen) erforderlich sind, und hiefür eine entsprechende Baubewilligung erwirkt hat. Der Beschwerdeführer befürchtet (u.a.), daß es durch diese Abgrabungen und durch damit verbundene Sprengungen zu einer Gefährdung seines oberhalb der Baustelle (hangseits) gelegenen G... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauPolG Slbg 1973;VwGG §30 Abs2;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Baubewilligung - Eine Kostenentscheidung ist (erst) im Erkennntnis, das über die Beschwerde ergeht, zu treffen, wobei gemäß § 48 Abs 3 Z 2 VwGG allenfalls nur der Ersatz für eine schriftliche Äußerung zur BESCHWERDE v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist der Nachbar der zweitmitbeteiligten Partei (kurz: Bauwerber), die beabsichtigt, auf einem näher bezeichneten Grundstück ein Bauwerk zu errichten, wofür umfangreiche Geländeveränderungen (Hangabgrabungen) erforderlich sind, und hiefür eine entsprechende Baubewilligung erwirkt hat. Der Beschwerdeführer befürchtet (u.a.), daß es durch diese Abgrabungen und durch damit verbundene Sprengungen zu einer Gefährdung seines oberhalb der Baustelle (hangseits) gelegenen G... mehr lesen...
Index: L81705 Baulärm Umgebungslärm SalzburgL82005 Bauordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauPolG Slbg 1973;VwGG §30 Abs2;VwGG §47 Abs1;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Baubewilligung - Eine Kostenentscheidung ist (erst) im Erkennntnis, das über die Beschwerde ergeht, zu treffen, wobei gemäß § 48 Abs 3 Z 2 VwGG allenfalls nur der Ersatz für eine schriftliche Äußerung zur BESCHWERDE v... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Herbst 1990 auf dem Grundstück X in der KG St. Jakob i.H. teilweise Aufschüttungen vorgenommen. Mit Eingabe vom 16. November 1990 ersuchte er bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) um die nachträgliche naturschutzrechtliche Genehmigung für die vorgenommenen Schüttungsarbeiten und um die Genehmigung für die Fertigstellung. Der naturschutzfachliche Amtssachverständige erstattete ein negatives Gutachten. Er verwies dabei auf den Umstand, daß das gegenständlic... mehr lesen...
Index: L55007 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §8;NatSchG Tir 1991 §34 Abs7;NatSchG Tir 1991 §34 Abs8;VwGG §21 Abs1;VwGG §48 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/09/28 91/10/0205 2 Stammrechtssatz Der Umweltanwalt (hier: Tiroler Landesumweltanwalt) ist nicht Träger subjektiv-öffentlicher Rechte, weshalb er auch nicht als Mi... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Juni 1989 wurde von der Bezirkshauptmannschaft für den 26. Juli 1989 eine Augenscheinsverhandlung über das Ansuchen der mitbeteiligten Partei "um die Erteilung der gewerbepolizeilichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Neu- bzw. Zubaues beim Bestand in B, R 9," anberaumt. Die Kundmachung enthält (neben dem Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG) die Rechtsbelehrung, daß gemäß § 356 Abs. 3 GewO 1973 nur jene Nachbarn Partei sind, die spätes... mehr lesen...
Mit Kundmachung vom 29. Juni 1989 wurde von der Bezirkshauptmannschaft für den 26. Juli 1989 eine Augenscheinsverhandlung über das Ansuchen der mitbeteiligten Partei "um die Erteilung der gewerbepolizeilichen Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Neu- bzw. Zubaues beim Bestand in B, R 9," anberaumt. Die Kundmachung enthält (neben dem Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 42 AVG) die Rechtsbelehrung, daß gemäß § 356 Abs. 3 GewO 1973 nur jene Nachbarn Partei sind, die spätes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs2 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Schriftsatzaufwand gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG steht der mitbeteiligten Partei im Fall ihres Obsiegens auch dann zu, wenn sich die Gegenschrift "im wesentlichen in einer kurzen Wiedergabe des festgestellten Sachverhaltes und der pauschalen Behauptung, daß die in der Beschwerde behaupteten Verfahrensmängel und Rechtsverletzungen n... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs2 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Schriftsatzaufwand gem § 48 Abs 3 Z 2 VwGG steht der mitbeteiligten Partei im Fall ihres Obsiegens auch dann zu, wenn sich die Gegenschrift "im wesentlichen in einer kurzen Wiedergabe des festgestellten Sachverhaltes und der pauschalen Behauptung, daß die in der Beschwerde behaupteten Verfahrensmängel und Rechtsverletzungen n... mehr lesen...
Über den Antrag der Beschwerdeführerin auf Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Erweiterung einer bereits bestehenden Wasserversorgungsanlage für Trink- und Nutzzwecke ihrer Mitglieder führte die Bezirkshauptmannschaft (BH) am 26. Juli 1971 eine wasserrechtliche Verhandlung durch. In deren Verlauf wurde festgestellt, daß die Quellfassung derzeit zwei Quellen auf einem im Eigentum eines Mitgliedes der beschwerdeführenden Wassergenossenschaft stehenden Grundstück und den ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z1;VwGG §48 Abs3;
Rechtssatz: Ein Zuspruch von Streitgenossenzuschlag ist im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht vorgesehen. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des Verwaltungsgerichtshofes Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1991070099.X09 ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Marktgemeinde A vom 18. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe "es als gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz verantwortlicher Beauftragter der X-GesmbH, T-Straße 1 in W, der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach der NÖ Bauordnung bestellt worden ist, zu verantworten, daß jedenfalls vom 30. 9. 1991 bis mindestens 27. 11. 1991 2 Werbetafeln (5,10 m Breite und 2,60 m Höhe), somit ein bewilligungspflic... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Marktgemeinde A vom 18. März 1992 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden, er habe "es als gemäß § 9 Abs. 2 Verwaltungsstrafgesetz verantwortlicher Beauftragter der X-GesmbH, T-Straße 1 in W, der für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften nach der NÖ Bauordnung bestellt worden ist, zu verantworten, daß jedenfalls vom 30. 9. 1991 bis mindestens 27. 11. 1991 2 Werbetafeln (5,10 m Breite und 2,60 m Höhe), somit ein bewilligungspflic... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;VwGG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/02/27 91/09/0208 1 Stammrechtssatz Das Gesetz sieht die Vergütung eines Streitgenossenzuschlages neben dem pauschalierten Schriftsatzaufwandersatz nicht vor. Schlagworte Schriftsatzaufwand Verhandlungsaufwand des Beschwerdeführer... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1990, Zl. 85/05/0153, zu verweisen. Mit dieser Entscheidung war der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde, betreffend die Bewilligung einer Straßenverbreiterung in dem hier maßgeblichen Bereich, aufgehoben worden. Die belangte Behörde gab bekannt, daß sie mit Berufungsentscheidung vom 19. September 1993 der Berufung (u.a.) der Beschwerdeführer gegen den straßenrechtlichen Baubewilligungsbes... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. März 1990, Zl. 85/05/0153, zu verweisen. Mit dieser Entscheidung war der damals angefochtene Bescheid der belangten Behörde, betreffend die Bewilligung einer Straßenverbreiterung in dem hier maßgeblichen Bereich, aufgehoben worden. Die belangte Behörde gab bekannt, daß sie mit Berufungsentscheidung vom 19. September 1993 der Berufung (u.a.) der Beschwerdeführer gegen den straßenrechtlichen Baubewilligungsbes... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs3;PauschV VwGH 1991 Art1 litA Z1;PauschV VwGH 1991 Art1 litC Z7;VwGG §48 Abs1 Z2;VwGG §48 Abs3 Z2;
Rechtssatz: Die Kostenbestimmungen des VwGG und der PauschV VwGH 1991 erfassen den Ersatz des Schriftsatzaufwandes für die Verwaltungsgerichtshofbeschwerde, nicht aber den Ersatz des allein durch die Anrufung des Verfassungs... mehr lesen...