Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 Z1;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259
Rechtssatz: Den Bf selbst trifft die Verpflichtung, den Zustelltag festzuhalten und den ausgewählten und beauftragten Rechtsanwalt darüber zu informieren, um damit überhaupt die Voraussetzung ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/03/0259 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/03/0179 1 Stammrechtssatz Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme ein... mehr lesen...
Zur Vermeidung von Wiederholungen sei auf das bereits den Gegenstand der Wiederaufnahme bildende Vorerkenntnis sowie den die Ergänzung vom 27. April 1993 wörtlich wiedergegebenen hg. Beschluß vom 11. Mai 1993, OZ 4, verwiesen. Über den Antrag vom 21. März 1993 und dessen Ergänzung vom 27. April 1993 hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Gemäß § 45 Abs. 1 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0096
Rechtssatz: Die (behauptete) unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gerichtshof führen (Hinweis B 13.2.1980, 2654/79). European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0096 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 1 Stammrechtssatz Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren u... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 4. Juni 1987 hat die Bezirkshauptmannschaft St. Veit an der Glan eine "Beschwerde" des Antragstellers gegen Entwässerungsmaßnahmen des R-M. wegen behaupteter Vernässungen auf einem Grundstück des Antragstellers gemäß § 40 Abs. 1 und § 50 Abs. 1 WRG 1959 als unbegründet abgewiesen. Der Berufung des Antragstellers gab der Landeshauptmann von Kärnten mit Bescheid vom 13. Jänner 1988 keine Folge. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 1991, Zl. 88/... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §45 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994070068.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1993 erhob der Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 30. November 1993, Zl. 2 BEK-CS 3495/91-9. Mit Verfügung vom 4. Februar 1994 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Antragsteller zur Behebung verschiedener Mängel dieser Beschwerde, darunter zur Vorlage des angefochtenen Bescheides, auf. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
1.1. Mit Eingabe vom 27. Dezember 1993 erhob der Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof Beschwerde gegen den Bescheid der Bundesentschädigungskommission beim Bundesministerium für Finanzen vom 30. November 1993, Zl. 2 BEK-CS 3495/91-9. Mit Verfügung vom 4. Februar 1994 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Antragsteller zur Behebung verschiedener Mängel dieser Beschwerde, darunter zur Vorlage des angefochtenen Bescheides, auf. Diese Verfügung wurde dem Beschwerdeführer am ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994170291.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit hg Erkenntnis vom 30. März 1992, 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers betreffend Kraftfahrzeugsteuer abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses erfolgte an den Rechtsfreund des nunmehrigen Antragstellers am 22. April 1992. Am 28. April 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag ein, die durch das oben zitierte Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 und 4 VwGG wiederaufzunehmen. Dieser Antrag war wie folgt begründet: "1. Ver... mehr lesen...
Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 1992, Zl. 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 83/61/91, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1987/1988 sowie vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 1928/60/90, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1988/1989, als unbegründet abgewiesen. Mit dem weiteren Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. M... mehr lesen...
Mit hg Erkenntnis vom 30. März 1992, 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers betreffend Kraftfahrzeugsteuer abgewiesen. Die Zustellung dieses Erkenntnisses erfolgte an den Rechtsfreund des nunmehrigen Antragstellers am 22. April 1992. Am 28. April 1992 langte beim Verwaltungsgerichtshof ein Antrag ein, die durch das oben zitierte Erkenntnis abgeschlossenen Verfahren gemäß § 45 Abs 1 Z 1 und 4 VwGG wiederaufzunehmen. Dieser Antrag war wie folgt begründet: "1. Ver... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0040
94/15/0041
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150063.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0084 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. März 1992, Zl. 91/15/0014, 0015, wurde eine Beschwerde des Antragstellers gegen die Bescheide der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 83/61/91, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1987/1988 sowie vom 10. Jänner 1991, Zl. GA 11 - 1928/60/90, betreffend Kraftfahrzeugsteuer 1988/1989, als unbegründet abgewiesen. Mit dem weiteren Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 31. M... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
94/15/0040
94/15/0041
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993150063.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36;VwGG §39 Abs1 Z1;VwGG §41 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/15/0084 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/15/0020 B 16. März 1987 RS 1 Stammrechtssatz Eine Verletzung des Parteiengehörs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren liegt nur vor, wenn Vorschriften des Verwaltungsgericht... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 1993, Zl. 93/02/0251, wurde das Verfahren, betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 1993, zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde für die Wiener Landesregierung und den Bundesminister für öffentliche Wirtsc... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Dezember 1993, Zl. 93/02/0251, wurde das Verfahren, betreffend die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen einen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien gemäß § 34 Abs. 2 in Verbindung mit § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, weil dem Mängelbehebungsauftrag des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 1993, zwei weitere Ausfertigungen der Beschwerde für die Wiener Landesregierung und den Bundesminister für öffentliche Wirtsc... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0073 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1299/54 B 16. November 1955 VwSlg 3886 A/1955 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung. ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/02/0073 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1299/54 B 16. November 1955 VwSlg 3886 A/1955 RS 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung. ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hob die belangte Behörde gemäß § 83 Abs. 7 des Vorarlberger Gemeindegesetzes den Bescheid der Berufungskommission der Stadt Hohenems vom 21. April 1993 wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit auf und verwies die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Berufungskommission zurück. Zur Begründung: wurde im wesentlichen ausgeführt, dem Erstmitbeteiligten sei als Bauwerber mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Hohenems vom 25. April 1990 e... mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zu Zahl 93/06/0006 hatte die Antragstellerin Säumnisbeschwerde wegen Verletzung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Index: L10018 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt Vorarlberg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §63 Abs1;B-VG Art119a Abs5;GdG Vlbg 1985 §83 Abs7;VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/09/15 92/05/0157 2 Stammrechtssatz Hat eine im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides gem § 3... mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zu Zahl 93/06/0006 hatte die Antragstellerin Säumnisbeschwerde wegen Verletzung d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 21. Juni 1990 beantragte die mitbeteiligte Partei beim Landeshauptmann von Kärnten unter Hinweis auf die §§ 31a Abs. 2, 32 und 99 des Wasserrechtsgesetzes 1959 (WRG 1959) die Erteilung der wasserrechtlichen Bewilligung zum Schotterabbau auf einer Reihe von Grundstücken der KG Z. Die Schottergewinnung sollte teilweise im Schwankungsbereich des Grundwassers und teilweise über diesem erfolgen. In der Folge schränkte die mitbeteiligte Partei den Antrag ein. Über diesen Ant... mehr lesen...