Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §45 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0096Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 1Stammrechtssatz
Im Wiederaufnahmeverfahren überprüft der VwGH nicht seine eigenen Erkenntnisse oder Beschlüsse, sondern es besteht in diesem Verfahren nur die Möglichkeit, das Verfahren unter den gesetzlichen Voraussetzungen wiederaufzunehmen
(Hinweis B 25.11.1985, 86/10/0155).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1993120095.X01Im RIS seit
03.04.2001