Entscheidungen zu § 45 Abs. 1 VwGG

Verwaltungsgerichtshof

1.408 Dokumente

Entscheidungen 931-960 von 1.408

TE Vwgh Beschluss 1993/9/29 93/03/0179

Am 11. Mai 1993 hatte der Beschwerdeführer gegen denselben Bescheid an den Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben, die mit Beschluß vom 23. Juni 1993, Zl. 93/03/0115, als verspätet - der Beschwerdeführer hatte erklärt, daß ihm der Bescheid am 29. März 1993 zugestellt worden sei - zurückgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer erhebt nun gegen den genannten Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol neuerlich Beschwerde, verbunden mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/9/29 93/03/0210

Mit hg. Beschluß vom 24. März 1993, Zl. 93/03/0009-5, wurde das Beschwerdeverfahren gemäß § 33 Abs. 1 VwGG eingestellt, da der Beschwerdeführer dem hg. Mängelbehebungsauftrag vom 28. Jänner 1993 nicht in gesetzmäßiger Weise nachgekommen war. So hatte er den auftragsgemäß in vierfacher Ausfertigung zu erstattenden ergänzenden Schriftsatz nur in dreifacher Ausfertigung vorgelegt und anstelle der aufgetragenen Vorlage einer weiteren (vierten) Ausfertigung der ursprünglichen Beschwerde le... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/02/0184

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §53 Abs2;VwGG §45 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1993/09/29 93/02/0180 2 Stammrechtssatz Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens vor dem VwGH ist nicht geeignet, die Rechtswirkungen iSd § 53b Abs 2 letzter Satz VStG auszulösen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/03/0210

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Vom Mangel eines Verschuldens kann nicht gesprochen werden, wenn die Versäumnis einer Frist darauf beruht, daß eine gerichtliche Verfügung nicht vollständig und sorgfältig gelesen wurde. Schlagworte Frist Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030210.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

RS VwGH Beschluss 1993/09/29 93/02/0180

Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/02/0186 Rechtssatz: Ein Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens vor dem VwGH ist nicht geeignet, die Rechtswirkungen iSd § 53b Abs 2 letzter Satz VStG auszulösen. Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Beschluss | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/03/0179

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/03/0180
Rechtssatz: Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme einer Verspätung der Beschwerde ausgelöst hat (eine Fristversäumnis wir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/9/29 93/03/0179

Am 11. Mai 1993 hatte der Beschwerdeführer gegen denselben Bescheid an den Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhoben, die mit Beschluß vom 23. Juni 1993, Zl. 93/03/0115, als verspätet - der Beschwerdeführer hatte erklärt, daß ihm der Bescheid am 29. März 1993 zugestellt worden sei - zurückgewiesen wurde. Der Beschwerdeführer erhebt nun gegen den genannten Bescheid des unabhängigen Verwaltungssenates in Tirol neuerlich Beschwerde, verbunden mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung in de... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/03/0210

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Vom Mangel eines Verschuldens kann nicht gesprochen werden, wenn die Versäumnis einer Frist darauf beruht, daß eine gerichtliche Verfügung nicht vollständig und sorgfältig gelesen wurde. Schlagworte Frist Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993030210.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

RS Vwgh 1993/9/29 93/03/0179

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §71 Abs1 lita;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/03/0180
Rechtssatz: Daß der Beschwerdeführer beim VwGH durch Angabe eines falschen Zustelldatums in der Beschwerde die Annahme einer Verspätung der Beschwerde ausgelöst hat (eine Fristversäumnis wir... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/7/1 93/09/0294

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 17. Juni 1992, AZ IIc/6702 B, betreffend Nichterteilung eines Befreiungsscheines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Verfügung vom 18. August 1992, Zl. 92/09/0211-2, gemäß dem § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Mit Beschluß vom 4. November 1992, Zl. 92/09/0211-7, wurde das verwaltungsgerichtliche Verfahren gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1993

RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0294

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090294.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/7/1 93/09/0294

Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Wien vom 17. Juni 1992, AZ IIc/6702 B, betreffend Nichterteilung eines Befreiungsscheines nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz mit Verfügung vom 18. August 1992, Zl. 92/09/0211-2, gemäß dem § 34 Abs. 2 VwGG zur Behebung von Mängeln zurückgestellt. Mit Beschluß vom 4. November 1992, Zl. 92/09/0211-7, wurde das verwaltungsgerichtliche Verfahren gemäß den §§ 34 Abs. 2 und 33 ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.07.1993

RS Vwgh 1993/7/1 93/09/0294

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993090294.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.07.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0162

Der Antragsteller brachte am 7. Juni 1993 eine als "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens" und "Antrag auf Korrektur eines Schreibfehlers" bezeichnete Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof ein, in welcher er lediglich ausführte, er beantrage den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. April 1993, Zl. 93/12/0056, dahingehend zu korrigieren, "daß der Antrag auf den Antrag auf Gefahrenzulage abgeändert wird". Im Verlauf einer mündlichen Verhandlung, die in der Beschwerde beantragt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0159

Mit Eingabe vom 7. Juni 1993 stellte der Beschwerdeführer den Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG", weil er am 20. April 1993 bei der belangten Behörde den Antrag auf Aufwandsentschädigung zurückgezogen habe. Dieses Faktum sei im Sachverhalt nicht berücksichtigt worden, hätte aber von ihm im Verlaufe einer mündlichen Verhandlung vorgebracht werden können, sodaß das Erkenntnis anders gelautet hätte. Weiters beantra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0160

Mit Eingabe vom 7. Juni 1993 begehrt der Antragsteller die Wiederaufnahme des mit hg. Beschluß vom 29. April 1993, Zl. 92/12/0235, eingestellten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG und Sachentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof. Er bringt lediglich vor, bei Wahrung der Bestimmungen über das Parteiengehör hätte der Beschluß anders gelautet; infolge der "kompletten Untätigkeit der belangten Behörde" sei der Sachverhalt in der Beschwerde nicht präziser ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120160.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0159

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120159.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0162

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0162

Der Antragsteller brachte am 7. Juni 1993 eine als "Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens" und "Antrag auf Korrektur eines Schreibfehlers" bezeichnete Eingabe beim Verwaltungsgerichtshof ein, in welcher er lediglich ausführte, er beantrage den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. April 1993, Zl. 93/12/0056, dahingehend zu korrigieren, "daß der Antrag auf den Antrag auf Gefahrenzulage abgeändert wird". Im Verlauf einer mündlichen Verhandlung, die in der Beschwerde beantragt... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0159

Mit Eingabe vom 7. Juni 1993 stellte der Beschwerdeführer den Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG", weil er am 20. April 1993 bei der belangten Behörde den Antrag auf Aufwandsentschädigung zurückgezogen habe. Dieses Faktum sei im Sachverhalt nicht berücksichtigt worden, hätte aber von ihm im Verlaufe einer mündlichen Verhandlung vorgebracht werden können, sodaß das Erkenntnis anders gelautet hätte. Weiters beantra... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/30 93/12/0160

Mit Eingabe vom 7. Juni 1993 begehrt der Antragsteller die Wiederaufnahme des mit hg. Beschluß vom 29. April 1993, Zl. 92/12/0235, eingestellten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG und Sachentscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof. Er bringt lediglich vor, bei Wahrung der Bestimmungen über das Parteiengehör hätte der Beschluß anders gelautet; infolge der "kompletten Untätigkeit der belangten Behörde" sei der Sachverhalt in der Beschwerde nicht präziser ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0160

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120160.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0159

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120159.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

RS Vwgh 1993/6/30 93/12/0162

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120162.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/29 93/16/0068

Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 25. Februar 1993, Zlen. 93/16/0023, 93/16/0024, 93/16/0025, AW 93/16/0003, Anträgen des Einschreiters auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und auf Wiederaufnahme des Verfahrens nicht stattgegeben und eine Beschwerde des Einschreiters zurückgewiesen. Diese Beschlüsse hatten u.a. die Eingabe des Einschreiters vom 29. Jänner 1993 zum Gegenstand. Nunmehr verfahrensgegenständlich ist eine gleichlautende Eingabe des Einschreiters v... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.06.1993

RS Vwgh 1993/6/29 93/16/0068

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs1;VwGG §45 Abs1;VwGG §46 Abs1;
Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs 1 VwGG sind Beschwerden, denen offenbar die Einwendung der entschiedenen Sache entgegensteht, ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung mit Beschluß zurückzuweisen. Dies gilt auch für Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens (Hinweis B 9.9.1981, 81/09/0087) oder Wiedereinsetzung in den vorige... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/24 93/15/0031

Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß vom 23. November 1992, zugestellt am 21. Jänner 1993, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 17. Oktober 1991 gemäß § 34 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 33 Abs 1 VwGG mit der
Begründung: ein, der Antragsteller habe den ihm aufgetragenen Ergänzungsschriftsatz nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen am Freitag, den 23. Okto... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/24 93/06/0113

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 92/06/0196 hatte die Einschreiterin gegen die Salzburger Landesregier... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/6/24 93/06/0106

Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 92/06/0142 hatten die Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 24.06.1993

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