Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 25. Oktober 1994, Zl. 94/08/0186-5, wurde das Verfahren über die Beschwerde des Antragstellers gegen einen Bescheid der Salzburger Landesregierung betreffend eine Sozialhilfeangelegenheit gemäß den §§ 33 Abs. 1, 34 Abs. 2 VwGG mit der Begründung: eingestellt, daß der Antragsteller der an ihn am 6. September 1994 ergangenen Aufforderung zur Behebung von Mängeln der Beschwerde nicht fristgerecht nachgekommen sei. Dieser Beschluß wurde dem Bes... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0617/61 B 27. April 1961 VwSlg 5555 A/1961 RS 1 Stammrechtssatz Von dem im § 45 Abs 1 lit b VwGG 1952 angeführten Wiederaufnahmegrund erlangt die Partei in dem Zeitpunkte Kenntnis, in welchem ihr die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, in der die irrige Annahme der Versäumung einer im VwGG vorgesehenen... mehr lesen...
Mit hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1994 wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Februar 1994, GZ. 316.780/2-III/4/93, betreffend die Abweisung eines Devolutionsantrages als unbegründet abgewiesen. Der Antragsteller begehrt nunmehr die Wiederaufnahme dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG, weil im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof den Vorschriften über das Parte... mehr lesen...
Mit hg. Erkenntnis vom 18. Oktober 1994 wurde die Beschwerde des Antragstellers gegen den Bescheid des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 14. Februar 1994, GZ. 316.780/2-III/4/93, betreffend die Abweisung eines Devolutionsantrages als unbegründet abgewiesen. Der Antragsteller begehrt nunmehr die Wiederaufnahme dieses verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemäß § 45 Abs. 1 Z. 4 VwGG, weil im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof den Vorschriften über das Parte... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung durch den VwGH (Hinweis B 16.11.1955, 1299/54, VwSlg 3886 A/1955). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Das Unterlassen der Übermittlung einer Ausfertigung der Gegenschrift der belangten Behörde an den Bf nach § 36 Abs 5 VwGG stellt eine iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (grundsätzlich) beachtliche Verletzung des Parteiengehörs dar (im konkreten Fall wurde die beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens deshalb nicht bewilligt, da der Wiederauf... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/12/06 90/04/0297 2 Stammrechtssatz Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG bezieht sich nur auf den Sachverhalt und nicht auf die rechtliche Beurteilung durch den VwGH (Hinweis B 16.11.1955, 1299/54, VwSlg 3886 A/1955). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §36 Abs5;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Das Unterlassen der Übermittlung einer Ausfertigung der Gegenschrift der belangten Behörde an den Bf nach § 36 Abs 5 VwGG stellt eine iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (grundsätzlich) beachtliche Verletzung des Parteiengehörs dar (im konkreten Fall wurde die beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens deshalb nicht bewilligt, da der Wiederauf... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Wiederaufnahme des mit hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1989, 85/13/0214, abgeschlossenen Verfahrens im wesentlichen mit folgender Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof habe sein Erkenntnis auf die Aussagen der im Verwaltungsverfahren vernommenen Zeugen Gertraud O. und Hannelore S. gestützt. Beide Zeugenaussagen seien dem Antragsteller im Verwaltungsverfahren vor Erlassung des seinerzeit angefochtenen Bescheides nicht vorgehalten worden. Allerdings hab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein von der Partei behaupteter und auf Grund der von ihm geführten Zeugen voll inhaltlich bestätigter Sachverhalt muß der Partei nicht mehr zur Kenntnis gebracht werden. Die Vorschriften über die Gewährung von Parteiengehör ... mehr lesen...
Der Antragsteller begehrt die Wiederaufnahme des mit hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1989, 85/13/0214, abgeschlossenen Verfahrens im wesentlichen mit folgender Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof habe sein Erkenntnis auf die Aussagen der im Verwaltungsverfahren vernommenen Zeugen Gertraud O. und Hannelore S. gestützt. Beide Zeugenaussagen seien dem Antragsteller im Verwaltungsverfahren vor Erlassung des seinerzeit angefochtenen Bescheides nicht vorgehalten worden. Allerdings hab... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;BAO §115 Abs2;BAO §183 Abs4;VwGG §45 Abs1 Z4;
Rechtssatz: Ein von der Partei behaupteter und auf Grund der von ihm geführten Zeugen voll inhaltlich bestätigter Sachverhalt muß der Partei nicht mehr zur Kenntnis gebracht werden. Die Vorschriften über die Gewährung von Parteiengehör ... mehr lesen...
Mit dem (am 7. November 1994 eingelangten) Schreiben vom 1. November 1994 bringt die Antragstellerin folgendes vor: "Gegen den Beschluß mit welchem das Verfahren eingestellt wird erhebe ich hiermit die Beschwerde. Begründung: Das Verfahren wird eingestellt mit
Begründung: mit Berichterverfügung vom 15.04.1994 sei ich gemäß Art. 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, meinen - als Beschwerde zu wertenden Schriftsatz vom 17.12.1993 in mehreren Punkten innerhalb von 6 Wochen zu ergänzen. Dies... mehr lesen...
Mit dem (am 7. November 1994 eingelangten) Schreiben vom 1. November 1994 bringt die Antragstellerin folgendes vor: "Gegen den Beschluß mit welchem das Verfahren eingestellt wird erhebe ich hiermit die Beschwerde. Begründung: Das Verfahren wird eingestellt mit
Begründung: mit Berichterverfügung vom 15.04.1994 sei ich gemäß Art. 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, meinen - als Beschwerde zu wertenden Schriftsatz vom 17.12.1993 in mehreren Punkten innerhalb von 6 Wochen zu ergänzen. Dies... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080253.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §34 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs3;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080253.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 4. Mai 1994, Zl. 93/17/0341-10, stellte der Verwaltungsgerichtshof ein Verfahren über die Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe für Jänner und Februar 1993 infolge Nachholung des versäumten Berufungsbescheides nach Ablauf der gesetzten Nachholungsfrist wegen Klaglosstellung im Sinne der Re... mehr lesen...
Mit Beschlüssen vom 14. Juli 1994, Zlen. 94/17/0192-7 und 94/17/0193-7, stellte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahren über die Beschwerden der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe zu 1.) für August 1993 und zu 2.) für September 1993 infolge Nachholung der versäumten Berufungsbescheide nach Ablauf der gesetzten Nachholungs... mehr lesen...
1.1. Mit Beschluß vom 4. Mai 1994, Zl. 93/17/0341-10, stellte der Verwaltungsgerichtshof ein Verfahren über die Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe für Jänner und Februar 1993 infolge Nachholung des versäumten Berufungsbescheides nach Ablauf der gesetzten Nachholungsfrist wegen Klaglosstellung im Sinne der Re... mehr lesen...
Mit Beschlüssen vom 14. Juli 1994, Zlen. 94/17/0192-7 und 94/17/0193-7, stellte der Verwaltungsgerichtshof die Verfahren über die Beschwerden der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Gemeinderat der Marktgemeinde Lichtenwörth wegen Verletzung der Entscheidungspflicht in Angelegenheit einer Berufung gegen die Vorschreibung einer Standortabgabe zu 1.) für August 1993 und zu 2.) für September 1993 infolge Nachholung der versäumten Berufungsbescheide nach Ablauf der gesetzten Nachholungs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0418 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/16 94/17/0393 1 (hier: Frist des § 36 Abs 2 VwGG wurde versäumt) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/17/0394 94/17/0395 94/17/0396 94/17/0397 Rechtssatz: Wird der während anhängiger Säumnisbeschwerde außerhalb der Nachfrist des § 36 Abs 2 VwGG erlassene Bescheid einer Behörde durch rechtskräftigen aufsichtsbehördlichen Bescheid aus anderen Gründen als dem der Unzuständigkeit der säumig gewesenen Behörde behoben (hier Behebung wegen inhaltlicher Rechtswidri... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §36 Abs2;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Besprechung in AnwBl 1995/11, S 836-840; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/17/0418 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/12/16 94/17/0393 1 (hier: Frist des § 36 Abs 2 VwGG wurde versäumt) Stammrechtssatz ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Mai 1994, Zlen. 94/19/1001, 1002 und 1003, wurden die vom Antragsteller erhobenen Beschwerden gegen die Eintragungen des A, der R und der S in die Dolmetscherliste des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien mangels der Berechtigung zur Erhebung gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Der Antragsteller (und Beschwerdeführer der vorgenannten Beschwerdeverfahren) begehrt nunmehr die Wiederaufnahme der mit B... mehr lesen...
Mit hg. Beschluß vom 17. Dezember 1993, Zlen. 93/15/0196 bzw. 0197, 0198 wurden drei zur gemeinsamen Beschlußfassung verbundene Beschwerden der Antragstellerin gegen drei Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes zurückgewiesen. Der zitierte Beschluß wurde der Antragstellerin am 22. Februar 1994 zugestellt. Nunmehr begehrt die Antragstellerin einerseits die Bewilligung der Wiederaufnahme und andererseits die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, je mit der Begründun... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. Mai 1994, Zlen. 94/19/1001, 1002 und 1003, wurden die vom Antragsteller erhobenen Beschwerden gegen die Eintragungen des A, der R und der S in die Dolmetscherliste des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien mangels der Berechtigung zur Erhebung gemäß § 34 Abs. 1 VwGG in nichtöffentlicher Sitzung zurückgewiesen. Der Antragsteller (und Beschwerdeführer der vorgenannten Beschwerdeverfahren) begehrt nunmehr die Wiederaufnahme der mit B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
94/15/0190 bis 94/15/0192
Rechtssatz: Die
Gründe: für die Wiederaufnahme eines abgeschlossenen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sind in § 45 Abs 1 Z 1 bis 5 VwGG taxativ aufgezählt (Hinweis: Dolp, Die Verwaltungsgerichtsbarkeit3, 641 Abs 2; B 9.9.1976, 1410/7... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):94/19/1248 94/19/1247 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0082/65 B 17. Februar 1965 VwSlg 6599 A/1965 RS 1 Stammrechtssatz Die Rechtseinrichtung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1965 bietet keine Handhabung, eine in dem abgeschlossene... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
94/15/0190 bis 94/15/0192 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1994/06/27 93/12/0095 2 Stammrechtssatz Die (behauptete) unrichtige Anwendung von Rechtsvorschriften durch den VwGH kann nicht zur Wiederaufnahme des Verfahrens vor diesem Gerichtshof führen (Hin... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1; Beachte Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden
94/15/0190 bis 94/15/0192
Rechtssatz: Das - worauf auch immer zurückzuführende - Unterbleiben einer bestimmten rechtlichen Argumentation der Partei vermag keinen Wiederaufnahmsgrund darzustellen. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...