Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 4. August 1992, Zl. 411.193/01-I 4/91, hatte der Antragsteller die zur Zl. 92/07/0172 protokollierte Beschwerde erhoben, in welcher er das Datum der Zustellung des angefochtenen Bescheides an ihn mit dem 6. August 1992 angegeben hatte. Diese Beschwerde war am 18. September 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt und mit einem Eingangsvermerk versehen worden, welcher sie als an diesem Tage persönlich überreich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070215.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gegen den Bescheid des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft vom 4. August 1992, Zl. 411.193/01-I 4/91, hatte der Antragsteller die zur Zl. 92/07/0172 protokollierte Beschwerde erhoben, in welcher er das Datum der Zustellung des angefochtenen Bescheides an ihn mit dem 6. August 1992 angegeben hatte. Diese Beschwerde war am 18. September 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangt und mit einem Eingangsvermerk versehen worden, welcher sie als an diesem Tage persönlich überreich... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992070215.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 1992, Zl. 92/11/0150, wurde das Verfahren betreffend die Beschwerde des R (im folgenden als Antragsteller bezeichnet) gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Tirol vom 29. April 1992 betreffend Insolvenz-Ausfallgeld eingestellt, weil der Antragsteller der an ihn ergangenen Aufforderung, die der Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben, insoweit nicht nachgekommen war, als seine Beschwerde auch nach ihrer Ergänzung keinen Sach... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. Oktober 1992, Zl. 92/11/0150, wurde das Verfahren betreffend die Beschwerde des R (im folgenden als Antragsteller bezeichnet) gegen den Bescheid des Landesarbeitsamtes Tirol vom 29. April 1992 betreffend Insolvenz-Ausfallgeld eingestellt, weil der Antragsteller der an ihn ergangenen Aufforderung, die der Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben, insoweit nicht nachgekommen war, als seine Beschwerde auch nach ihrer Ergänzung keinen Sach... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Vorlage einer Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ersetzt nicht die Sachverhaltsdarstellung iSd § 28 Abs 1 Z 3 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992110293.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z3;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Die Vorlage einer Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ersetzt nicht die Sachverhaltsdarstellung iSd § 28 Abs 1 Z 3 VwGG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992110293.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Erkenntnis wurde die vom Antragsteller gegen die ebenfalls im
Spruch: dieses Beschlusses genannte Berufungsentscheidung gerichtete Beschwerde abgewiesen. Der als Wiederaufnahmeantrag zum Verfahren 90/15/0124 bezeichnete Schriftsatz vom 4. Mai 1992 enthält ua folgende Ausführungen: "1. Im Beschwerdeverfahren ging es primär um die Schlüssigkeit oder Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung der b.B. Das zit. Erk. kommt nun zu dem Schluß, daß es de... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Erkenntnis wurde die vom Antragsteller gegen die ebenfalls im
Spruch: dieses Beschlusses genannte Berufungsentscheidung gerichtete Beschwerde abgewiesen. Der als Wiederaufnahmeantrag zum Verfahren 90/15/0124 bezeichnete Schriftsatz vom 4. Mai 1992 enthält ua folgende Ausführungen: "1. Im Beschwerdeverfahren ging es primär um die Schlüssigkeit oder Unschlüssigkeit der Beweiswürdigung der b.B. Das zit. Erk. kommt nun zu dem Schluß, daß es de... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, daß der VwGH bei Fällung seines Erkenntnisses nicht die nach Ansicht des Antragstellers notwendigen rechtlichen Erwägungen angestellt und sich nicht mit sämtlichen von ihm erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt habe, kann das Vorliegen eines Wiederaufnahmeg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2264/50 B 1. Juli 1954 RS 2 Stammrechtssatz Mit dem Vorbringen, daß der VwGH bei Fällung seines Erkenntnisses nicht die nach Ansicht des Antragstellers notwendigen rechtlichen Erwägungen angestellt und sich nicht mit sämtlichen von ihm erhobenen Einwendungen auseinandergesetzt habe, kann das Vorliegen eines Wiederaufnahmeg... mehr lesen...
In der vorliegenden, vom Einschreiter augenscheinlich selbst verfaßten Eingabe beantragt er gemäß § 69 Abs. 1 Z. a, b und c (offenbar AVG) die Wiederaufnahme eines Verfahrens, in dessen Gegenstand - offenbar im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung - der Entzug seiner Waffenbesitzkarte war. Gemäß § 45 Abs. 1 VwGG setzt die Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof ein durch Erkenntnis oder Beschluß dieses Gerichtshofes abgeschlossenes Verfahren vorau... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. April 1992, Zl. 92/02/0152, wurde eine Bescheidbeschwerde des Antragstellers in einer Verwaltungsstrafsache nach dem KFG 1967 als verspätet zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof war auf Grund der Behauptung des Antragstellers im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG von der Zustellung des angefochtenen Bescheides an ihn am 26. Februar 1992 und auf Grund des Poststempels auf dem Kuvert, in dem die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992010876.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In seinem Wiederaufnahmsantrag macht der Antragsteller geltend, daß die Postaufgabe der als verspätet zurückgewiesenen Beschwerde früher als im Zurückweisungsbeschluß auf Grund des Poststempels auf dem Kuvert angenommen 8. April 1992 - somit am letzten Tag der Beschwerdefrist - erfolgt sei. Er bot für diese Behauptung Beweise ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes vom 30. April 1992, Zl. 92/02/0152, wurde eine Bescheidbeschwerde des Antragstellers in einer Verwaltungsstrafsache nach dem KFG 1967 als verspätet zurückgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof war auf Grund der Behauptung des Antragstellers im Sinne des § 28 Abs. 1 Z. 7 VwGG von der Zustellung des angefochtenen Bescheides an ihn am 26. Februar 1992 und auf Grund des Poststempels auf dem Kuvert, in dem die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;
Rechtssatz: In seinem Wiederaufnahmsantrag macht der Antragsteller geltend, daß die Postaufgabe der als verspätet zurückgewiesenen Beschwerde früher als im Zurückweisungsbeschluß auf Grund des Poststempels auf dem Kuvert angenommen 8. April 1992 - somit am letzten Tag der Beschwerdefrist - erfolgt sei. Er bot für diese Behauptung Beweise ... mehr lesen...
Mit dem in einem gemäß § 11 Abs. 1 VwGG gebildeten Senat beschlossenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 1989, Zl. 88/12/0172, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Juni 1988, Zl. MA 62 - III/261/88/Str, betreffend Verwaltungsübertretung durch unbefugte Titelführung gemäß § 109 Abs. 2 UOG als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ihm - f... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als rechtskundiger Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Erkenntnis vom 15. Jänner 1990, Zl. 88/12/0069, wurde die Beschwerde des nunmehrigen Antragsteller gegen den Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 28. März 1988, betreffend "Personalzulage" als unbegründet abgewiesen. Im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegend... mehr lesen...
Mit dem in einem gemäß § 11 Abs. 1 VwGG gebildeten Senat beschlossenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. Juni 1989, Zl. 88/12/0172, hatte der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des nunmehrigen Antragstellers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 22. Juni 1988, Zl. MA 62 - III/261/88/Str, betreffend Verwaltungsübertretung durch unbefugte Titelführung gemäß § 109 Abs. 2 UOG als unbegründet abgewiesen. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, daß ihm - f... mehr lesen...
Der Antragsteller steht als rechtskundiger Beamter des Ruhestandes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Mit Erkenntnis vom 15. Jänner 1990, Zl. 88/12/0069, wurde die Beschwerde des nunmehrigen Antragsteller gegen den Bescheid des Berufungssenates der Stadt Wien vom 28. März 1988, betreffend "Personalzulage" als unbegründet abgewiesen. Im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf dieses Erkenntnis verwiesen. Der vorliegend... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf E 19.10.1951, 0170/51). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/09/0166 B 28. Juni 1989 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtlich strafbare Handlung oder Erschleichungshandlung im Zuge des Verfahrens vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwaltungsbehördlichen Verfahrens gesetzt wurde (Hinweis auf E 19.10.1951, 0170/51). ... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. September 1992, Zl. 92/11/00074, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren über die Beschwerde des E gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. Jänner 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Zivildienstpflicht gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz abgewiesen worden war, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG mit der Begründung: ein, die belangte Behörde habe den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Juli 1992, betreffend desse... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Indem der Antragsteller als Wiederaufnahmegrund geltend macht, daß der Bf nicht formell klaglos gestellt worden sei, bestreitet er lediglich die Richtigkeit der der Kostenentscheidung zugrundeliegenden Rechtsansicht des VwGH. Dies stellt keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (oder eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2303/60 B 19. Jänner 1961 RS 1 Stammrechtssatz Um mit einem nach § 45 Abs 1 lit d VwGG 1952 gestützten Wiederaufnahmeantrag durchzudringen, genügt die allgemeine Behauptung, daß im Verfahren vor dem VwGH Vorschriften über das Parteiengehör nicht entsprochen worden sei, nicht; es müssen vielmehr die angeblich nicht beachtet... mehr lesen...
Mit Beschluß vom 22. September 1992, Zl. 92/11/00074, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren über die Beschwerde des E gegen den Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 28. Jänner 1992, mit dem ein Antrag des Beschwerdeführers auf Befreiung von der Zivildienstpflicht gemäß § 13 Abs. 1 Z. 2 Zivildienstgesetz abgewiesen worden war, gemäß § 33 Abs. 1 VwGG mit der Begründung: ein, die belangte Behörde habe den Beschwerdeführer mit Bescheid vom 10. Juli 1992, betreffend desse... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z4;VwGG §45 Abs1;VwGG §56;VwGG §58;
Rechtssatz: Indem der Antragsteller als Wiederaufnahmegrund geltend macht, daß der Bf nicht formell klaglos gestellt worden sei, bestreitet er lediglich die Richtigkeit der der Kostenentscheidung zugrundeliegenden Rechtsansicht des VwGH. Dies stellt keinen Wiederaufnahmegrund iSd § 45 Abs 1 Z 4 VwGG (oder eine... mehr lesen...