Mit dem im Spruch: dieses Beschlusses genannten Beschluß vom 23. November 1992, zugestellt am 21. Jänner 1993, stellte der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren gegen einen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 17. Oktober 1991 gemäß § 34 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 33 Abs 1 VwGG mit der
Begründung: ein, der Antragsteller habe den ihm aufgetragenen Ergänzungsschriftsatz nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Wochen am Freitag, den 23. Okto... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Ausführungen zur Fristversäumnis in Zusammenhang mit der Frage des Hineinlangens einer Briefsendung in den Briefkasten. European Case ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH gilt ein Schriftstück dann der Post durch Einwurf in einen Briefkasten am Tag des Einwurfes als übergeben, wenn am Briefkasten der Vermerk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Nachstehend genannte Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinn
erledigt:
am 24.6.1993 93/06/0114, 93/06/0125
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060113.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 92/06/0196 hatte die Einschreiterin gegen die Salzburger Landesregier... mehr lesen...
Gemäß § 45 Abs. 1 Z. 5 VwGG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis oder Beschluß abgeschlossenen Verfahrens auf Antrag einer Partei zu bewilligen, wenn das Verfahren vor dem Gerichtshof wegen Klaglosstellung oder wegen einer durch Klaglosstellung veranlaßten Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, die behördliche Maßnahme, die die Klaglosstellung bewirkt hatte, jedoch nachträglich behoben wurde. Zur Zl. 92/06/0142 hatten die Einschreiter gegen den Gemeinderat der Gemeinde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Ausführungen zur Fristversäumnis in Zusammenhang mit der Frage des Hineinlangens einer Briefsendung in den Briefkasten. European Case ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §33 Abs3;VwGG §45 Abs1 Z2;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/15/0032
Rechtssatz: Nach stRsp des VwGH gilt ein Schriftstück dann der Post durch Einwurf in einen Briefkasten am Tag des Einwurfes als übergeben, wenn am Briefkasten der Vermerk... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Beachte Nachstehend genannte Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinn
erledigt:
am 24.6.1993 93/06/0114, 93/06/0125
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060113.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993060106.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. Juli 1992, Zl. 4.320.408/2-III/13/91, wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich gemäß § 66 Abs. 4 des AVG ohne weiteres Ermittlungsverfahren abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, welche laut Postaufgabestempel am 11. Dezember 1992 zur Post gegeben wurde und am 14. Dezember 1992 beim Verwaltungsgerichtshof einlangt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0510
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist das Vorliegen einer Fristversäumnis. Demnach geht ein Wiedereinsetzungsantrag, in dem behauptet wird, daß die in einem Zurückweisungsbeschluß ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 27. Juli 1992, Zl. 4.320.408/2-III/13/91, wurde die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich gemäß § 66 Abs. 4 des AVG ohne weiteres Ermittlungsverfahren abgewiesen. Gegen diesen Bescheid erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde, welche laut Postaufgabestempel am 11. Dezember 1992 zur Post gegeben wurde und am 14. Dezember 1992 beim Verwaltungsgerichtshof einlangt... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/01/0510
Rechtssatz: Voraussetzung für die Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist das Vorliegen einer Fristversäumnis. Demnach geht ein Wiedereinsetzungsantrag, in dem behauptet wird, daß die in einem Zurückweisungsbeschluß ... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschlüssen vom 2. Dezember 1992, Zlen. 92/12/0231, 92/12/0237 und 92/12/0240, Säumnisbeschwerden des Antragstellers gemäß § 34 Abs. 1 VwGG zurückgewiesen. In gleichlautenden Anträgen, die am 25. Jänner 1993 beim Verwaltungsgerichtshof überreicht wurden, begehrte der damalige Beschwerdeführer und nunmehrige Antragsteller Wiederaufnahme des Verfahrens und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sowie Einleitung des Vorverfahrens. Gleichzeitig legte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1;VwGG §46 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/12/0025
93/12/0026
93/12/0027
93/12/0028
93/12/0029
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993120024.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
In seiner am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Antragsteller als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Die Beschwerde hätte daher spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0365, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde daher wegen Verspätung zurück. Ein Antrag auf Wie... mehr lesen...
In seiner am 27. August 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Antragsteller als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Die Beschwerde hätte daher spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0367, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde daher wegen Verspätung zurück. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt:
am 22.3.1993 93/10/0023, 93/10/0024, 93/10/0025
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993100022.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. A... mehr lesen...
In seiner am 27. August 1992 beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachten Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Antragsteller als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Die Beschwerde hätte daher spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0365, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde daher wegen Verspätung zurück. Ein Antrag auf Wie... mehr lesen...
In seiner am 27. August 1992 zur Post gegebenen Beschwerde gegen den Bescheid der Burgenländischen Landesregierung vom 13. Juli 1992 gab der Antragsteller als Tag der Zustellung des angefochtenen Bescheides den 15. Juli 1992 an. Die Beschwerde hätte daher spätestens am 26. August 1992 eingebracht werden müssen. Mit Beschluß vom 28. September 1992, Zl. 92/10/0367, wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde daher wegen Verspätung zurück. Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §45 Abs2; Beachte Nachstehende Beschwerden wurden im gleichen Sinne erledigt:
am 22.3.1993 93/10/0023, 93/10/0024, 93/10/0025
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1993100022.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1 Stammrechtssatz Das Übersehen der Angabe des unrichtigen Datums der Zustellung des angefochtenen Bescheides stellt ein Verschulden iSd § 45 Abs 1 Z 2 VwGG dar. A... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: angeführten Beschluß wurde eine Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen einen Bescheid des Bundesministers für Inneres wegen Verspätung zurückgewiesen. Aus der Eingabe der Antragstellerin vom 19. November 1992 ergab sich, daß ihr mit dem oben angeführten Beschluß als Beschwerde aufgefaßter Schriftsatz zur Verbesserung von Mängeln bestimmt war, die ihrem zur hg. Zl. VH 92/01/0147 gestellten Verfahrenshilfeantrag anhafteten. Dies war für den Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13 Abs3;VwGG §45 Abs1;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1993:1992011021.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Das Verfahren über die vom Antragsteller zu Zl. 89/17/0043 gegen die Salzburger Landesregierung erhobene Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht i.A. Kanalanschlußgebühr wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 10. November 1989 eingestellt, weil die belangte Behörde NACH Ablauf der ihr gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist den versäumten Vorstellungsbescheid nachgeholt hatte und der Beschwerdeführer damit im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG als klaglos gestellt anzus... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §33 Abs1;VwGG §45 Abs1 Z5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 88/01/0097 B 18. Mai 1988 RS 1 Stammrechtssatz Wurde ein verwaltungsgerichtliches Verfahren über eine Säumnisbeschwerde eingestellt, weil der versäumte Bescheid von der belangten Behörde nach Ablauf der ihr eingeräumten Frist nachgeholt und der Bfr sohin klaglos gestellt wurde, in der Folge aber der ... mehr lesen...
Das Verfahren über die vom Antragsteller zu Zl. 89/17/0043 gegen die Salzburger Landesregierung erhobene Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht i.A. Kanalanschlußgebühr wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluß vom 10. November 1989 eingestellt, weil die belangte Behörde NACH Ablauf der ihr gemäß § 36 Abs. 2 VwGG gesetzten Frist den versäumten Vorstellungsbescheid nachgeholt hatte und der Beschwerdeführer damit im Sinne des § 33 Abs. 1 VwGG als klaglos gestellt anzus... mehr lesen...