1 Mit Beschluss vom 24. April 2020, Zl. Ro 2020/16/0005-3, wies der Verwaltungsgerichtshof die gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich vom 11. September 2019. Zl. LVwG-AV-133/001-2019, erhobene Revision zurück, da in dieser eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung nicht aufgezeigt worden war. Weiters verpflichtete der Verwaltungsgerichtshof den Revisionswerber dazu, dem Land Niederösterreich Aufwendungen in der Höhe von 553,20 € binnen zwei Wochen ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §43 Abs7VwRallg
Rechtssatz: Gemäß § 43 Abs. 7 VwGG können Schreib- oder Rechnungsfehler oder andere offenbar auf einem Versehen beruhende Unrichtigkeiten im Erkenntnis jederzeit von Amts wegen berichtigt werden. Daraus ergibt sich zunächst, dass den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ein Antragsrecht auf Berichtigung der in... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §43 Abs7
Rechtssatz: Von einer anderen, offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit nach § 43 Abs. 7 VwGG kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Verwaltungsgerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, d.h. also, wenn die zu berichtigende Entscheidung dem Willen des Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 13. Dezember 2007, Zlen. 2005/09/0130, 2006/09/0082, hat der Verwaltungsgerichtshof 1. die angefochtenen Bescheide im Umfange der der Beschwerdeführerin in Spruchpunkt 1. des erstangefochtenen Bescheides bzw. des dem zweitangefochtenen Bescheid zugrundeliegenden erstinstanzlichen Disziplinarerkenntnisses zum Vorwurf gemachten Verletzung von Dienstpflichten durch Nichtbefolgung der Weisung vom 27. April 2004 wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: GO VwGH 1965 Art14 Abs6;VwGG §43 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2006/09/0082
Rechtssatz: Zu einer "authentischen Interpretation" zur Verdeutlichung der vom Verwaltungsgerichtshof vertretenen Rechtsauffassung bietet das Rechtsinstitut der Berichtigung gemäß § 43 Abs. 7 VwGG iVm Art 14 Abs. 6 der Geschäf... mehr lesen...
Mit Beschluss vom 20. Februar 2007, Zl. 2005/05/0159-5, hat der Verwaltungsgerichtshof die gegen den Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Niederösterreich vom 4. April 2005, Zl. III-36/04, erhobene Verwaltungsgerichtshofbeschwerde wegen Fehlens der Möglichkeit einer Verletzung von Rechten der Beschwerdeführerin zurückgewiesen. Mit ihrem am 3. April 2007 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Schriftsatz vom 29. März 2007 stellt die Beschwerdeführerin den An... mehr lesen...
Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/17/0357 B 22. Juni 1990 RS 1 (hier mit Zusatz: "Ein förmlicher Berichtigungsantrag ist daher unzulässig.") Stammrechtssatz Den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ein Antragsrecht auf Berichtigung von Schreibfehlern und Rechenfehlern nicht zu. Im RIS seit 13.05.2008 mehr lesen...
Im gegenständlichen Beschwerdeverfahren hat die mitbeteiligte Landeshauptstadt am 15. September 2004 eine Gegenschrift erstattet, wobei sie nicht rechtsanwaltlich vertreten war. Unter Punkt III. Z. 2 dieser Gegenschrift hat die mitbeteiligte Landeshauptstadt unter Berufung auf das hg. Erkenntnis vom 18. Juni 2001, Zl. 2001/17/0049, den Ersatz des Schriftsatzaufwandes in der Höhe von EUR 991,20 begehrt. Sie verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass sich der letzte Satz des § 49 Abs. ... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 20. Oktober 2004, Zl. 2002/08/0214, hat der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Beschwerdeführers als unbegründet abgewiesen. Dem Bund wurden Kosten in der Höhe von EUR 381,90 (Summe aus EUR 51,50 Vorlageaufwand und EUR 330,40 Schriftsatzaufwand) zugesprochen. Mit seinem am 10. Dezember 2004 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten Schreiben stellt der Beschwerdeführer den Berichtigungsantrag, die ihm "irrtümlich" in der Höhe von EUR 381,90 auferlegten Kosten ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0136 B 19. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Von einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Gerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also wenn die z... mehr lesen...
Bereits mit der Aufforderung zur Rechtfertigung der Behörde erster Instanz vom 8. April 2002 wurde dem Beschwerdeführer zur Last gelegt, er habe am 3. April 2002 um 21.45 Uhr in Markt Allhau, Südautobahn A2, Höhe StrKm 108,00, Fahrtrichtung Wien, ein dem Kennzeichen nach näher bestimmtes Kraftfahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand gelenkt (die Alkomatmessung um 22.26 Uhr habe eine AAK von 0,42 mg/l ergeben). Das gesamte Beweisverfahren der Behörde erster Instanz bezo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0136 B 19. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Von einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Gerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also wenn die z... mehr lesen...
ad I. Mit o.a. Beschluss vom 30. Juli 2002 wurde die Behandlung der Beschwerde der nunmehrigen Beschwerdeführerin gegen den Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Niederösterreich vom 21. Mai 2002 abgelehnt. Dieser Beschluss wurde der Beschwerdeführerin zu Handen ihres ausgewiesenen Vertreters am 12. August 2002 zugestellt. Gleichzeitig mit einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof gegen einen weiteren Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates im Land Nieder... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82003 Bauordnung Niederösterreich10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BauO NÖ 1996 §14 Z1;BauO NÖ 1996 §35 Abs2 Z3;BauO NÖ 1996 §37 Abs1 Z1;BauO NÖ 1996 §37 Abs1 Z8;GO VwGH 1965 Art14 Abs6;GO VwGH 1965 Art14 Abs7;VwGG §33a;VwGG §43 Abs7;VwGG §43 Abs8;
Rechtssatz: In seinem Ablehnungsbeschluss hat der erkennende Senat des Verwalt... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: genannten Erkenntnis wurden auf Grund der Beschwerden der Beschwerdeführerin die angefochtenen Bescheide jeweils aufgehoben. Der Bund (Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft) wurde für schuldig erkannt, der Beschwerdeführerin Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 6.351,36 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Die Kostenentscheidung begründete der Verwaltungsgerichtshof in dem genannten Erkenntnis wie folgt:... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293;VwGG §43 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/17/0179 2001/17/0119 2002/17/0244 2002/17/0216 2002/17/0060 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1953/73 B 24. Juni 1974 VwSlg 8642 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Den Part... mehr lesen...
Mit Erkenntnis vom 23. April 2003, Zl. 99/08/0035-11, hat der Verwaltungsgerichtshof der Beschwerde des Bundes gegen den angefochtenen Bescheid insofern stattgegeben, als der angefochtene Bescheid zum Teil aufgehoben wurde. Dem Bund wurden jedoch Kosten mit der Begründung: nicht zugesprochen, dass der beschwerdeführende Bund zugleich Rechtsträger der belangten Behörde sei. Mit einem am 20. Juni 2003 beim Verwaltungsgerichtshof eingelangten "Berichtigungsantrag" wird der Antrag gestell... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 impl;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1953/73 B 24. Juni 1974 VwSlg 8642 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ein Antragsrecht auf Berichtigung von Schreibfehlern und Rechenfehlern nicht zu. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0136 B 19. Jänner 1984 RS 2 Stammrechtssatz Von einer offenbar auf einem Versehen beruhenden Unrichtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn die ursprüngliche Entscheidung den Gedanken, den der Gerichtshof offenbar aussprechen wollte, unrichtig wiedergegeben, dh also wenn die z... mehr lesen...
1. Mit Beschluss des Verwaltungsgerichtshof vom 25. Oktober 2000, Zl. 2000/06/0106-5, wurde das Verfahren über die Beschwerde der nunmehrigen Antragstellerin gegen den Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. April 2000, Zl. 03- 12.10 G 96-00/42, betreffend Baubewilligung gemäß § 33 Abs. 1 in Verbindung mit § 34 Abs. 2 VwGG wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages innerhalb der dazu gesetzten Frist eingestellt. Da gemäß § 47 Abs. 1 VwGG nur die vor dem Verwa... mehr lesen...
Mit einem Schreiben vom 1. März 1994 begehrte der Beschwerdeführer von der Bezirkshauptmannschaft eine "Entscheidung hinsichtlich der Erlaubnis für die Holzbringung über fremden Grund und Boden, da mit dem Grundbesitzer der Gp. 454 KG R. keine Einigung über Art und Umfang durch meine Person zu erzielen ist". In der mündlichen Verhandlung vom 18. Jänner 1995 erklärte der Beschwerdeführer, der Antrag werde dahin präzisiert, daß er Brennholz im Ausmaß von ca. 4 bis 5 rm, das bereits ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: AVG §62 Abs4;ForstG 1975 §66 Abs5;VwGG §43 Abs7 impl;
Rechtssatz: Besteht kein Zweifel über Lage und Ausmaß des fremden Bodens, auf den sich das eingeräumte Bringungsrecht bezieht, handelt es sich bei der Verwendung einer früheren Grundstücksbezeichnung im Bescheid (hier: die Beh hatte statt der zwei Neugrundstücke das Altgrundstüc... mehr lesen...
Mit dem die Beschwerde als unbegründet abweisenden hg. Erkenntnis vom 22. Februar 1995, Zl. 94/17/0315-10, wurden dem Land Steiermark die Kosten für Schriftsatzaufwand und Aktenvorlage mit S 4.565,-- zugesprochen. In den Entscheidungsgründen dieses Erkenntnisses heißt es im letzten Satz: "Die Gegenschrift der belangten Behörde enthält keine die Bescheidbeschwerde betreffenden Ausführungen, so daß in diesem Verfahren der belangten Behörde ein Schriftsatzaufwand nicht zuzusprechen war."... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4 impl;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1953/73 B 24. Juni 1974 VwSlg 8642 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens steht ein Antragsrecht auf Berichtigung von Schreibfehlern und Rechenfehlern nicht zu. ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Antragsteller, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 zahlreiche Säumnis- und Bescheidbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht (die zu mehr als 240 Zahlen protolliert wurden), darunter die zu den Zlen. 92... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §43 Abs7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0013
96/12/0014
96/12/0015
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120012.X01 Im RIS seit 03.04.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 23. Juli 1956 erließ die Tiroler Landesregierung als Agrarbehörde erster Instanz den Regulierungsplan für die G.-Alpe, welcher in Rechtskraft erwachsen ist. § 1 der in diesem Regulierungsplan bescheidmäßig festgelegten Verwaltungssatzungen hatte folgenden Inhalt: "Der Agrargemeinschaft gehören als Mitglieder die jeweiligen Eigentümer der belasteten Güter in der Gemeinde F. und die jeweiligen Eigentümer ... an." Mit dem nunmehr angefochtenen Bescheid berichtigte die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §62 Abs4;BAO §293 impl;VwGG §43 Abs7 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1841/73 E 13. Februar 1974 VwSlg 8554 A/1974 RS 1 Stammrechtssatz Eine Berichtigung nach § 62 Abs 4 AVG 1950 ist nicht mehr zulässig, wenn der Bescheid aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist und keinerlei Rechtswirksamkeit... mehr lesen...
Mit der Kostenentscheidung des eine Angelegenheit der Bundesverwaltung erledigenden Erkenntnisses wurde auch der dem Land Tirol in dem zu hg. 93/10/0129, betreffend eine Angelegenheit der Landesverwaltung, anhängig gewesenen Beschwerdeverfahren erwachsene Aufwand abgegolten. Bei der Nennung allein des Bundes als des im Sinne des § 47 Abs. 5 VwGG empfangsberechtigten Rechtsträgers für den Aufwandersatz in der Kostenentscheidung des Erkenntnisses vom 18. Jänner 1994, 93/07/0083, han... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §43 Abs7;VwGG §47 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1993070083.X01.1 Im RIS seit 10.09.2001 mehr lesen...