Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0315 B 3. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG, so ermangelt diesem die Beschwerdeberechtigung. Die Rechtsverletzungsmöglichkeit ist immer dann zu verneinen, wenn es für die Partei keinen Unterschied macht, ob ein Bes... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2,. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, An... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen Ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 12. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ankünd... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0468 90/17/0463 90/17/0464 90/17/0465 90/17/0466 90/17/0467 90/17/0474 90/17/0469 90/17/0470 90/17/0471 90/17/0472 90/17/0473 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0480 90/17/0476 90/17/0477 90/17/0478 90/17/0479 90/17/0486 90/17/0481 90/17/0482 90/17/0483 90/17/0484 90/17/0485 Besprechung in:AnwBl ... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6 AKÜA 96/89, Ank... mehr lesen...
1.1. Der Verwaltungsgerichtshof hat die Beschwerdesachen wegen ihres persönlichen und sachlichen Zusammenhanges zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbunden. 1.2. Mit den vorliegenden Säumnisbeschwerden macht die beschwerdeführende Partei geltend, ihre auf Aufhebung der Vorschreibung von Ankündigungsabgabe gerichteten Berufungen gegen die in den oben genannten Punkten der Berufungsvorentscheidung des Magistrates der Stadt Wien vom 19. Dezember 1990, Zl. MA 4/6-AKÜA 96/89, A... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90717/0493 90717/0488 90717/0489 90717/0490 90717/0491 90717/0492 90717/0499 90717/0494 90717/0495 90717/0496 90717/0497 90717/0498 Besprechun... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §276 Abs1;B-VG Art132;LAO Wr 1962 §211 Abs1;VwGG §27;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):90/17/0455 90/17/0450 90/17/0451 90/17/0452 90/17/0453 90/17/0454 90/17/0461 90/17/0456 90/17/0457 90/17/0458 90/17/0459 90/17/0460 Besprechun... mehr lesen...
In der vorliegenden Beschwerde beantragte der Beschwerdeführer "die Aufhebung des angefochtenen Bescheides wegen Rechtswidrigkeit". Mit Verfügung vom 12. Februar 1991 erging an den Beschwerdeführer unter anderem - in Punkt 1 - folgende Aufforderung: "Es ist ein bestimmtes Begehren (§ 28 Abs. 1 Z. 6 in Verbindung mit § 42 Abs. 2 VwGG) zu stellen." Dieser Aufforderung entsprach der Beschwerdeführer in einer Beschwerdeergänzung vom 7. März 1991 mit folgenden Ausführungen: "Das bestimmte ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991130029.X01 Im RIS seit 22.03.1991 Zuletzt aktualisiert am 26.01.2012 mehr lesen...
Mit hg. Verfügung vom 5. Februar 1991, Zl. 91/01/0016-2, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 2 VwGG aufgefordert, insgesamt fünf, seiner ursprünglich an den Verfassungsgerichtshof gerichteten und von diesem nach Ablehnung ihrer Behandlung antragsgemäß an den Verwaltungsgerichtshof abgetretenen Beschwerde anhaftenden Mängel zu beheben. In diesem Zusammenhang wurde der Beschwerdeführer auch ausdrücklich aufgefordert, die an ihn zurückgestellte Verfassungsgerichtshofbeschwerde (ei... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Mängelbehebung
Zurückziehung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991010016.X01 Im RIS seit 20.03.1991 mehr lesen...
Der Beschwerdeführer brachte am 15. Jänner 1991 eine Beschwerde in dreifacher Ausfertigung gegen den im Spruch: dieses Beschlusses bezeichneten Bescheid ein. Mit Verfügung vom 29. Jänner 1991 forderte der Verwaltungsgerichtshof den Beschwerdeführer unter Zurückstellung aller Beschwerdeausfertigungen im Sinn des § 34 Abs 2 VwGG auf, in einem dreifach zu erstattenden Schriftsatz den angefochtenen Bescheid auch nach dem Datum zu bezeichnen (§ 28 Abs 1 Z 1 VwGG), den richtigen Tag, an ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs2;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991140021.X01 Im RIS seit 05.03.1991 mehr lesen...
Gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, besteht ein bis zum 28. Dezember 1993 befristetes Aufenthaltsverbot für das Gebiet der Republik Österreich (vgl. das ihn betreffende hg. Erkenntnis vom 2. April 1990, Zl. 90/19/0136). Mit Bescheid vom 4. September 1990 wies die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn unter Berufung auf § 8 Fremdenpolizeigesetz, BGBl. Nr. 75/1954, den Antrag des Beschwerdeführers vom 30. August 1990 auf Aufhebung dieses Aufenthaltsverbotes ab ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrPolG 1954 §6 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Ab dem Zeitpunkt der Außerlandesschaffung des Bf kommt ein Aufschub der Vollstreckung des Aufenthaltsverbotes nicht mehr in Betracht (Hinweis B 18.6.1990, 90/19/0175). Wurde daher der Bf abgeschoben und so ein dem gegen den Bf erlassenen, rechtskräftigen und vollstreckbaren Aufenthaltsverbot entspre... mehr lesen...
Nach einer am 3. Mai 1989 erfolgten Besprechung im Amt der Salzburger Landesregierung erachtete die Landesforstdirektion Salzburg zur Bekämpfung einer Vermehrung der Fichtengebirgsblattwespe im Jahre 1989 im Bereich der Grundstücke (Wald) Nr. 1389/9 bis 12, KG X, Gemeinde Y, des Beschwerdeführers die aviotechnische Applikation des Pflanzenschutzmittels "Decis" (Versprühen aus Flugzeug) und damit die Erteilung der Ablaßgenehmigung durch die Luftfahrtbehörde für erforderlich. Nach den U... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Das Rechtsschutzbedürfnis ist Prozeßvoraussetzung auch für das verwaltungsgerichtliche Verfahren, was sich daraus ableiten läßt, daß das Verfahren nach Klaglosstellung einzustellen ist (Hinweis B 19.12.1990, 90/03/0274). Schlagworte Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Re... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand bis zu seinem mit Wirksamkeit vom 31. März 1989 erfolgten Austritt (§ 21 BDG 1979) als Universitätsassistent in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war die Universitätsklinik für Urologie in K. Nach Lage der Akten des Verwaltungsverfahrens hatte die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nach durchgeführter mündlicher Verhandlung den Beschwerdeführer mit Beschluß vom 9. Ju... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §21;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das Disziplinarrecht beruht auf einer persönlichen Bindung in einem konkreten öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Der Status eines Beamten im aktiven Dienst oder im Ruhestand (§ 133 BDG 1979) ist notwendige Voraussetzung für die Durchführung eines Disziplinarverfahrens. Ist der ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: B-VG Art131;HDG 1985 §40;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0040 1 Stammrechtssatz Nach der stRsp des VwGH (Hinweis B 19.1.1989, 88/09/0146) führt nicht nur die formelle (ausdrückliche) Aufhebung des angefochtenen Bescheides, sondern auch der Wegfall des Rechtss... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §118 Abs1;BDG 1979 §118 Abs2;BDG 1979 §123 Abs2;BDG 1979 §96;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Die nach § 118 Abs 1 BDG 1979 bescheidmäßig zu verfügende Einstellung des Disziplinarverfahrens stellt die gegensätzliche Handlung zum Einleitungsbeschluß (§ 123 Abs 2 BDG 1979) dar "actus contrarius"). Daneben gilt gemäß § 118 Abs 2 BDG 1979 das... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/05/31 90/09/0040 2 Stammrechtssatz Für den Fall der Einstellung des Verfahrens wegen Gegenstandslosigkeit ist im G ein Zuspruch von Aufwandersatz nicht vorgesehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990090176.X04 I... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Vorarlberg vom 29. Mai 1990 wurde der Beschwerdeführer als Besitzer einer Lenkerberechtigung für Kraftfahrzeuge der Gruppen A, B und C gemäß § 75 Abs. 2 erster Satz KFG 1967 aufgefordert, sich zwecks Feststellung seiner Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen bis spätestens 2. Juli 1990 durch den Amtsarzt der Bezirkshauptmannschaft Bregenz untersuchen zu lassen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Besc... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer leistete vom 2. Juli 1990 an den Grundwehrdienst. Mit dem im Instenzenzug ergangenen Bescheid vom 21. August 1990 wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 2. Juli 1990 auf vorzeitige Entlassung aus dem Präsenzdienst wegen besonders rücksichtswürdiger wirtschaftlicher Interessen gemäß § 39 Abs. 5 Z. 2 des Wehrgesetzes 1990 abgewiesen. Dagegen richtet sich die am 8. Oktober 1990 erhobene (zur Post gegebene) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof. Nach Abschluß d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. August 1990 forderte die Bundespolizeidirektion Innsbruck die Beschwerdeführerin auf, innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung dieses Bescheides "ein Gutachten des Kuratoriums für Verkehrssicherheit und ein augenärztliches Gutachten" beizubringen. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Berufung wurde gemäß § 64 Abs. 2 AVG 1950 ausgeschlossen. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Vertreters am 23. August 1990 zugestellt. Die dagegen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/01 Wehrrecht allgemein
Norm: AVG §56;VwGG §33 Abs1;WehrG 1990 §39 Abs1;WehrG 1990 §39 Abs5;
Rechtssatz: Der normative Gehalt des abweisenden Bescheides erschöpft sich in der Verweigerung der vorzeitigen Entlassung des Wehrpflichtigen aus dem Präsenzdienst, in dem er sich zum Zeitpunkt der Antragstellung befunden hat (zB dem Grundwehrdienst). Auch ein ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: KFG 1967 §75 Abs2;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Aufforderungsbescheid nach § 75 Abs 2 KFG bereits negative Folgen für den Bf gezeitigt (Entziehung der Lenkerberechtigung, Strafverfahren wegen Lenkens ohne Lenkerberechtigung), so ist das Beschwerdeverfahren, obwohl der Bf wieder im Besitz einer Lenkerberechtigung ist, nicht wegen Gegenstandslosigke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/07/0315 B 3. Februar 1987 RS 1 Stammrechtssatz Fehlt die Möglichkeit einer Rechtsverletzung in der Sphäre des Bf iSd Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG, so ermangelt diesem die Beschwerdeberechtigung. Die Rechtsverletzungsmöglichkeit ist immer dann zu verneinen, wenn es für die Partei keinen Unterschied macht, ob ein Bes... mehr lesen...