RS Vwgh 1991/4/26 91/18/0056

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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001 Verwaltungsrecht allgemein
10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §33 Abs1;
VwGG §56;
VwRallg;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/20 90/18/0155 2

Stammrechtssatz

Eine Klaglosstellung iSd § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG liegt nur vor, wenn der mit Beschwerde angefochtene Bescheid mit einem formellen Akt aus dem Rechtsbestand ausgeschieden wird. Die bloße Erklärung des Bf, klaglos gestellt zu sein, reicht zum Eintritt der Rechtsfolgen des § 33 Abs 1 und § 56 erster Satz VwGG nicht aus (Hinweis B 19.6.1990, 88/04/0068, B 27.6.1990, 90/03/0097).

Schlagworte

Einstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §56 erster SatzEinstellung des Verfahrens wegen Klaglosstellung gemäß VwGG §33 Abs1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991180056.X04

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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