RS VwGH Beschluss 1991/05/23 91/19/0047

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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Der Beschwerdefall 91/19/0052 wurde am 23.5.1991 im gleichen Sinne erledigt; Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/19/0048 Rechtssatz

Wird nach der Beschwerdeeinbringung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Erteilung eines "Sichtvermerkes" gem § 25 Abs 1 und Abs 2 PaßG  "abgelehnt" worden war, ein Sichtvermerk erteilt, liegt keine Klaglosstellung vor, sondern ist die Beschwerde gem § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.

Im RIS seit
04.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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