RS Vwgh 1991/5/23 91/19/0052

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Veröffentlicht am 23.05.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

PaßG 1969 §25 Abs1;
PaßG 1969 §25 Abs2;
VwGG §33 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 91/19/0047 B 23. Mai 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Wird nach der Beschwerdeeinbringung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Erteilung eines "Sichtvermerkes" gem § 25 Abs 1 und Abs 2 PaßG "abgelehnt" worden war, ein Sichtvermerk erteilt, liegt keine Klaglosstellung vor, sondern ist die Beschwerde gem § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1991190052.X01

Im RIS seit

04.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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