Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
PaßG 1969 §25 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/19/0047 B 23. Mai 1991 RS 1Stammrechtssatz
Wird nach der Beschwerdeeinbringung gegen einen Bescheid, mit dem ein Antrag auf Erteilung eines "Sichtvermerkes" gem § 25 Abs 1 und Abs 2 PaßG "abgelehnt" worden war, ein Sichtvermerk erteilt, liegt keine Klaglosstellung vor, sondern ist die Beschwerde gem § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verfahren einzustellen.
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991190052.X01Im RIS seit
04.12.2001