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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Ein neuerlicher Mängelbehebungsauftrag ist nicht zu erteilen, wenn der Beschwerdeführer dem Auftrag insoweit nicht nachgekommen ist, als dem ergänzenden Schriftsatz die vom Beschwerdeführer verfaßte Beschwerde nur in einfacher Ausfertigung und überdies ohne Unterschrift eines Rechtsanwaltes angeschlossen war (Hinweis B 8.4.1981, 3301, 3302/80, VwSlg 10419 A/1981).
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1991020007.X01Im RIS seit
17.04.1991