RS Vwgh 1991/4/26 90/18/0272

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
22/03 Außerstreitverfahren

Norm

AußStrG §282;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Gegenstandslosigkeit der Beschwerde wegen Wegfalles des Rechtsschutzinteresses des Bf kann dann nicht angenommen werden, wenn dem dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegenden Antrag des Bf (hier: auf Ausstellung eines amtlichen Zeugnisses gem § 282 AußStrG) bis zum Entscheidungszeitpunkt nicht entsprochen wurde.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Rechtsverletzung des Beschwerdeführers Beschwerdelegitimation bejaht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990180272.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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