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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
DMSG 1923 §1 idF 1990/473;Rechtssatz
Ist die Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der (mit dem angefochtenen Bescheid bestätigten) Unterschutzstellung eines bestimmten Objektes für das gegen den Bf noch anhängige Strafverfahren (§ 14 DMSG) von maßgebender Bedeutung, so hat der VwGH nicht (wie etwa in den Beschlüssen vom 19.1.1989, 88/09/0148 und vom 25.9.1992, 92/09/0094) das Verfahren wegen Gegenstandslosigkeit infolge mittlerweile erfolgter Zulässigerklärung der Zerstörung gem § 5 DMSG einzustellen, sondern vielmehr in die meritorische Prüfung der Beschwerde einzutreten, weil dem Bf aus dieser Unterschutzstellung noch künftige Nachteile drohen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992090103.X02Im RIS seit
11.07.2001