RS Vwgh 1994/4/13 94/12/0039

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Veröffentlicht am 13.04.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §7 Abs1 Z4;
AVG §7 Abs1;
VwGG §14 Abs2;
VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §31 Abs2;

Rechtssatz

Das Vorbringen, Richter des VwGH hätten zwecks einfacher Abweisung eines Verfahrenshilfeantrages einen Wiederaufnahmsgrund unterschlagen und vertuscht, vermag keine konkreten Umstände aufzuzeigen, die auf den Mangel einer objektiven Einstellung des Berichters, in dessen Kompetenz die Entscheidung über die Verfahrenshilfe fällt, oder auch des Vorsitzenden, dem diese Entscheidung vor Abfertigung lediglich zur Kenntnis zu bringen war, hindeuteten.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen VwGG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994120039.X01

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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