Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ABGB §273a;Rechtssatz
In dem Umstand, daß ein Mitglied ein Senatsmitglied beim zuständigen Pflegschaftsgericht die Bestellung eines Sachwalters für den ASt anregte, kann kein Mangel einer objektiven Einstellung - und somit Befangenheit - dem Antragsteller gegenüber erblickt werden.
Schlagworte
Handlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit natürliche Person SachwalterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992120286.X02Im RIS seit
20.11.2000