RS Vwgh 1994/9/6 94/11/0170

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Veröffentlicht am 06.09.1994
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §31 Abs1 Z5;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/12/04 90/11/0184 2

Stammrechtssatz

Die Überprüfung der sachlichen Richtigkeit einer Entscheidung des VwGH, also auch einer Entscheidung eines Berichters über einen Verfahrenshilfeantrag, ist im Verfahren über einen Ablehnungsantrag nach § 31 Abs 1 Z 5 VwGG ausgeschlossen (Hinweis B 28.11.1979, 2738/79 und B 11.9.1985, 85/01/0100).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1994110170.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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