Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §27;VwGG §28 Abs3 Satz2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/04/0314 B 16. Dezember 1983 RS 1 Stammrechtssatz Säumnisbeschwerde nach § 27 VwGG 1965 ist insbesondere nur zulässig, wenn die belangte Behörde verpflichtet war, über den bei ihr eingebrachten Antrag mittels Bescheides zu entscheiden. Die Entscheidungspflicht trifft danach - abgesehen von einer etwaigen ausd... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: VwGG §28 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/18/0078 E VS 21. März 1986 VwSlg 12088 A/1986 RS 1 Stammrechtssatz Welche Behörde belangte Behörde des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist, kann nicht nur aus der zutreffenden Bezeichnung des Beschwerdeführers ersehen werden, sondern gegebenenfalls auch aus dem Inhalt der Beschwerde insgesamt (dafür kommt insbesondere ... mehr lesen...
In der mit Schriftsatz vom 17. Juni 1965 erhobenen Beschwerde brachte die Beschwerdeführerin u.a. vor, sie habe am 10. August 1983 für ein näher bezeichnetes Produkt gemäß § 9 Abs. 3 LMG 1975 die Zulassung näher zitierter gesundheitsbezogener Angaben beantragt. Weiters werden in der Beschwerde fünf Vorhalte der belangten Behörde datumsmäßig zitiert, welchen die Beschwerdeführerin nach ihrem Vorbringen mit gleichfalls datumsmäßig zitierten Stellungnahmen (die letzte vom 29. Novemb... mehr lesen...
Mit Postaufgabedatum vom 29. November 1977 brachte der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Ludwig Hoffmann, eine Beschwerde wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch den Landeshauptmann von Tirol in einer Verwaltungsstrafsache nach dem Kraftfahrgesetz 1967 in zweifacher Ausfertigung mit einer Rubrik, einer Vollmacht und einer weiteren Beilage ein. Am 7. Dezember 1977 wurde der Beschwerdeführer zu Handen des genannten Rechtsanwaltes im Sinne des § 34 Abs. 2 Vw... mehr lesen...