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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §27;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH B 1992/02/26 92/01/0004 1Stammrechtssatz
Eine reine Behauptung reicht für die gemäß § 28 Abs 3 VwGG vom Gesetz ausdrücklich geforderte Glaubhaftmachung ebensowenig aus wie die bloße Vorlage einer Fotokopie einer Berufung ohne Eingangsstampiglie bzw ohne Nachweis der Postaufgabe.
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Binnen 6 MonatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994130108.X01Im RIS seit
20.11.2000