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L34009 Abgabenordnung WienNorm
BAO §311 Abs2;Rechtssatz
Liegt ein Devolutionsantrag iSd § 27 VwGG nicht vor und läßt auch der allgemein formulierte Antrag des Bf an die Verwaltungsbehörde (hier auf Rückzahlung von entrichteten Abgaben) ein konkret umschriebenes Begehren nicht erkennen, so ist vom VwGH auf die Frage der Umdeutung der in der Beschwerde ausdrücklich bezeichneten belangten Behörde nicht einzugehen, sondern die Beschwerde zurückzuweisen (Hinweis B 22.2.1991, 90/17/0181).
Schlagworte
Anrufung der obersten BehördeVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1994170298.X02Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
15.02.2010