1 Mit dem angefochtenem Erkenntnis wies das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - den Antrag des Revisionswerbers, eines irakischen Staatsangehörigen, auf internationalen Schutz in der Sache vollinhaltlich ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte fest, dass die Abschiebung in den Irak zulässig sei und setzte eine zweiwöchige Frist für die freiwillige Ausreise ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis vom 4. August 2016 wurde der Revisionswerber der achtfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 dritter Fall Glücksspielgesetz (GSpG) iVm § 7 VStG für schuldig erkannt und über ihn acht Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (sowie acht Ersatzfreiheitsstrafen in Höhe von jeweils 102 Stunden) verhängt, weil von einer näher bezeichneten GmbH verbotene Ausspielungen mit acht näher bezeichneten Glücksspielgeräten, an denen vom Inland aus teilgenommen werd... mehr lesen...
1 Mit Straferkennntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg (belangte Behörde) wurde dem Revisionswerber als gewerberechtlicher Geschäftsführer der P B GmbH vorgeworfen, dass beim Betrieb des näher bezeichneten Gastgewerbebetriebes bestimmte Aufträge des gemäß § 359b GewO 1994 erteilten Genehmigungsbescheides nicht eingehalten und der Gastgewerbebetrieb in einer genehmigungspflichtigen Form nach Änderung ohne die hiefür erforderliche Genehmigung gemäß § 81 GewO 1994 b... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Steiermark vom 29. November 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ eines näher genannten Unternehmens wegen neun Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn neun Geldstrafen in der Höhe von jeweils 9.000 Euro (für den Fall der Uneinbringlichkei... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Vorarlberg wurde der Revisionswerber einer Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 5 iVm § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn eine Geldstrafe in Höhe von 4.000,-- Euro (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe von 61 Stunden) verhängt, weil er dadurch gegen eine Duldungs- und Mitwirkungspflicht verstoßen habe, dass er in seiner Eigenschaft als Lokalverantwortlicher eines näher be... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes wurde der Revisionswerber - nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung - schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der H GmbH mit Sitz in W zu verantworten, dass diese Gesellschaft eine näher bezeichnete ukrainische Staatsangehörige vom 4. Juli bis 14. Oktober 2016 in W als Stewardess im Zug beschäftigt habe, obwohl für diese Ausländerin keine der im Einzelnen aufgezählten arbeitsmarktrechtl... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 22. Februar 2018 wurde dem Revisionswerber als Fahrer eines zur Güterbeförderung im Straßenverkehr eingesetzten Kraftfahrzeuges mit 3,5 t übersteigendem höchstzulässigen Gesamtgewicht zur Last gelegt, näher genannte Zeiten, in denen er sich nicht im Fahrzeug aufgehalten habe, weder mittels manueller Eingabevorrichtung des digitalen Fahrtenschreibers eingetragen noch diese nachgetragen zu haben. Der Revisionswerber habe da... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid vom 4. Mai 2018 wies die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde (soweit in diesem Revisionsverfahren gegenständlich) vom Revisionswerber im Zusammenhang mit seinem Dienstverhältnis gestellte Feststellungsanträge vom 19. Februar 2018 als unzulässig zurück. 3 Das Bundesverwaltungsgericht wies die dagegen erhobene Beschwerde mit dem angefochtenen Erkenntn... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 20. April 2017 wies die vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde die Anträge der revisionswerbenden Parteien auf Vergütung von Aufwendungen (Kosten der rechtsanwaltlichen Vertretung in einem wegen des Verbrechens der teils versuchten sowie der teils vollendeten Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 3 zweiter Fall StGB, teils in Verbindung mit § 15 StGB, geführten Strafverfahren vor dem Landesgericht Leoben) gemäß § 18 Steiermärkisches Gemeinde-Bezügegesetz (Stm... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 2. August 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl wies diesen Antrag mit Bescheid vom 8. Juni 2017 hinsichtlich der Zuerkennung des Status sowohl des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte die Zulässigkeit der Abschiebung n... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Der Mitbeteiligte, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste im Besitz eines bis 27. September 2021 gültigen Reisedokumentes und eines bis 21. März 2019 gültigen deutschen Aufenthaltstitels am 4. Juni 2018 nach Österreich ein. 2 Kurz darauf wurde er straffällig und es wurde über ihn nach seiner Festnahme am 8. Juni 2018 die Untersuchungshaft verhängt. In der Folge wurde der Mitbeteiligte mit Urteil vom 27. Juni 2018 wegen eines Suchtmitteldeliktes zu einer teilbedingten... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 15. Oktober 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wies den Antrag mit Bescheid vom 24. Juni 2017 sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab. Die Behörde erteilte dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1VwGVG 2014 §28 Abs3
Rechtssatz: Die Anwendung von allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen - hier der Zurückverweisung nach § 28 Abs. 3 zweiter Satz VwGVG - ist idR eine Frage des Einzelfalls, die nur revisibel ist, wenn das Verwaltungsgericht diese Grundsätze durc... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber ist Staatsangehöriger Nigerias und stellte am 27. Juli 2012 den ersten Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher rechtskräftig zur Gänze abgewiesen wurde. Zudem wurde gegen den Revisionswerber eine Rückkehrentscheidung erlassen. 2 Am 22. Juni 2017 stellte der Revisionswerber den gegenständlichen Folgeantrag, welchen er damit begründete, dass er seit einem Jahr Mitglied der Biafra-Bewegung in Österreich sei und an mehreren Demonstratione... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Im Anwendungsbereich des Art. 133 Abs. 4 B-VG kommt es für die Beurteilung eines Abweichens von der höchstgerichtlichen Judikatur auf eine vom Revisionswerber ins Treffen geführte deutsche Rechtslage und Rechtsprechung nicht an. European Case Law Identifie... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichts die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Rev... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Finanzmarktaufsichtsbehörde vom 18. September 2017 wurde der Revisionswerber schuldig erkannt, es als zur Vertretung nach außen berufenes Mitglied der W. a.s. zu verantworten, dass diese Gesellschaft bei ihrer Geschäftstätigkeit mit näheren Konkretisierungen § 12 Abs. 2 der Handelsregeln der Wiener Börse AG (WBAG) nicht eingehalten habe. Der Revisionswerber habe dadurch gegen § 48 Abs. 1 Z 7 Börsegesetz (BörseG) i.V.m. § 18 Z 1 BörseG i.V.m. § 12 Abs. 2 ... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Murtal vom 6. März 2017 wurde der Revisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und daher als gemäß § 9 Abs. 1 VStG Verantwortlicher in 13 Fällen der Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig erkannt und über ihn 13 Geldstrafen in der Höhe von jeweils 5.000,-- Euro sowie Ersatzfreiheitsstrafen verhängt. 2 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...