1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Pakistans, stellte am 7. November 2017 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 7. Mai 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) diesen Antrag sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch hinsichtlich der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen den ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark wurde der Erstrevisionswerber als handelsrechtlicher Geschäftsführer und damit als das gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei der vierfachen Übertretung des § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig erkannt und über ihn vier Geldstrafen in der Höhe von jeweils 3.000,-- Euro (für den Fall de... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung ergangenen Erkenntnis wurde der Erstrevisionswerber als unbeschränkt haftender Gesellschafter und daher als das zur Vertretung nach außen berufene Organ der zweitrevisionswerbenden Partei (einer offenen Gesellschaft) gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) bestraft, weil dieses Unternehmen drei namentlich genannte Ausländer in ang... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg den Revisionswerber als zur Vertretung nach außen berufenes Organ einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen drei Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 iVm § 2 Abs. 2 und 4 iVm § 4 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn drei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntn... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung den Revisionswerber wegen sieben Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über ihn sieben Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erkenntnis eines Verwal... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht nach § 50 Abs. 4 Glücksspielgesetz (GSpG) einer Verwaltungsübertretung gemäß § 52 Abs. 1 Z 5 GSpG schuldig und verhängte über sie eine Geldstrafe (im Nichteinbringungsfall eine Ersatzfreiheitsstrafe). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B-VG erklärte es für nicht zulässig. 2 Gegen das Erke... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft wegen sechs Übertretungen nach § 52 Abs. 1 Z 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) schuldig und verhängte über sie sechs Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Ab... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis erkannte das Landesverwaltungsgericht Salzburg nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung die Revisionswerberin als handelsrechtliche Geschäftsführerin einer näher bezeichneten Gesellschaft zweier Übertretungen nach § 52 Abs. 1 drittes Tatbild iVm § 1 Abs. 1, §§ 2, 3 und 4 Abs. 2 Glücksspielgesetz (GSpG) für schuldig und verhängte über sie zwei Geldstrafen (im Nichteinbringungsfall Ersatzfreiheitsstrafen). Die Revision nach Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Mit den beiden angefochtenen Erkenntnissen wurde der Revisionswerber als vertretungsbefugtes Organ der A. d.o.o., einer Gesellschaft mit Sitz in Slowenien, näher bezeichneter Übertretungen des Arbeitsvertragsrechts - Anpassungsgesetzes (AVRAG) schuldig erkannt, weil diese Gesellschaft zu näher genannten Zeiten im Jahr 2016 im Rahmen der grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung für namentlich genannte Arbeitnehmer keine Lohnunterlagen bereitgestellt habe bzw. diesen nicht ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein somalischer Staatsangehöriger, stellte am 12. Jänner 2016 bei der Österreichischen Botschaft Nairobi einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 35 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005). Als Bezugsperson nannte er seine Ehegattin, eine somalische Staatsangehörige, der in Österreich der Status der Asylberechtigten zuerkannt worden sei. 2 Seitens des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl erging gemäß § 35 Abs. 4 AsylG 2005 eine negative Mitteilung ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/18/0358 B 28. Juni 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt regelmäßig keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, weil es sich dabei um eine einzelfallbezogene ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 21. März 2017 ordnete die Landespolizeidirektion Wien gemäß § 53 Abs. 1 des Glücksspielgesetzes (GSpG) die Beschlagnahme eines näher bezeichneten Glücksspielgerätes an und verfügte gemäß § 54 Abs. 1 GSpG die Einziehung dieses Gerätes. 2 Mit Straferkenntnis vom 13. April 2017 erkannte die Landespolizeidirektion Wien die Revisionswerberin der Übertretung nach § 52 Abs. 1 Z 1 erster Fall GSpG schuldig, verhängte eine Geldstrafe von 8.000 EUR (Ersatzfreiheitss... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis gab das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg der Beschwerde des Revisionswerbers gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Bregenz vom 5. Juli 2017, mit dem der Revisionswerber einer Übertretung des § 99 Abs. 2c Z 4 StVO iVm § 18 Abs. 1 StVO für schuldig erkannt und mit einer Geldstrafe von EUR 225,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 95 Stunden) bestraft wurde, keine Folge und erklärte die Revision dagegen für nicht zulässig. 2 Begründend ... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte nach Einreise in das Bundesgebiet am 18. Jänner 2016 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 11. August 2016 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag auf internationalen Schutz sowohl hinsichtlich der Zuerkennung des Status des Asylberechtigten als auch der Zuerkennung des Status des subsidiär Schutzberechtigten ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigung... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 15. September 2015 den gegenständlichen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führte er zusammengefasst aus, dass sein Leben in Gefahr sei, da er aufgrund seiner Tätigkeit in einem Büro für Frauenrechte von den Taliban bedroht worden wäre, weshalb er Afghanistan verlassen habe. Nach seiner Rückkehr sei er erneut in dem Büro für Frauenrechte in Herat tätig gewesen. Zudem habe der Revisionswerber seinen S... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Irak, stellte am 10. Dezember 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Eine durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durchgeführte Eurodac-Abfrage ergab, dass der Revisionswerber im September 2014 in Griechenland und im April 2015 in Bulgarien erkennungsdienstlich behandelt worden war. Mit Schreiben vom 24. März 2016 stimmte Bulgarien der Aufnahme des Revisionswerbers gemäß Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EU) ... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vom 29. Dezember 2015 wurde der Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz vom 23. Juli 2014 hinsichtlich der Zuerkennung des Status sowohl des Asylberechtigten als auch des subsidiär Schutzberechtigten abgewiesen, kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, eine Rückkehrentscheidung erlassen, die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers nach Ägypten festgestellt und eine ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/18/0358 B 28. Juni 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt regelmäßig keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, weil es sich dabei um eine einzelfallbezogene ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/14/0300 B 31. Jänner 2019 RS 1 Stammrechtssatz Werden Verfahrensmängel als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfahrensmängel, weshalb also bei Vermeidung des Verf... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/19/0484 B 18. Oktober 2018 RS 1 Stammrechtssatz Werden Verfahrensmängel - wie hier Ermittlungs- und Begründungsmängel - als Zulassungsgründe ins Treffen geführt, so muss auch schon in der abgesonderten Zulässigkeitsbegründung die Relevanz dieser Verfa... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;B-VG Art133 Abs4;VwGG §28 Abs3;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/18/0358 B 28. Juni 2018 RS 1 Stammrechtssatz Die Frage, ob amtswegige Erhebungen erforderlich sind, stellt regelmäßig keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung dar, weil es sich dabei um eine einzelfallbezogene ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein nigerianischer Staatsangehöriger, stellte am 26. Oktober 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz, den er im Wesentlichen damit begründete, im Herkunftsstaat von den Mitgliedern eines Geheimkults verfolgt zu werden. 2 Mit Bescheid vom 18. April 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag zur Gänze ab, erteilte dem Revisionswerber keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005 (AsylG 2005), erließ gegen ihn eine Rückkehre... mehr lesen...
1 1.1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 19. April 2017 wurde der Mitbeteiligte schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG verwaltungsstrafrechtlich verantwortliches Organ einer näher genannten Gesellschaft mit Sitz in Kroatien (in Folge: Br.) unterlassen, die Arbeitsaufnahme bzw. grenzüberschreitende Überlassung von 217 namentlich genannten Arbeitskräften spätestens eine Woche vor deren Arbeitsaufnahme in Öster... mehr lesen...