1 Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Wien vom 23. Mai 2016 wurde gegenüber der erstrevisionswerbenden Partei als Veranstalterin und Inhaberin der Eingriffsgegenstände sowie als Eigentümerin des "E-Kiosks" und gegenüber der zweirevisionswerbenden Partei als Veranstalterin und Eigentümerin hinsichtlich der "Geräte 1-3" die Beschlagnahme von drei näher bezeichneten Glücksspielgeräten sowie des "E-Kiosks" gemäß § 53 Abs.1 Glücksspielgesetz (GSpG) angeordnet und die Einziehung de... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 12. Jänner 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl den Antrag des aus Afghanistan stammenden Revisionswerbers auf internationalen Schutz zur Gänze ab, erteilte ihm keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, erließ gegen ihn eine Rückkehrentscheidung und stellte fest, dass seine Abschiebung nach Afghanistan zulässig sei. Die Frist für die freiwillige Ausreise betrage 14 Tage ab Rechtskraft der Rückkehrentscheidung. 2 Mit dem an... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3VwGG §34 Abs1
Rechtssatz: Mit dem bloßen Verweis auf fehlende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur rechtlichen Beurteilung einer bestimmten Sachverhaltskonstellation wird keine über den konkreten Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung dargetan, zumal eine einzelfallbezogene... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2AVG §60B-VG Art133 Abs4VwGG §28 Abs3
Rechtssatz: Die Vermeidung des behaupteten Verfahrensmangels (mangelhafte
Begründung: der Beweiswürdigung) könnte nur dann zu einem für die revisionswerbenden Parteien günstigeren Ergebnis führen, wäre die aus der mangelhaften (
Begründung: der) Beweiswürdigung resu... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der Revisionswerberin vom 12. Jänner 2017 wurde über den Mitbeteiligten als vertretungsbefugtes Organ einer in der Slowakischen Republik ansässigen Gesellschaft eine Geldstrafe von EUR 500,-- verhängt, weil diese Gesellschaft als Arbeitgeberin die Meldung über die grenzüberschreitende Entsendung eines namentlich genannten Arbeitnehmers nach Österreich "entgegen § 7b Abs. 3 AVRAG von 15.7.2016 bis 22.7.2016 nicht erstattet" habe, da keine Meldung "spätestens ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger Pakistans, stellte am 5. Juli 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seinen Fluchtgründen gab er zusammengefasst an, er gehöre der Religionsgemeinschaft der Ahmadiyya an und sei in seinem Heimatort Leiter der Jugendorganisation gewesen, weshalb er von Bewohnern seines Heimatdorfes und Mitgliedern der religiösen Gruppe der Khatme Nabuwat bedroht worden sei. 2 Mit Bescheid vom 11. Oktober 2017 wies das Bundesamt für Fremde... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein pakistanischer Staatsangehöriger, stellte am 22. Dezember 2017 einen Antrag auf internationalen Schutz. 2 Mit Bescheid vom 18. Juli 2018 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl diesen Antrag zur Gänze ab, erteilte keinen Aufenthaltstitel gemäß § 57 Asylgesetz 2005, erließ eine Rückkehrentscheidung, stellte die Zulässigkeit der Abschiebung des Revisionswerbers nach Pakistan fest und setzte eine Frist für die freiwillige Ausreise fest. 3 Di... mehr lesen...
1 Die revisionswerbenden Parteien, eine Familie bestehend aus der Mutter (Erstrevisionswerberin) sowie einem Sohn (Zweitrevisionswerber) und einer Tochter (Drittrevisionswerberin), sind Staatsangehörige der Republik Tadschikistan. 2 Die Erstrevisionswerberin stellte am 6. August 2014 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab sie an, als Bankangestellte von einem vermögenden Mann bedroht worden zu sein, der sie habe heiraten wollen. Das habe sie verweigert,... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein der Volksgruppe der Hazara und der schiitischen Glaubensrichtung zugehöriger Staatsangehöriger Afghanistans, stellte am 17. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Begründend führte der Revisionswerber zusammengefasst aus, er würde bei einer Rückkehr nach Afghanistan durch Angehörige der Volksgruppe der Kutschis verfolgt und getötet werden. 2 Mit Bescheid vom 12. Juni 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein irakischer Staatsangehöriger, stellte am 25. März 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund brachte der Revisionswerber vor, er habe im Irak als Polizist gearbeitet, sei jedoch zu einer iranischen Einheit versetzt worden. Dort habe er den Befehl erhalten, gegen die Terrororganisation "Islamischer Staat" zu kämpfen. Nachdem er nicht mehr zum Dienst erschienen sei, hätten ihn zehn Männer zuhause aufgesucht. In der Folge sei er geflücht... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Erledigung vom 9. August 2017 wies das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) den Antrag des Revisionswerbers auf internationalen Schutz gemäß § 5 Abs. 1 AsylG 2005 als unzulässig zurück, sprach aus, dass die Schweiz zur Prüfung des Antrages zuständig sei, ordnete die Außerlandesbringung des Revisionswerbers an und stellte fest, dass seine Abschiebung in die Schweiz zulässig sei. 2 In seiner dagegen gerichteten Beschwerde brachte der Revisionswerber unter anderem vo... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 20. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Zu seinen Fluchtgründen gab er zusammengefasst an, dass alle Angehörigen der Ahwazi wegen ihrer Volksgruppenzugehörigkeit von staatlicher Seite verfolgt würden. Er sei nach näher genannten Vorfällen festgenommen, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und gefoltert worden. Nach seiner Freilassung sei es bei dem Besuch eines Fußballspieles zu weiteren Auseinand... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein afghanischer Staatsangehöriger, stellte am 17. September 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Als Fluchtgrund gab er an, mit der Tochter eines reichen Mullahs zusammen gewesen zu sein. Die Familie der Freundin sei gegen die Beziehung gewesen und habe die beiden verfolgt. Der Vater und die Brüder der Freundin hätten auf den Revisionswerber geschossen. Daraufhin sei der Revisionswerber in den Iran geflohen, wohin ihm die Familie der Freundin gefo... mehr lesen...
1 Der Revisionswerber, ein Staatsangehöriger des Iran, stellte am 28. November 2015 einen Antrag auf internationalen Schutz. Diesen begründete er zunächst damit, ein ruhiges Leben, bessere Arbeit und Sicherheit gewollt zu haben. Außerdem sei er in seiner Heimat vorbestraft und es werde nach ihm gefahndet, weil er in seinem Coffee Shop Alkohol ausgeschenkt habe. Im Laufe des Verfahrens brachte der Revisionswerber vor, zum Christentum konvertiert zu sein. Er legte dazu unter andere... mehr lesen...