I. A) Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Die im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheide betreffen Vorkommnisse während der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers in der Justizanstalt Linz. B) Die mit dem Urteil des Landesge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verbüßte seit 20. März 2001 in der Justizanstalt Suben eine Freiheitsstrafe in der Dauer von ursprünglich drei Jahren. Auf Grund einer zwischenzeitig verhängten weiteren Freiheitsstrafe fällt das urteilsmäßige Strafende auf den 30. April 2004. Mit Eingabe vom 29. März 2001 ersuchte der Beschwerdeführer um Änderung des Vollzugsortes und Vollzug der weiteren Strafzeit in der Justizanstalt Linz, Außenstelle Asten, weil er in einer anderen Strafanstalt seine beru... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Mit den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheiden wurden die vom Beschwerdeführer 1. gegen die Hausordnung der Justizanstalt Linz (Bescheid vom 12. Oktober 1998) und 2. wegen der Speisenabfolge ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich in den Jahren 1996 bis 1998 in der Justizanstalt Linz zunächst in Untersuchungshaft bzw. während eines bestimmten Zeitraumes in "Zwischenstrafhaft" und ab seiner Verurteilung durch das Landesgericht Linz mit Urteil vom 13. Jänner 1998 in Strafhaft. Mit einer an das Bundesministerium für Justiz gerichteten Beschwerde vom 30. Jänner 1998 wandte sich der Beschwerdeführer dagegen, dass es ihm sowie den anderen Inhaftierten nicht in ausreichendem Ausmaß erm... mehr lesen...
Die vorliegende Beschwerde richtet sich gegen Teile eines Bescheides der belangten Behörde, mit denen Administrativbeschwerden der Beschwerdeführerin im Zusammenhang mit Akteneinsichten und dem Bezug von Bedarfsgegenständen während ihrer Strafhaft nicht Folge gegeben und ihr Ansuchen um Änderung des Vollzugsortes abgewiesen wurde. Auf Grund der mittlerweiligen Entlassung der Beschwerdeführerin aus der Strafhaft richtete der Verwaltungsgerichtshof mit Berichterverfügung vom 1... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Das geltend gemachte konkrete, nicht bloß theoretische Interesse der Beschwerdeführerin an einer Klärung der durch die Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen bezieht sich nur auf den angenommenen Fall, dass an ihr erneut eine Freiheitsstrafe vollzogen werden sollte. Dass dies wieder der Fall oder auch nur konkret absehbar se... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer - ein Strafgefangener mit zahlreichen beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerden sowohl in Strafvollzugs- als auch in anderen Angelegenheiten - richtete am 19. Jänner 2001 eine schriftliche Beschwerde "gemäß §§ 120, 121 Abs. 1, 1. Satz StVG" an den Leiter der Justizanstalt Wien-Josefstadt, in der er sich in seinen "Rechten insoferne verletzt" erachtete, als ihm am 9. Jänner 2001 auf näher bezeichnete Weise seine "Arbeitsstelle entzogen und eine Verleg... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §13;StVG;VwGG §41 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2002/20/0301
Rechtssatz: Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes handelt eine Behörde rechtswidrig, wenn sie eine ihr unbekannte, weil im Verwaltungsverfahren verloren gegangene Eingabe mit allgemein geh... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. April 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Revierinspektor der Justizwache (mangels Option in das neue Funktionszulagenschema als Wachebeamter der Verwendungsgruppe W 2) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA). Wegen seiner zahlreichen Krankenstände (ungefähr 1400... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §143 idF 1994/550;GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550 impl;StVG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/12/0316 E 8. Jänner 2002 RS 5
(hier betreffend die Wachdienstzulage nach § 143 GG; bei der
Tätigkeit des Beschwerdeführers im Bereich der Amtswirtschaft
handelt es sich um eine administrative Tätigkeit, die jene
typische Risikogeneigtheit, wie sie für den Kernbereich des
Justizwac... mehr lesen...
Der 1943 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Februar 1998 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund (vgl. dazu das hg Erkenntnis vom 25. März 1998, 96/12/0296). Der vorliegende besoldungsrechtliche Streit betrifft Zeiträume, in denen sich der Beschwerdeführer als Bezirksinspektor der Justizwache (Beamter der Verwendungsgruppe E2a) noch im Dienststand befand. Seine Dienststelle war die Justizanstalt X. (JA), bei der er im strittigen Zeitraum als Sachbearbeiter d... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1;GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Gemäß der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 gebührt "den Beamten der Justizwache und den Erziehern an Justizanstalten sowie den Beamten des Dienstzweiges 'Höherer Diens... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §81 Abs1 idF 1994/550;StVG;
Rechtssatz: Vor allem die im neunten Unterabschnitt des zweiten Abschnittes des StVG geregelten Aufgaben der "Aufsicht" (§§ 101 - 106 StVG) zusammen mit Überwachungsaufgaben im Zuge von Ausführungen (§ 98 leg. cit.) kennzeichnen den Kernbereich des Justizwachdienstes, bei dem die den Exekutivdienst (iSd § 81 GehG 1956) kennzei... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20 Abs1 idF 1972/214;PauschV Aufwandsentschädigung an Justizanstalten 1973 §1 idF 1993/209;StVG;
Rechtssatz: Vor dem Hintergrund des § 20 Abs. 1 GehG 1956 und unter Berücksichtigung der Einbeziehung von nicht dem Wachkörper angehörenden Personengruppen ist die Wendung "Vollzugsdienst" in der Aufwandentschädigungs-Pauschalierungsverordnung/Justiz 1973 in... mehr lesen...
Der damals in der Justizanstalt Wels als Untersuchungshäftling angehaltene Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 15. April 1999 wegen unerlaubten schriftlichen Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt, wodurch er eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 2 StVG begangen habe, gemäß § 109 Z. 4 und § 113 StVG mit einer Geldbuße in der Höhe von S 300,-- bestraft. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen dieses Straferkenntn... mehr lesen...
Der damals in der Justizanstalt Wels als Untersuchungshäftling angehaltene Beschwerdeführer wurde mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 15. April 1999 wegen unerlaubten schriftlichen Verkehrs mit Personen außerhalb der Anstalt, wodurch er eine Ordnungswidrigkeit nach § 107 Abs. 1 Z. 2 StVG begangen habe, gemäß § 109 Z. 4 und § 113 StVG mit einer Geldbuße in der Höhe von S 300,-- bestraft. Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der gegen dieses Straferkenntn... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der wegen eines 1989 begangenen Mordes eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, wurde bis zum 22. Mai 1998 in der Justizanstalt Graz-Karlau angehalten, wo er sich im Erstvollzug befand. Im April 1996 wurden die Insassen des Erstvollzuges dieser Justizanstalt - nach der insoweit unwidersprochenen Darstellung des Beschwerdeführers - erstmals einem Harntest (gemeint: in der Form eines generellen "Screenings") unterzogen. Nach Meinung des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer verweigerte am 16. Juni 1997 in der Justizanstalt Stein die Abgabe einer Harnprobe, weshalb mit Straferkenntnis des Anstaltsleiters vom 23. Juni 1997 eine Ordnungsstrafe über ihn verhängt wurde (vgl. insoweit das hg. Erkenntnis vom heutigen Tag, Zl. 98/20/0208). Schon mit einer "Verfügung" namens des Anstaltsleiters auf einem Formblatt des "Strafreferats" der Justizanstalt vom 20. Juni 1997 wurde der Beschwerdeführer auf Grund desselben Vorfalls ("Wegen ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der wegen eines 1989 begangenen Mordes eine langjährige Freiheitsstrafe verbüßt, wurde bis zum 22. Mai 1998 in der Justizanstalt Graz-Karlau angehalten, wo er sich im Erstvollzug befand. Im April 1996 wurden die Insassen des Erstvollzuges dieser Justizanstalt - nach der insoweit unwidersprochenen Darstellung des Beschwerdeführers - erstmals einem Harntest (gemeint: in der Form eines generellen "Screenings") unterzogen. Nach Meinung des Beschwerdeführers... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §108;StVG §109 idF 1993/799;StVG §91 Abs3 idF 1993/799;
Rechtssatz: Ausführungen zum gebotenen Umfang der Begründungspflicht in Zusammenhang mit dem Ausschluss vom Paketempfang. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998200209.X02 Im RIS seit 05.11.2001 mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109 Z2;StVG §111;StVG §116;StVG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0262
Rechtssatz: Der "strafweise" Entzug von Vergünstigungen außerhalb des dafür vorgesehenen Verfahrens ist von vornherein nicht rechtmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999200261.X... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §109 Z2;StVG §111;StVG §116;StVG §24; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
99/20/0262
Rechtssatz: Der "strafweise" Entzug von Vergünstigungen außerhalb des dafür vorgesehenen Verfahrens ist von vornherein nicht rechtmäßig. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1999200261.X... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Strafgefangener der Justizanstalt G. Am 15. Dezember 1999 wurde er vor dem Bezirksgericht Steyr in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.45 Uhr im Rechtshilfeweg für ein deutsches Gericht als Zeuge vernommen. Mit Eingabe vom 22. Dezember 1999 brachte der Beschwerdeführer vor, er sei gemäß §§ 44 ff StVG als Hilfskraft im Hauptmagazin der Justizanstalt G beschäftigt und beziehe hiefür gemäß §§ 51 Abs. 2 und 52 StVG eine nach den geleisteten Arbeitsstunden bemessene ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug27/04 Sonstige Rechtspflege
Norm: GebAG 1975 §18 Abs1 Z1;GebAG 1975 §18 Abs1 Z2;GebAG 1975 §3 Abs1 Z2;StVG;
Rechtssatz: Die Auffassung, ein Anspruch auf Ersatz der Entschädigung für Zeitversäumnis gem § 18 Abs 1 Z 1 GebAG stehe lediglich Erwerbstätigen zu (im konkreten Fall handelte es sich um einen Strafgefangenen, der eine Arbeitsvergütung nach dem Strafvollzugsgesetz bezog), ist dem Ges... mehr lesen...
1. Der Beschwerdeführer begehrte mit der Eingabe vom 4. August 1998 die Aufhebung bzw. Tilgung einer ihm vom Leiter einer Justizanstalt zuvor erteilten Abmahnung wegen des Verstoßes gegen die Anordnung vom 29. April 1998, wonach der Beschwerdeführer für Mithäftlinge keinerlei Schriftstücke mehr verfassen dürfe. Der gegen die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung erhobenen Beschwerde wurde mit dem bekämpften Bescheid keine Folge gegeben. Die vom Anstaltsarzt verordnete zusä... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG §108 Abs1;StVG §109;StVG §120;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Angelegenheit des Strafvollzugs - Bei der Abmahnung gemäß § 108 Abs 1 StVG handelt es sich nicht um eine Ordnungsstrafe iSd § 109 StVG, sondern lediglich um ein Verhalten des Strafvollzugsbediensten iSd § 120 Abs 1 StVG, das keinem Vollzug zugänglich ist. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt Y in Untersuchungshaft (vgl. das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zahl 98/20/0239, 0240). An diesem Tag wurde der Beschwerdeführer in die JA Z, am 25. November 1998 von dort in die JA V und am 21. Dezember 1998 in deren Außenstelle nach X verlegt, wo er sich derzeit in Strafhaft befindet. Mit der von ihm als " 7." bezeichne... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer befand sich während des Zeitraumes vom 10. Jänner 1996 bis zum 15. April 1998 in der Justizanstalt des Landesgerichtes X, und zwar in der Zeit vom 15. Mai 1996 bis 31. Juli 1996 in "Zwischenstrafhaft", die restliche Zeit bis 22. Juni 1997 in Untersuchungshaft (vgl. Beschwerde Seite 8 und das ebenfalls den Beschwerdeführer betreffende Beschwerdevorbringen zur hg. Zl. 98/20/0239, 0240). Am 15. April 1998 wurde der Beschwerdeführer in die JA Y, am 25. November 1998 v... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof25/02 Strafvollzug
Norm: StVG;VwGG §33 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
97/20/0603 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1999/03/25 97/20/0248 1 Stammrechtssatz Da sämtliche beschwerdegegenständlichen Fakten die vom Beschwerdeführer in der Justizanstalt Y verbrachte Haftzeit betreffen und sich der Beschwerde... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde als Untersuchungshäftling in der Justizanstalt Linz mit Straferkenntnis des Leiters dieser Justizanstalt vom 3. Dezember 1996 für schuldig erkannt, nachangeführte Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben, und zwar habe er "1. am 18.9.1996 in der Justizanstalt Linz der Anordnung einer im Strafvollzug tätigen Person, nämlich das Hinaussprechen aus dem Haftraumfenster einzustellen, trotz erfolgter Abmahnung vorsätzlich nicht Folge geleistet; 2. am 24.9.... mehr lesen...