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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
StVG §108 Abs1;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Angelegenheit des Strafvollzugs - Bei der Abmahnung gemäß § 108 Abs 1 StVG handelt es sich nicht um eine Ordnungsstrafe iSd § 109 StVG, sondern lediglich um ein Verhalten des Strafvollzugsbediensten iSd § 120 Abs 1 StVG, das keinem Vollzug zugänglich ist.
Schlagworte
VollzugEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:AW1998200393.A02Im RIS seit
27.11.2000