Begründung: Der Kläger begehrte von den Beklagten an Schadenersatz nach einem Verkehrsunfall zunächst die Zahlung von EUR 57.665,71 sA und die mit EUR 10.000,-- bewertete Feststellung der Haftung für alle unfallskausalen Schäden, hinsichtlich der Zweitbeklagten beschränkt auf die Versicherungssumme des Haftpflichtversicherungsvertrages. Das Zahlungsbegehren schlüsselte der Kläger wie folgt auf: Schmerzengeld EUR 50.000,--, Verdienstentgang... mehr lesen...
Dem Rekurs der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Dem Rekurs der beklagten Partei wird teilweise Folge gegeben und die angefochtene Kostenentscheidung abgeändert, sodass sie wie folgt lautet: „Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 19.208,70 bestimmten Kosten des Verfahrens zu ersetzen." Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit EUR 959,38 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (hierin enthalten U... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 18.03.2005 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger vom Beklagten Reparaturkosten von EUR 1.900,--, Kosten der Begutachtung von EUR 66,-- und pauschale Unkosten von EUR 50,--, insgesamt sohin EUR 2.116,-- sA. Gleichzeitig erhob er ein mit EUR 100,-- bewertetes Feststellungsbegehren, wonach der Beklagte dem Kläger für sämtliche Nachteile und Schäden aus dem defekten ABS-System am Kraftfahrzeug zu haften habe. Der Beklagte bestritt und bemängelte... mehr lesen...
Norm: RATG §7RAT TP3A
Rechtssatz: 1. Die Veränderung des Streitwerts nach § 7 RATG ändert nur die Bemessungsgrundlage für das Anwaltshonorar, somit den Streitwert nach RATG. Eine Streitwertbemängelung nach § 7 RATG kann daher auch niemals Auswirkungen auf die Quotenkompensation nach § 43 Abs 1 ZPO haben. 2. Die Kosten für die Teilnahme an einer Befundaufnahme nach TP 3 A III RAT sind nicht als zeitunabhängige Pauschale zu honorieren, sondern ih... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Unterfertigung und Zuhaltung des - in der Klage näher bezeichneten - Kaufvertrags über eine in B***** gelegene Liegenschaft. Die Beklagten beantragten, die Klage wegen der fehlenden internationalen Zuständigkeit des Erstgerichts zurückzuweisen. Überdies stellten sie den Antrag, gemäß § 7 RATG den Streitwert mit EUR 465.000,-- festzusetzen. Das Erstgericht wies die Klage mangels internationaler Zuständigkeit zurüc... mehr lesen...
Norm: RATG §7ZPO §528 Abs2 Z3 D6
Rechtssatz: Entscheidungen zweiter Instanz zur Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Beschluss, mit dem das Erstgericht den Streitgegenstand gemäß § 7 RATG bewertete, sind ihrem Wesen nach bloß für die Kostenfrage von Belang und daher absolut unanfechtbar. Entscheidungstexte 1 Ob 153/05i Entscheidungstext OGH 27.09.2005 1 Ob 153/05i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil erkannte das Erstgericht die von der klagenden Mieterin eingebrachte Aufkündigung für wirksam und die Beklagte, deren Parteienbezeichnung das Erstgericht - inzwischen rechtskräftig - berichtigte, schuldig, das Bürogebäude auf der Liegenschaft *****Wien, binnen 14 Tagen nach dem 31.12.1999 zu übernehmen. Es verhielt mit der sodann berichtigten Kostenentscheidung die Beklagte zum Ersatz von S 141.971,96 an Prozesskosten. In recht... mehr lesen...
Norm: RATG §7RATG §10 Z2
Rechtssatz: Im Bereich zwingend vorgeschriebener Bemessungsgrundlagen wie des § 10 Z 2 lit a RATG ist für eine Streitwertbemängelung und ein Vorgehen des Gerichtes nach § 7 RATG kein Raum. Entscheidungstexte 40 R 275/99h Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.01.2001 40 R 275/99h Schlagworte Rechtsanwaltstar... mehr lesen...
Begründung: Am 31.12.1998 überreichte der Kläger beim Erstgericht die Klage auf Feststellung, dass die vom Kläger im Konkurs über das Vermögen der Verlassenschaft nach dem am 15.2.1996 verstorbenen Franz S***** beim L***** angemeldete Forderung im Gesamtbetrag von S 520.555,61 zu Recht besteht. Im Rubrum wurde der Wert der Klage mit S 520.555,61 s. A. bezeichnet, während die Bemessungsgrundlage gemäß GGG 1984 mit S 26.510,-- angeführt wurde. Das Klagebegehren wurde vom Beklagten bes... mehr lesen...
Norm: KO §110JN §56 Abs2RATG §7
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher weder erforderlich noch beachtlich. Für eine Streitwertfestsetzung nach § 7 RATG besteht demnach keine gesetzliche Grundlage. Entscheidungstexte 1 R 162/99d Entscheidungstext OLG ... mehr lesen...
Norm: ZPO §27ZPO §502 LZPO §528 LJN §60RATG §7
Rechtssatz: Eine gemäß § 7 RATG erfolgte Festsetzung des Streitwertes hat für die Zuständigkeit und Besetzung der Gerichte, die Anwaltspflicht und die Rechtsmittelzulässigkeit keine Auswirkungen. Entscheidungstexte 2 Ob 8/99m Entscheidungstext OGH 28.01.1999 2 Ob 8/99m 1 Ob 149/14i Entschei... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 R 20/98b Entscheidungstext OLG Wien 10.08.1998 3 R 20/98b mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin meldete im Konkurs über das Vermögen der "***** eine Forderung in Höhe von S 483.702,72 zuzüglich der Kosten der Forderungsanmeldung von S 1.716,20 an, die vom beklagten Masseverwalter bestritten wurde. Die Klägerin begehrt nunmehr die Feststellung der von ihr angemeldeten Forderung als Konkursforderung, wobei sie erklärte, auf Grund der bisherigen Informationen über das Vermögen der Gemeinschuldnerin infolge der erheblichen Überschuldung ihren Anspruc... mehr lesen...
Norm: RATG §7KO §110JN §56 Abs2
Rechtssatz: Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher nicht erforderlich. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 19 Bs 300/98. Diese ist nunmehr unter RW0000704 abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ASGG §58 Abs1JN §56 Abs2RATG §7
Rechtssatz: Der Hinweis auf die Möglichkeit der Streitwertbemängelung gemäß § 7 RATG, wenn der Beklagte die Bewertung durch den Kläger zu hoch oder zu niedrig findet, hilft gerade in dem Fall nicht, in dem der Kläger eine Bewertung schlechthin unterlassen hat und daher für die Wertzuständigkeit gemäß § 56 Abs 2 JN vorzugehen wäre. Wegen der zeitlichen Beschränkung, die Bemängelung der Bewertung habe spätest... mehr lesen...
Rechtssatz: Unanfechtbarkeit der Streitwertfestsetzung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 7 Ra 14/96x Entscheidungstext OLG Wien 13.02.1996 7 Ra 14/96x mehr lesen...
Norm: AktG §197 Abs6RATG §7ZPO §528 A
Rechtssatz: Die Regelung nach dem letzten Halbsatz des § 197 Abs 6 AktG schließt zwar als Sonderbestimmung die Anwendung des Rekursausschlusses nach § 7 letzter Satz RATG aus, nicht aber die Anwendung des § 528 ZPO über die Anfechtung von zweitinstanzlichen Beschlüssen. Entscheidungstexte 6 Ob 539/87 Entscheidungstext OGH 26.03.1987 6 Ob 539/87 ... mehr lesen...
Norm: JN §56JN §58RATG §1RATG §3RATG §7RATG §8RATG §10ZPO §448 bZPO §501ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §503 Z1 B
Rechtssatz: Wird ein Mieter auf Räumung außerhalb des Geltungsbereiches des Mietvertrages titellos benützter Räume geklagt, hat der Kläger den Streitgegenstand unabhängig von der durch den Rechtsanwaltstarif vorgeschriebenen Bemessungsgrundlage für die Rechtsanwaltskosten nach § 56 Abs 2 JN zu bewerten. Nach dieser Bewertung ist zu beurteile... mehr lesen...
Norm: RATG §7RATG §11ZPO §528 Abs1 D2
Rechtssatz: Der Beschluß des Gerichtes zweiter Instanz über die Zulässigkeit eines sich gegen die vom Erstgericht unter Berufung auf § 7 RATG vorgenommene Wertfestsetzung wendenden Rekurs stellt eine Entscheidung dar, die ihrem Wesen nach nur für die Kostenfrage Bedeutung haben kann; zufolge der Regelung des § 528 Abs 1 ZPO ist eine derartige Entscheidung unanfechtbar. Dasselbe gilt für die Entscheidung der... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs1RATG §7
Rechtssatz: Kein Beschwerderecht der Parteien gegen den Beschluß, womit ihr Antrag auf Herabsetzung des Streitwertes abgewiesen wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 300/61 Entscheidungstext OGH 04.10.1961 5 Ob 300/61 Veröff: EvBl 1962/37 S 45 = JBl 1962,272 7 Ob 94/64 Entscheidungstext OGH 03.04.1964 7 Ob 94/64 Ve... mehr lesen...
Norm: RATG §7ZPO §528 Abs1 D3f
Rechtssatz: Die im § 7 RATG vorgesehen Beschlussfassung des Gerichtes löst lediglich eine Vorfrage für die Kostenentscheidung. Zweitinstanzliche Beschlussfassungen in der Richtung des § 7 RATG können daher in Ansehung ihrer Anfechtbarkeit nicht anders behandelt werden als Kostenentscheidungen. Entscheidungstexte 2 Ob 183/57 Entscheidungstext OGH 10.04.1957... mehr lesen...
Norm: RATG §7RATG §9
Rechtssatz: Zur Neubewertung des Streitgegenstandes im Revisionsverfahren; ein berufungsgerichtlicher Ausspruch nach § 500 Abs 2 ZPO kann sie nicht rechtfertigen. Entscheidungstexte 7 Ob 298/56 Entscheidungstext OGH 13.06.1956 7 Ob 298/56 Veröff: JBl 1957,218 6 Ob 262/65 Entscheidungstext OGH 12.01.1966 6 Ob 262/6... mehr lesen...
Norm: JN §56 Abs2RATG §7RATG §9
Rechtssatz: Ist die niedrige Bewertung des Streitinteresses im Feststellungsprozeß über Wunsch der Klägerin (im Vorprozeß) aus gebührenrechtlichen Gründen erfolgt, so kann der Kläger (Anwalt) sich nicht darauf berufen, daß eine solche Vereinbarung unerlaubt ist, wenn er selbst bei der niedrigen Bewertung aus diesem Grunde mitgewirkt hat. Entscheidungstexte 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: RATG §7
Rechtssatz: Eine gerichtliche Bewertung des Streitgegenstandes zum Zweck der Kostenbemessung kommt nur im Verfahren über Klagen mit der Möglichkeit einer Äußerung des Gegners zum Antrag auf Bewertung des Streitgegenstandes, nicht aber im Verfahren über Rekurse gegen eine einstweilige Verfügung in Frage. Entscheidungstexte 1 Ob 478/51 Entscheidungstext OGH 08.08.1951 1 Ob ... mehr lesen...