RS OLG Wien 1996/02/13 7Ra14/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1996
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Rechtssatz

Unanfechtbarkeit der Streitwertfestsetzung; keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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