RS OGH 1999/7/28 1R162/99d

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Veröffentlicht am 28.07.1999
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Norm

KO §110
JN §56 Abs2
RATG §7

Rechtssatz

Der Streitwert im Prüfungsprozeß nach § 110 KO ergibt sich aus der Höhe der festzustellenden Konkursforderung; eine Bewertung durch die klagende Partei ist daher weder erforderlich noch beachtlich. Für eine Streitwertfestsetzung nach § 7 RATG besteht demnach keine gesetzliche Grundlage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:1999:RI0000111

Dokumentnummer

JJR_19990728_OLG0819_00100R00162_99D0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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