Entscheidungsgründe: Der Beklagte und sein am 19.Dezember 1984 verstorbener Vater Georg F*** sen. waren die Gesellschafter und Geschäftsführer der im Jahr 1977 gegründeten Georg F*** Internationale Spedition und Lagerhaus GmbH (kurz GmbH) mit dem Sitz in Salzburg. Vom Stammkapital der Gesellschaft von S 1,500.000 übernahm Georg F*** sen. eine Stammeinlage von S 1,200.000, die er durch Einbringung seines bereits im Jahr 1913 gegründeten, seit dem Jahr 1972 allerdings in stetem Nied... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der Ing. P*** Baugesellschaft mbH. Diese war Komplementärin der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG. Mit dem Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 23.3.1984, Sa 26/84-2, wurde über das Vermögen der Ing. P*** Baugesellschaft mbH & Co KG das Ausgleichsverfahren eröffnet und Dr. Johannes J*** zum Ausgleichsverwalter bestellt. In der Tagsatzung vom 9.5.1984 verbesserte die Ausgleichsschuldnerin den Ausgleichsvorschlag da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IAktG §84GmbHG §25
Rechtssatz: Eine dem § 84 Abs 5 AktG entsprechende Vorschrift, wonach ein Ersatzanspruch der Gesellschaft gegen die Vorstandsmitglieder (§ 84 Abs 2) auch von den Gläubigern der Gesellschaft geltend gemacht werden kann, und dieser Ersatzanspruch gemäß § 84 Abs 6 AktG in fünf Jahren verjährt, fehlt im GmbHG. Vom Vorliegen einer planwidrigen, vom Gesetzgeber nicht gewollten Gesetzeslücke kann hier nicht gesproch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 3. August 1987 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Partei aus dem Titel des Schadenersatzes, gestützt auf die Bestimmungen des § 159 Abs 1 Z 1 und 2 StGB, § 114 ASVG und § 69 Abs 2 KO, die Verpflichtung der Beklagten zur Bezahlung des Beitragsrückstandes von S 125.466,71 zum 30. Juli 1987. Sie brachte hiezu vor, die P***** MaschinenhandelsgmbH habe in ihrem Betrieb Dienstnehmer beschäftigt, die nach den Bestimmungen des ASVG sozi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Geschäftsführer der P*** & Co GesmbH (im folgenden nur GesmbH) mit dem Sitz in Wien 21., Vohburggasse 2. Gegenstand des Unternehmens war der Fahrzeughandel. Die GesmbH war mit Ablauf des Jahres 1979 überschuldet. Zu diesem Zeitpunkt reichte das Aktivvermögen der GesmbH unter Berücksichtigung stiller Reserven nicht mehr aus, um die echten Geschäftsverbindlichkeiten (ohne Stammkapital und Rücklagen) zu decken. Die Überschuldung war für den B... mehr lesen...
Norm: AktG §84GmbHG §10 Abs3GmbHG §25
Rechtssatz: Auf Delikt beruhende Schadenersatzansprüche von Gesellschaftsgläubigern gegen Organe der Gesellschaft sind kein Bestandteil des Vermögens der Gesellschaft und können daher nicht vom Masseverwalter der Gesellschaft geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 8 Ob 543/87 Entscheidungstext OGH 27.08.1987 8 Ob 543/87 Veröff: SZ 60/151 =... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin führte in ihrer auf Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung eines Betrages von S 1,950.921,50 s.A. gerichteten Klage im wesentlichen aus, sie mache "insbesondere" einen Anspruch der S*** Aktiengesellschaft in Abwicklung (im folgenden kurz als S*** bezeichnet) gegen die Beklagten als deren ehemalige Vorstandsmitglieder gemäß § 84 Abs 5 AktG als Gläubigerin der Gesellschaft geltend; "derselbe Anspruch"
Gründe: sich auch auf die Bestimmunge... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Bank war durch Jahre hindurch die Hausbank der Firma E*** Elektrizitäts- und Metallwaren-Industrie Gesellschaft mbH (im folgenden: E***). Die geschäftliche Entwicklung der Firma E*** verlief bis Ende 1976 zufriedenstellend; die Bilanz für das Geschäftsjahr 1977 wies hingegen Verluste auf, die sich im Geschäftsjahr 1978 vergrößerten. Ende 1979, Anfang 1980 zeichnete sich eine bedeutende Krise des Unternehmens ab. Im Zusammenhang damit wurden zur Klärung der... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 20.3.1985 eingelangten Klage begehrt die Klägerin den Zuspruch von S 142.699,85 s.A. und bringt vor, der Beklagte sei Geschäftsführer der W*** J.E.Müller KG in Klagenfurt gewesen. Über das Vermögen dieser Gesellschaft sei zur GZ 6 S 24/82-52, des Landesgerichtes Klagenfurt der Konkurs eröffnet und am 3.10.1983 wieder aufgehoben worden. Mit Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt vom 25.1.1984, 24 Cg 518/83-9, sei die Kommanditgesellschaft verurteilt worden, der ... mehr lesen...
Begründung: Mit Leasing-Verträgen vom 14.August 1979 und 13.Mai 1980 leaste die Peter de C & Co Gesellschaft m.b.H. von der Klägerin zwei PKW. Die Leasingraten wurden bis Jänner 1982, wenngleich insbesondere während des Jahres 1980 gelegentlich mit zeitlicher Verzögerung voll bezahlt (zuletzt offenbar durch Peter de C, der die PKW benützte). Da ab Februar 1982 keine Zahlungen mehr erfolgten, strebte die Klägerin nach erfolgloser Mahnung die Rückstellung der PKW an und erreichte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist alleiniger Geschäftsführer der zu HRB ***** des Handelsregisters des Kreisgerichts Wiener Neustadt protokollierten H***** Gesellschaft mbH, die alleinige Komplementärin der zu HRA ***** desselben Gerichts protokollierten H***** Gesellschaft mbH & Co KG ist. Am 9. Oktober 1979 bestellte die Klägerin bei der H***** Gesellschaft mbH & Co KG 21.150 kg Hart-PVC-Abfälle zum Kilopreis von 4,50 S, die am folgenden Tag geliefert wurden. Da die K... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIaAktG §83 Abs2AktG §84GenG §23GenG §84 Abs2GmbHG §85KO §69StGB §159 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die §§ 83 Abs 2 AktG, § 85 GmbHG, § 84 Abs 2 GenG sind - wie § 159 Abs 1 Z 2 StGB - Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger im Sinne des § 1311 Abs 2 2. Fall ABGB und sehen - im Gegensatz zu diesem, der nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abstellt - auch die Überschuldung der Gesellschaft beziehungsweise Genossenschaft als eine di... mehr lesen...
Der Beklagte ist Steuerberater und seit 21. Juli 1975 Geschäftsführer der X Ges. m. b. H., über deren Vermögen auf Antrag der nun klagenden Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte am 6. August 1976 der Konkurs eröffnet wurde. Nach dem Rückstandsausweis der Klägerin vom 21. Dezember 1976 schuldet ihr die genannte Ges. m. b. H. an Sozialversicherungsbeiträgen für die in ihrem Betrieb beschäftigt gewesenen Dienstnehmer die Dienstgeber-Anteile für die Zeit vom November 1975 bis A... mehr lesen...
Norm: AktG §84
Rechtssatz: Haben mehrere Vorstandsmitglieder ihre Obliegenheiten durch Nichtanwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vorsätzlich oder fahrlässig verletzt, so sind sie der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet, wobei es für die Verantwortlichkeit gegenüber der Gesellschaft gleichgültig ist, ob das Verschulden eines Mitgliedes größer ist als d... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §84
Rechtssatz: Ein Vorstandsmitglied hat für den Mangel der Fähigkeiten einzustehen, die zur Erfüllung der mit den nicht übertragbaren Geschäftsführungsaufgaben verbundenen Vorstandspflichten erforderlich sind. Es kann daher nicht darauf berufen, daß es kein Buchhalter, kein Wirtschaftsprüfer und kein Finanzmann sei. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AbAktG §84EO §293 Abs3
Rechtssatz: Aufrechenbarkeit der Forderungen eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft aus dem Dienstvertrag mit den aus seinen Pflichtverletzungen der Aktiengesellschaft gegenüber entstandenen Gegenforderung. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77 GesRZ 1978,36 ... mehr lesen...
Norm: AktG §70AktG §84
Rechtssatz: Die Geschäftsverteilung wirkt sich insoferne auf die Verantwortlichkeit der einzelnen Vorstandsmitglieder aus, als jedes zunächst nur für das ihm zugewiesene Arbeitsgebiet die volle Verantwortung trägt. Im übrigen tritt haftungsrechtlich allerdings eine weitergehende Entlastung ein, da es ihm auf Grund der Geschäftsverteilung verwehrt ist, in die anderen Mitglieder zugewiesenen Tätigkeitsbereiche einzugreifen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: AktG §84
Rechtssatz: Grundsätzlich wird das Verschulden des Vorstandsmitgliedes vermutet. Das Vorstandsmitglied muß sich zur Abwendung der Ersatzpflicht entlasten, dh es muß nachweisen, daß es die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77 Veröff: GesRZ 1978... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §99
Rechtssatz: Das unmittelbare Klagerecht der §§ 84 Abs 5 und 99 AktG soll den Gesellschaftsgläubigern den komplizierten Umweg über die Erlangung eines Exekutionstitels für ihre Forderung gegen die Gesellschaft und die Pfändung und Überweisung der Ersatzansprüche dieser Gesellschaft gegen ihr ersatzpflichtiges Organ ersparen. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entschei... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §99KO §1KO §81
Rechtssatz: Zur Geltendmachung der auf die §§ 84 und 99 AktG gegründeten Ersatzansprüche der Gesellschaftsgläubiger ist nach § 84 Abs 5 letzter Satz AktG während der Dauer des Gesellschaftskonkurses ausschließlich der Masseverwalter, der die Stellung eines Gläubigers innehat, befugt. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 IIAAktG §84AktG §99KO §1KO §81
Rechtssatz: Die Verjährungsfirst beginnt für den Ersatzansprüche der Gesellschaft gegen ihre Organe geltendmachenden Masseverwalter mit seiner Kenntnis von Schaden und Schädiger. Entscheidungstexte 5 Ob 306/76 Entscheidungstext OGH 31.05.1977 5 Ob 306/76 Veröff: EvBl 1978/4 S 19 Europ... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Norm: AktG §1AktG §48AktG §84
Rechtssatz: a) Die von allen Aktionären beschlossene Entlastung des Vorstands wirkt wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Ansprüche. b) Einer juristischen Person darf mit ihren sämtlichen Mitgliedern geschlossener Vergleich dann entgegengehalten werden, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit einen Rechtsmissbrauch darstellt. BGH vom 12.03.1959, II ZR 1... mehr lesen...
Norm: AktG §84AO §1 Abs3KO §70 Abs3
Rechtssatz: Die Unterlassung der jedes einzelne Mitglied des Vorstandes treffenden Pflicht, auf eine entsprechende Beschlußfassung in dem Kollegialorgan hinzuwirken und bei Erfolglosigkeit seiner Bemühung im Sinne der §§ 70 Abs 3 KO bzw 1 Abs 3 AO selbst den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen der Aktiengesellschaft zu stellen, kann im Schadensfall zur Ersatz... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §99ArbVG §110 Abs3ArbVG §115 Abs4ArbVG §120
Rechtssatz: Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat - Kündigung wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht. Veröff: AuR 1974,380 (kritisch Hensche) Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0104178 Dokumentnummer JJR_19740404_AUSL000_002AZR00452_7300000_001 mehr lesen...
Norm: AktG §84GmbHG §25 Abs1GmbHG §33 Abs1
Rechtssatz: Das Vorstandsmitglied ist auch bei nur leichtem Verschulden zum Ersatz des von ihm herbeigeführten Schadens verpflichtet, seine Haftung ist aber keine Erfolgshaftung. Entscheidungstexte 1 Ob 179/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 179/73 Veröff: SZ 46/113 = EvBl 1974/83 S 182 = NZ 1974,190 = Arb 9185 ... mehr lesen...
Norm: AktG §84GmbHG §25 Abs1GmbHG §33 Abs1PSG §27 Abs2
Rechtssatz: Wenn widerstreitende Interessen abzuwägen sind, hat dies das Vorstandsmitglied mit pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung vorzunehmen. Hält es sich im Rahmen dieses Ermessens, missbraucht es also das Ermessen nicht durch einseitige Bevorzugung einer der zu berücksichtigenden Interesse, so ist die gebotene Sorgfaltspflicht gewahrt. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Der Beklagte war bei der Klägerin, einer Aktiengesellschaft, seit 1930 als Angestellter und anschließend seit 1957 auch als Vorstandsmitglied tätig. Im Jahre 1968 wurde die Bestellung des Beklagten vom Vorstand der klagenden Partei widerrufen und der Beklagte fristlos entlassen. Die Klägerin behauptete, daß der Beklagte seine Obliegenheitspflichten als Vorstandsmitglied schwer verletzt habe. Daraus sei ihr im Kreditfall E-P ein Schaden von 275.900 S deswegen entstanden, weil der Bekla... mehr lesen...
Norm: AktG §84
Rechtssatz: Die Vorstandsmitglieder haben gemäß § 84 AktG 1965 jene Sorgfalt anzuwenden, mit der ein ordentlicher und gewissenhafter Mann geschäftliche Unternehmen der betreffenden Art auf eigene Rechnung zu leisten pflegt. Entscheidungstexte 1 Ob 179/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 179/73 Veröff: SZ 46/113 = EvBl 1974/83 S 182 = NZ 1974,190 = Arb 918... mehr lesen...