Norm: AktG §84DHG allg
Rechtssatz: Ersatzansprüche gegen ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft sind nach § 84 AktG 1965 und nicht nach den Vorschriften des DHG zu beurteilen. Entscheidungstexte 1 Ob 179/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 179/73 Veröff: SZ 46/113 = EvBl 1974/83 S 182 = NZ 1974,190 = Arb 9185 2 Ob 35... mehr lesen...
Norm: AktG 1965 §84GmbHG §25 Abs1GmbHG §33 Abs1
Rechtssatz: Auch gewagte Geschäfte, die der Vorstand vorgenommen hat, sind diesem nicht immer als Verschulden anzulasten. Eine Sorgfaltsverletzung liegt daher nicht vor, wenn im Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts die Möglichkeit oder die naheliegende Wahrscheinlichkeit bestand, daß sich das Geschäft für die Gesellschaft als günstig erweisen werde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AktG §84
Rechtssatz: Keine Vernachlässigung der Sorgfaltspflicht eines Vorstandsmitgliedes einer Bank, der einen wertvollen Bankkunden, der sonst verloren gegangen wäre, aus einem nach vernünftigem wirtschaftlichen Ermessen ohnehin nicht gefährdeten Kredit entläßt. Entscheidungstexte 1 Ob 179/73 Entscheidungstext OGH 31.10.1973 1 Ob 179/73 Veröff: SZ 46/113 = EvBl 1974... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §99
Rechtssatz: Zum Umfange der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Entscheidungstexte 2 Ob 64/65 Entscheidungstext OGH 24.06.1965 2 Ob 64/65 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/77 Veröff: GesRZ 1978,36 ... mehr lesen...
Norm: AktG §84AktG §169. AktG §197. AktG §199. AktG §201
Rechtssatz: 1) Das zur Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erforderliche Rechtsschutzbedürfnis entfällt, wenn ein mit einem Mangel behafteter Hauptversammlungsbeschluß erneuert wird, ohne daß der Mangel auch dem neuen Beschluß anhaftet. 2) Ist ein anfechtbarer Hauptversammlungsbeschluß erneut gefaßt worden, ohne daß der Mangel vermieden wurde, so ist der zweite Beschluß, auch wenn er nicht... mehr lesen...