Norm
ABGB §1311 IIaRechtssatz
Die §§ 83 Abs 2 AktG, § 85 GmbHG, § 84 Abs 2 GenG sind - wie § 159 Abs 1 Z 2 StGB - Schutzgesetze zugunsten der Gläubiger im Sinne des § 1311 Abs 2 2. Fall ABGB und sehen - im Gegensatz zu diesem, der nur auf die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners abstellt - auch die Überschuldung der Gesellschaft beziehungsweise Genossenschaft als eine die Konkursantragspflicht auslösende Voraussetzung an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0027475Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2011