Begründung: 1. Entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts liegt keine erhebliche Rechtsfrage vor. Rechtliche Beurteilung 1.1. Ob jemand im eigenen oder im fremden Namen handelt, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und begründet daher im Allgemeinen keine Rechtsfrage erheblicher Bedeutung (RIS-Justiz RS0108494). Die Auffassung der Vorinstanzen, dass Kunden (allein) aus der Verwendung einer Marke zur Kennzeichnung eines Vertriebsgeschäf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft. Vorsitzender ihres Aufsichtsrats war von Mai 2003 bis 31. 12. 2004 Kurt H*****. Dessen erster Stellvertreter war von September 2003 bis August 2004 der Erstbeklagte. Dr. Andreas B***** war in diesem Zeitraum zweiter Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden. Der Zweitbeklagte war von Jänner 2003 und der Drittbeklagte von Dezember 2000 bis August 2004 jeweils ein weiteres Mitglied des Aufsichtsrats. De... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten AG. Auf einer Liegenschaft einer 100 % Tochter der beklagten Partei wurde nicht nur deren Salinenbetrieb, sondern aufgrund eines Abbauvertrags auch ein Schotterwerk eines dritten Unternehmers (im Folgenden Schotterunternehmen) geführt. Der Abbauvertrag enthält eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs der beklagten Partei. Zur Errichtung einer dritten Lagerhalle wegen einer geplanten Produktionsausweitung benötigte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die drittbeklagte GmbH wurde am 16. Juni 2000, die Erstbeklagte am 27. Juli 2000 als deren selbstständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin ins Firmenbuch eingetragen; ihre Funktion wurde am 31. Juli 2001 gelöscht. Der Zweitbeklagte wurde mit 31. Juli 2001 als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführer der GmbH ins Firmenbuch eingetragen. Die GmbH verfügte von Anfang an über keinerlei Eigenkapital, da das für die Unternehmensgründung benötigte Stammka... mehr lesen...
Begründung: Die spätere Gemeinschuldnerin A***** GmbH (im Folgenden: GmbH) wurde im Juli 1999 gegründet. Die Fünftbeklagte war Gründungsgesellschafterin und ab 23. 12. 1999 - neben der von Anfang an als Geschäftsführerin tätigen Viertbeklagten - kollektiv vertretungsbefugte Geschäftsführerin. Mit Schreiben vom 14. 7. 2000 erklärte die Fünftbeklagte gegenüber sämtlichen Gesellschaftern ihren Rücktritt als Geschäftsführerin. Die Gesellschafter nahmen diese Erklärung zur Kenntnis. Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 10. 4. 2003 zu GZ 5 S 194/03v das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Die Gemeinschuldnerin betrieb ein Bauunternehmen. Sie war seit spätestens 10. 10. 2002 materiell insolvent. Die Beklagte war die Hausbank der Gemeinschuldnerin. Deren materielle Insolvenz war der Beklagten bekannt. Im Rahmen dieser Geschäftsbeziehung gewährte die Beklag... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Miko Holding Gesellschaft mbH (nunmehr MH Gastro Betriebs Gesellschaft mbH) wurde am 22. 10. 2003 der Konkurs eröffnet. Diese Gesellschaft hatte der Beklagten am 16. 5. 2003 Liegenschaftsanteile verkauft. Der klagende Verein (in Abwicklung) begehrt die Feststellung der Haftung der Beklagten für alle durch den Kaufvertrag vom 16. 5. 2003 über verschiedene Liegenschaftsanteile entstandenen und entstehenden Schäden. Der Kläger habe gegen die Verkäufer... mehr lesen...
Begründung: Gesellschafter der klagenden Gesellschaft mbH mit einem Stammkapital von 2 Mio S = 145.345,67 EUR sind KR Ing. Hans H***** (im Folgenden nur Mehrheitsgesellschafter; Beteiligung 98,75 %) und sein Sohn, der Beklagte (Beteiligung 1,25 %). Beide sind auch Gesellschafter der H***** GmbH (im Folgenden nur HSK) - deren Stammkapital 4,2 Mio S = 305.225,90 EUR beträgt -, und zwar der Mehrheitsgesellschafter (Beteiligung 18 %), der Beklagte (Beteiligung 1 %) und eine näher gena... mehr lesen...
Begründung: Bereits im November 1988 wurde dem Kläger die Idee der Errichtung eines Golfplatzes in H***** zugetragen. In der Annahme, es handle sich dabei um eine zukunftsträchtige Investition, erklärte sich der Kläger bereit, dieses Projekt maßgeblich mitzufinanzieren. Die G***** Betriebs GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. 1. 1989 gegründet und am 23. März 1989 in das Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Herbert A***** und Kurt G***** mit Anteilen von je 16,8 %, Han... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten waren Mitglieder des Aufsichtsrates einer Bank AG, über deren Vermögen nach Anordnung der Geschäftsaufsicht am 15. 10. 1998 am 27. 10. 1998 das Konkursverfahren eröffnet wurde. Der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Der Erstbeklagte übte seine Funktion seit 1992, seit Ende 1997 als Vorsitzender des Aufsichtsrats, aus und legte diese mit 24. 4. 1998 schriftlich zurück. Der Zweitbeklagte war vom 25. 2. 1994 bis zu seiner Abberufung in der außerordent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia2AktG §84
Rechtssatz: Die reine Kursverschlechterung der Aktien ist kein Eigenschaden des Aktionärs, den er als über die Schädigung der Gesellschaft hinausgehend gegen die Verwaltungsmitglieder geltend machen könnte (so bereits 2 Ob 591/94). Entscheidungstexte 3 Ob 288/02b Entscheidungstext OGH 24.04.2003 3 Ob 288/02b ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger behauptet einen Kursverfall seiner Aktien an einer an der Wiener Börse notierten Aktiengesellschaft infolge missbräuchlicher Äußerungen des Beklagten als deren damaligen Vorstandsvorsitzenden. Die auf Feststellung von dessen Haftung für seine sämtlichen Schäden als "Eigentümer" von Aktien dieser Gesellschaft gerichtete Klage blieb in zwei Instanzen erfolglos. Zu Unrecht beruft sich der Kläger entgegen dem Ausspruch der zweiten Instanz auf das Vorliegen erhe... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin ist nunmehr Konkursgläubigerin im Insolvenzverfahren der Antragsgegnerin. Am 16. 5. 2002 stellte die Einschreiterin den Antrag auf Akteneinsicht in den hier maßgeblichen Akt über einen bereits am 19. 7. 1999 von einem anderen Gläubiger der Antragsgegnerin gestellten Antrag auf Eröffnung des Konkurses über deren Vermögen. Die Einschreiterin brachte in ihrem Antrag vor, dass es im nunmehr anhängigen Konkursverfahren gegen die Antragsgegnerin eine "Null... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin der Klägerin war im Zeitpunkt der Kreditgewährung eine kleine eigenständige Bank im Burgenland in der Rechtsform einer Genossenschaft mit beschränkter Haftung. Sie hatte nur 7 Beschäftigte, darunter die beiden beklagten Geschäftsleiter. Nach dem übereinstimmenden Vorbringen beider Parteien ist auf deren Arbeitsvertrag entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen das DHG anzuwenden. Die Bank war Mitglied eines Revisionverbandes, der sie jährlich ei... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der L***** GmbH wurde am 12. 10. 1998 das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin war mit Gesellschaftsvertrag vom 11. 10. 1996 gegründet worden. Ihre Eintragung im Firmenbuch war am 4. 1. 1997 erfolgt. Dem am 12. 12. 1996 beim Firmenbuchgericht eingelangten Eintragungsansuchen war eine am 13. 11. 1996 von der Beklagten ausgestellte "Bestätigung nach § 10 Abs 2 GmbHG" angeschlossen, wonach ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen einer GmbH (in der Folge Gemeinschuldnerin) wurde am 29. 1. 1996 der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Mehrheitsgesellschafterin der Gemeinschuldnerin war eine weltweit tätige Transportgesellschaft mit dem Sitz in Großbritannien. Die Gesellschafter bestimmten einen Repräsentanten im Aufsichtsrat (Vizepräsident) und stellten ab 1994 auch den Geschäftsführer. Mitglieder des Aufsichtsrats waren seit 1987 der Erstbeklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die B***** AG (B*****), über deren Vermögen am 17. 3. 1995 der Konkurs eröffnet wurde, betrieb seit 1956 Bankgeschäfte. Kollektivvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder waren Reinhard F***** und Erhard W*****. Seit 15. 11. 1994 gehörte auch Mag. Georg R***** dem Vorstand an. Reinhard F***** und Erhard W***** wurden am 22. 1. 1995 abberufen. Das Haftkapital der BHI entwickelte sich wie folgt: 1986: 51 Mio S, 1987: 77 Mio S, 1988: 82 Mio S, 1989: 88 Mio S... mehr lesen...
Begründung: Die G***** Betriebs GmbH, wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 2. 1. 1989 gegründet und am 23. März 1989 in das Firmenbuch eingetragen. Gesellschafter sind Herbert A***** und Kurt G***** mit Anteilen von je 16,8 %, Hans-Joachim Georg V***** und H***** Albrecht mit Anteilen von je 32,2 %, sowie Josef S***** und Gerd Jürgen S***** mit Anteilen von je 1 %. Von 1989 bis 1992/1993 war Hans Joachim Georg V***** Geschäftsführer. Seit 25. März 1990 vertritt der Kläger die Gese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der B*****AG (in der Folge: AG) wurde mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 26. 5. 1992 der Konkurs eröffnet; zum Masseverwalter wurde der Kläger bestellt. Der Beklagte, der bis 31. 3. 1992 Vorstandsvorsitzender der AG war, wurde zu 11 d Vr 6749/92, Hv 2488/96 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien rechtskräftig des Vergehens nach § 123 GmbHG in der bis 31.12. 1991 geltenden Fassung (Pkt. A des Urteilsspruchs), des Verbrechens de... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte übernahm am 27. September 1993 die Geschäftsführung der am 14. Juni 1982 mit einem Stammkapital von 500.000 S gegründeten P***** Gesellschaft mbH in Wien (im folgenden Gemeinschuldnerin oder Gesellschaft) im Rahmen eines Management-Buy-Outs (gegenüber der amerikanischen Muttergesellschaft) und dabei auch eine Stammeinlage von 100.000 S. Bei Anwendung jener Sorgfalt, zu der er verpflichtet und in der Lage gewesen wäre, hätte der Beklagte den - am 30. Sept... mehr lesen...
Norm: AktG §75 Abs4AktG §84AktG §95 Abs2
Rechtssatz: Zu grober Pflichtverletzung zählt auch mangelnde Offenheit gegenüber dem Aufsichtsrat, ist dieser doch zufolge § 95 Abs 2 AktG berechtigt, jederzeit vom Vorstand einen Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu verlangen. Entscheidungstexte 1 Ob 11/99w Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 11/99w Veröff: SZ 72/90 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bierbrauerei F***** & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren, hier nicht relevanten Schritten in die Brauerei F***** GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F***** Verwaltungs GmbH (später Brauerei F***** GmbH; im folgenden nur GmbH) wurde. Mit Satzung vom 20. August 1993 wurde die beklagte Aktiengesellschaft durch Mag. Erich M***** und die GmbH gegründet. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltu... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 2.1.1987 gründete der Beklagte mit der "V***** UnternehmensbeteiligungsgesmbH", welche durch den Geschäftsführer Karl V***** vertreten wurde, die "Peter M***** GesmbH", deren Unternehmensgegenstand das Speditionsgewerbe war. Das Stammkapital von S 500.000,- wurde bar einbezahlt, wobei der Beklagte eine Stammeinlage von S 245.000,-, die Mitgesellschafterin eine solche von S 255.000,- übernahm. In der Folge wurde der Unternehmensgegenstand auf die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete der H*****Gesellschaft mbH (***** GmbH) mit Mietvertrag vom 9.11.1988 das Objekt W*****. Der Mietvertrag wurde für die Zeit bis 31.10.1990 geschlossen. Der Beklagte wurde am 25.11.1988 als Geschäftsführer der H***** GmbH in das Firmenbuch eingetragen. In der Gesellschafterliste vom 20.10.1988 schienen DDr. Wilhelm K***** und der Beklagte mit einer Stammeinlage von je S 250.000,-- als Gesellschafter auf. Nach dem Registerakt wurden die Stamme... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1967 Mitglied einer Holzverwertungsgenossenschaft mbH. Über das Vermögen dieser Genossenschaft wurde am 29. April 1986 beim Landesgericht Innsbruck das Ausgleichsverfahren eröffnet. Der eine Quote von 40 % vorsehende Ausgleichsvorschlag wurde bei der Tagsatzung am 7. Juli 1986 von den Gläubigern mit der erforderlichen Mehrheit angenommen und mit Beschluß des Ausgleichsgerichtes vom 13. Oktober 1986 gemäß § 49 AO bestätigt. Der Erstbeklagte ... mehr lesen...
Begründung: Die Gemeinschuldnerin, eine GmbH, über deren Vermögen am 10.4.1990 der Konkurs eröffnet worden war, stellte am 20.10.1990 den Antrag auf Abschluß eines Zwangsausgleiches, zu dem sich der Masseverwalter zustimmend geäußert hat. Die ehemalige Hausbank der Gemeinschuldnerin sei bereit, die Ausgleichsquote mit einem Kredit bis zu S 17,000.000 (vor)zufinanzieren; zufolge dieser Kreditzusage sei die Ausgleichserfüllung garantiert. Bei der Ausgleichstagsatzung am 8.12.1990 modi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Peter B*** G*** m b H (in der Folge als Firma B*** bezeichnet) wurde am 6.3.1979 gegründet und am 16.3.1979 ins Handelsregister des Handelsgerichtes Wien eingetragen. Vom 8.10.1979 bis zur Eröffnung des Konkurses über dieses Unternehmen am 24.5.1982 zu S 94/82 des Handelsgerichtes Wien war der Beklagte alleinvertretungsbefugter Geschäftsführer. Die Firma B*** zahlte die Löhne ihrer Arbeitnehmer bis einschließlich Februar 1982; danach wurden bis zur Konkurs... mehr lesen...
Begründung: Die im Jahre 1977 von beiden Beklagten gegründete S*** & H*** Gesellschaft mbH, deren alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer sie waren, trat am 29. Jänner 1982 in die ebenfalls aus den beiden Beklagten als Gesellschaftern bestehende OHG mit der Fa. S*** & H*** als persönlich haftende Gesellschafterin ein und die Offene Handelsgesellschaft wurde ohne Firmenänderung in eine GmbH & Co KG derart umgewandelt, daß die beiden Beklagten Kommanditisten wurden ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 833.624,54 s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , daß ihr die D***-B*** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gesellschaft bezeichnet) diesen Betrag an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen schulde. Über das Vermögen der Gesellschaft sei am 31.12.1986 zu S 39/86 des Landesgerichtes Eisenstadt das Konkursverfahren eröffnet worden. Aus der Konkursmasse sei der Klägeri... mehr lesen...