RS OGH 1978/1/10 3Ob536/77, 5Ob699/78

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Veröffentlicht am 10.01.1978
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Norm

AktG §84

Rechtssatz

Grundsätzlich wird das Verschulden des Vorstandsmitgliedes vermutet. Das Vorstandsmitglied muß sich zur Abwendung der Ersatzpflicht entlasten, dh es muß nachweisen, daß es die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0049460

Dokumentnummer

JJR_19780110_OGH0002_0030OB00536_7700000_011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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