Begründung: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, welcher Stellenwert der wirtschaftlichen Abhängigkeit bei der Beurteilung des Vorliegens eines freien Dienstvertrages zukommt und ob eine Kündigungsentschädigung im Konkursfall nur bei Verschulden des Dienstgebers gebührt. Das Berufungsgericht erklärte die ordentliche Revision für zulässig, weil es hinsichtlich der erstgenannten Streitfrage von der ständigen Rechtsprechung des Höchstgerichtes abgewichen sein will und zur zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist zu 49 % Gesellschafter der beklagten Partei, wogegen die Tiroler Ärztekammer 51 % der Geschäftsanteile hält. Der Kläger begehrt - nach dem Stand des Verfahrens am Schluß der mündlichen Streitverhandlung - 1. den Generalversammlungsbeschluß der beklagten Partei vom 26.5.1981 auf Abberufung des Klägers als Geschäftsführer für nichtig zu erklären und 2. die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den mit dem Kläger abgeschlossenen Geschäftsführervert... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Die Bestellung zum Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft ist ein einseitiger körperschaftsrechtlicher Organisationsakt, der zur Entstehung der Organpflichten der Annahme durch den in die Funktion berufenen Bewerber bedarf. Die Abberufung aus dem Vorstand ist ebenfalls ein einseitiger körperschaftsrechtlicher Akt, der naturgemäß nicht von der Annahme durch die betroffene Person abhängig ist. En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit dem Jahre 1938 bei der beklagten Sparkasse angestellt. Seit 1960 war er Sparkassenleiter. Im Zuge der Neuordnung des Sparkassenwesens durch das Bundesgesetz vom 24. Jänner 1979, BGBl. Nr. 64 (Sparkassengesetz-SpG) wurde der Kläger mit Wirkung vom 18. November 1981 gemäß § 37 Abs 1 SpG zum Vorsitzenden des Vorstandes (§ 16 Abs 3 SpG) bestellt und mit ihm der Anstellungsvertrag vom 16. Dezember 1981 und 20. Jänner 1982 abgeschlossen. In diese... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war bis 31. Jänner 1978 Geschäftsführer der Klägerin und der W*****Gesellschaft mbH und stand bis zu diesem Zeitpunkt auch noch in einem Dienstverhältnis zur W*****gesellschaft; die W*****gesellschaft mbH (im folgenden kurz W***** Holding genannt) hat als Muttergesellschaft über 99 % der Anteile der Klägerin. Nach Auflösung des Dienstverhältnisses zwischen den Streitteilen kam es zur Einleitung eines Strafverfahrens gegen den Beklagten. Mit Urteil d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ic
Rechtssatz: Aus den durch das Gesetz bestimmten Wesenszügen des Vorstandes einer Aktiengesellschaft ist zu folgern, dass der mit der Organstellung in zeitlicher Hinsicht meistens gekoppelte Anstellungsvertrag des einzelnen Vorstandsmitgliedes mangels persönlicher Abhängigkeit kein Arbeitsvertrag, sondern ein "freier Dienstvertrag" ist, für den gerade das Fehlen der persönlichen Abhängigkeit charakt... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Das Wort "Anstellungsvertrag" in § 75 AktG wurde unverändert aus dem AktG 1937 übernommen und soll nicht etwa auf das AngG hinweisen. Entscheidungstexte 4 Ob 5/85 Entscheidungstext OGH 05.02.1985 4 Ob 5/85 Veröff: EvBl 1985/80 S 403 = RdW 1985,159 = GesRZ 1985,142 = Arb 10406 = ÖBl 1985,124 (Collin) = GRURInt 1986,64 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis 30.Juni 1978 Vorstandsmitglied und Generaldirektor der beklagten Partei. Er begehrt mit der vorliegenden Klage eine Vergütung für seine, den österreichischen Patenten Nr. 257.323 ('Auftragmaschine'), 250.127, 265.814, 267.279, 359.356, 365.318, 369.040 und 369.041 ('Vakuum-Emaillierung'), 368.621, 371.585, 372.179, 373.376 und der Patentanmeldung A 1198/81 ('Warmwasserbereitung-Wärmepumpen'); ferner den österreichischen Patenten Nr. 371.590, 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAktG §75AngG §1 IaAngG §1 Ic
Rechtssatz: Die Dienstvertragsklausel, daß, insoweit nicht Sonderbestimmungen getroffen wurde, die Bestimmungen des Angestelltengesetzes gelten, ist in Dienstverträgen hauptberuflich tätiger Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft in Österreich üblich. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungstext OGH 10.01.1978 3 Ob 536/7... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAAktG §75AngG §1 Ia
Rechtssatz: Die Dienstvertragsklausel, daß das Dienstverhältnis, soweit nichts anderes vereinbart wurde, den Bestimmungen des AngG unterliegt, hat jedenfalls die Bedeutung, daß die Bestimmungen des AngG zum Inhalte des Dienstvertrages gemacht werden, soweit ihnen nicht zwingendes Rechts entgegensteht. Entscheidungstexte 3 Ob 536/77 Entscheidungst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der am 30. Juni 1969 überreichten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten nach Klagsänderung (AS 373, 582) zuletzt die Zahlung von S 928.457,- samt stufenweise berechneten Verzugszinsen. Zur
Begründung: dieses Begehrens brachte der Kläger im Wesentlichen vor: Er sei seit Juni 1948 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter beschäftigt gewesen und am 21. Juli 1956 bei Fortdauer des Angestelltenverhältnisses zum Vorstandsmitglied bestellt worden. Mit... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Beendigung der Funktion des Vorstandes durch Zurücklegung des Mandates und Annahme dieser Erklärung durch den Aufsichtsrat. Entscheidungstexte 7 Ob 504/77 Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 504/77 6 Ob 29/19m Entscheidungstext OGH 27.02.2019 6 Ob 29/19m Beisatz: Ein Vorstandsmitglied kann aus wichtigem... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1151 BAktG §70 ffAktG §75AngG §1 IcGmbHG §15
Rechtssatz: Der Anstellungsvertrag von Vorstandsmitgliedern der AG oder von Geschäftsführern der GmbH muss keineswegs immer ein Dienstvertrag im Sinne der §§ 1151 ff ABGB sein; nach dem Inhalt der zwischen der Gesellschaft und dem Geschäftsführer getroffenen Vereinbarungen kann der Anstellung im Einzelfall auch ein sogenannter "freier Dienstvertrag", gegebenenfalls aber auch ... mehr lesen...
Norm: AktG §75GenG §15 Abs2
Rechtssatz: Es ist bei der Bestellung und bei deren Widerruf zwischen der Organstellung und dem ihr zugrunde liegenden schuldrechtlichen Vertragsverhältnis streng zu unterscheiden. Entscheidungstexte 2 Ob 356/74 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 2 Ob 356/74 Veröff: SZ 48/79 = EvBl 1976/66 S 129 = GesRZ 1976,26; hiezu Kastner GesRZ 1975,106 ... mehr lesen...
Norm: AktG §75AngG §1 IaAngG §1 IcAZG §1 Abs1 Z8
Rechtssatz: Durch die Klausel in einem Vorstandsvertrag, daß das Dienstverhältnis, insoweit als nichts anderes vereinbart wurde, den Bestimmungen des AngG 1921 unterliegt, wurde freilich nicht ein Dienstverhältnis im Sinne des AngG 1921 begründet, weil Vorstandsmitglieder Unternehmerfunktionen zu erfüllen haben (Schuster - Bonnott in Festschrift für Kastner, 430; EvBl 1974/83) und ihnen in dieser... mehr lesen...
Norm: AktG §75AktG §97
Rechtssatz: Die Vertretung der Aktiengesellschaft gegenüber Dritten obliegt nur in den im AktG erschöpfend aufgezählten Fällen dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat ist daher nicht in allen Fällen Dritten gegenüber vertretungsbefugt, in denen Interessen der Aktiengesellschaft gegenüber dem Vorstand als Organ oder einzelnen Organmitgliedern des Vorstandes, sei es gegenwärtigen oder bereits ausgeschiedenen, wahrzunehmen sind. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1AktG §75
Rechtssatz: Pensionsansprüche eines Vorstandsmitgliedes weisen in aller Regel eine doppelte Wurzel auf, weil sie teils Ausfluß der Fürsorge der Gesellschaft darstellten, die aus dem beiderseitigen Treueverhältnis stammt, und teils Nachzahlungen für geleistete Arbeit beinhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 356/74 Entscheidungstext OGH 03.07.1975 2 Ob 356/... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: 1) Sowohl für die Bestellung des Vorstandes als auch für den Abschluß des der Bestellung zugrunde liegenden Dienstvertrages - und die Beschlussfassung darüber - ist ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig; dieselbe Zuständigkeit ist auch für den Widerruf der Bestellung, also für die Abberufung des Vorstandes begründet. 2) Bedient sich der Aufsichtsrat eines anderen Vorstandsmitgliedes zur Übermittlung der Widerrufse... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1ABGB §1295 IIIAktG §75
Rechtssatz: Ohne Beteiligung subjektiver - wenn auch verschuldensunabhängiger - Vorwurfselemente auf Seite des Pensionsberechtigten ist ein Pensionsbegehren nicht schon deshalb sittenwidrig, weil seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied für die beklagte Gesellschaft ohne Erfolg, ja sogar mit Mißerfolg geendet hat. Entscheidungstexte 2 Ob 356/74 ... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Durch eine einem jungen Vorstandsmitglied für jeden Fall der Nichtwiederbestellung erteilte, dem Vermögen und der Ertragskraft der Gesellschaft entsprechende Pensionszusage wird die Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats nicht in einer durch § 75 AktG verbotenen Weise eingeschränkt. Veröff: NJW 1957,1278 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: AktG §75AktG §81
Rechtssatz: a) Jedes Vorstandsmitglied einer AG ist dem Aufsichtsrat gegenüber zu unbedingter Offenheit verpflichtet. b) Die unberechtigte fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Vorstandsmitglieds kann als ordentliche Kündigung angesehen werden. Veröff: NJW 1956,906 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1956:RS0103140 ... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Beruht die Abberufung des Vorstands einer AG darauf, daß ihm der Mehrheitsaktionär sein Vertrauen entzogen hat, so kann die schuldhafte Veranlassung für den Vertrauensentzug einen Grund zur fristlosen Beendigung des Anstellungsverhältnisses abgeben. Dazu gehört aber, daß der Begriff des wichtigen Grundes im Sinne des § 626 BGB erfüllt wird. Hierzu reichen jedoch Äußerungen nicht aus, mit denen die Ungeeignetheit des M... mehr lesen...
Norm: AktG §71AktG §75. AktG §97
Rechtssatz: a) Die AG wird in einem Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs der Bestellung zum Vorstandsmitglied nicht durch ihren Aufsichtsrat, sondern durch ihren Vorstand vertreten. b) Hat die Mehrheit der Aktionäre einem Vorstandsmitglied ihr Vertrauen entzogen, so kann grundsätzlich dessen Bestellung zum Vorstandsmitglied vom Aufsichtsrat widerrufen werden, ohne daß er erst eines Nachweises durch di... mehr lesen...
Norm: ABGB §870 DIVABGB §879AktG §75Akt §195AktG §197
Rechtssatz: Ein durch Machtmißbrauch zustande gekommener Hauptversammlungsbeschluß (Hauptgeneralversammlungsbeschluß) ist nicht nichtig, sondern lediglich anfechtbar. Das gilt auch, wenn die Stimmberechtigten infolge politischen Drucks oder anderer von außen her kommender Einschüchterungen unfrei handeln. Fehlt es an widerrechtlicher Drohung, so genügt ein Handeln aus unfreier Lage heraus zu... mehr lesen...
Norm: AktG §75 ffAngG §1 Ic
Rechtssatz: Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, die vertraglich verpflichtet sind, ihre ganze Arbeitskraft ausschließlich der Aktiengesellschaft zur Verfügung zu stellen und die mit der ausschließlichen kaufmännischen Leitung des Unternehmens betraut sind, hiebei auf unbestimmte Zeit im fixen Bezügen angestellt und einjährig auf den Vierteljahresschluß kündbar sind, unterliegen dem Angestelltengesetz. ... mehr lesen...
Das Teilurteil des Prozeßgerichtes, womit dem Kläger Kündigungsentschädigung und Abfertigung zuerkannt worden ist, wurde von den oberen Instanzen bestätigt. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen des Obersten Gerichtshofes: Kläger steht seit mehr als 30 Jahren im Dienste der Beklagten. Anläßlich der Einführung des deutschen Aktiengesetzes wurde er zum Mitglied des Vorstandes bestellt. Am 28. Juli 1939 hat er mit der Beklagten einen Vertrag abgesc... mehr lesen...