Norm
AktG §75Rechtssatz
Durch eine einem jungen Vorstandsmitglied für jeden Fall der Nichtwiederbestellung erteilte, dem Vermögen und der Ertragskraft der Gesellschaft entsprechende Pensionszusage wird die Entschließungsfreiheit des Aufsichtsrats nicht in einer durch § 75 AktG verbotenen Weise eingeschränkt.
Veröff: NJW 1957,1278
Schlagworte
*D*European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1957:RS0103138Dokumentnummer
JJR_19570527_AUSL000_0020ZR00178_5600000_001