Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Ohne Beteiligung subjektiver - wenn auch verschuldensunabhängiger - Vorwurfselemente auf Seite des Pensionsberechtigten ist ein Pensionsbegehren nicht schon deshalb sittenwidrig, weil seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied für die beklagte Gesellschaft ohne Erfolg, ja sogar mit Mißerfolg geendet hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021560Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_004