RS OGH 1978/1/10 3Ob536/77, 8Ob522/84 (8Ob523/84)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.01.1978
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Norm

ABGB §1151 IA
AktG §75
AngG §1 Ia

Rechtssatz

Die Dienstvertragsklausel, daß das Dienstverhältnis, soweit nichts anderes vereinbart wurde, den Bestimmungen des AngG unterliegt, hat jedenfalls die Bedeutung, daß die Bestimmungen des AngG zum Inhalte des Dienstvertrages gemacht werden, soweit ihnen nicht zwingendes Rechts entgegensteht.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: ex contractu, Vereinbarung, Vertrag, freier Dienstvertrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0027835

Dokumentnummer

JJR_19780110_OGH0002_0030OB00536_7700000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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