Norm
ABGB §1152 F1Rechtssatz
Pensionsansprüche eines Vorstandsmitgliedes weisen in aller Regel eine doppelte Wurzel auf, weil sie teils Ausfluß der Fürsorge der Gesellschaft darstellten, die aus dem beiderseitigen Treueverhältnis stammt, und teils Nachzahlungen für geleistete Arbeit beinhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0021533Dokumentnummer
JJR_19750703_OGH0002_0020OB00356_7400000_003