RS OGH 1977/2/3 7Ob504/77, 6Ob29/19m

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Veröffentlicht am 03.02.1977
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Norm

AktG §75

Rechtssatz

Beendigung der Funktion des Vorstandes durch Zurücklegung des Mandates und Annahme dieser Erklärung durch den Aufsichtsrat.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 504/77
    Entscheidungstext OGH 03.02.1977 7 Ob 504/77
  • 6 Ob 29/19m
    Entscheidungstext OGH 27.02.2019 6 Ob 29/19m
    Beisatz: Ein Vorstandsmitglied kann aus wichtigem Grund vorzeitig sein Amt niederlegen. Die Rücktrittserklärung muss gegenüber dem Aufsichtsrat (vertreten durch den Vorsitzenden) abgegeben werden; eine Annahme ist nicht notwendig. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0049404

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

02.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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