Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 6. 2. 1974 bei der Beklagten als Geschäftsleiter beschäftigt, sein Verdienst betrug zuletzt 6.568,68 EUR monatlich (dies 16 x jährlich). Am 11. 5. 2000 wurde der Arbeitsvertrag des Klägers erneuert, der in seinem Punkt X.) lautet: „X.) Kündigung, Abberufung und Zurücklegung der Geschäftsleiterfunktion 1. Das Dienstverhältnis gilt als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von beiden Seiten jeweils zum Ende eines Kalendermonats unter Ei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter o. Univ.-Prof. DI Hans Lechner und Mag. Johann Ellersdorfer als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wolfgang B*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, wider die beklagte Partei IEF-Servic... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1151 IcABGB §1151 IIIAktG §70AktG §75AngG §1 Ib
Rechtssatz: Koppelungsklauseln (Anstellungsvertrag erlischt automatisch mit Widerruf der Bestellung zum Vorstand) können nur ausnahmsweise aus vom abberufenen Vorstandsmitglied darzulegenden Gründen nach einem umfassenden Vergleich der wechselseitigen Interessenlagen als sittenwidrig qualifiziert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten AG. Auf einer Liegenschaft einer 100 % Tochter der beklagten Partei wurde nicht nur deren Salinenbetrieb, sondern aufgrund eines Abbauvertrags auch ein Schotterwerk eines dritten Unternehmers (im Folgenden Schotterunternehmen) geführt. Der Abbauvertrag enthält eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs der beklagten Partei. Zur Errichtung einer dritten Lagerhalle wegen einer geplanten Produktionsausweitung benötigte die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 2. 2003 bis 31. 5. 2006 für die Firma A***** AG (in der Folge: Gemeinschuldnerin) zunächst in der Rechtsabteilung tätig. Ein Aufsichtsratmitglied und Haupteigentümer der Gemeinschuldnerin erkundigte sich bei der Klägerin, ob sie - weil ein langjähriges Vorstandsmitglied nicht mehr zur Verfügung stehe und zugleich ein Fortführungskonzept für die Firma erarbeitet werden solle - Vorstandsmitglied werden wolle. Mit Beschluss des Aufsichtsra... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist auf der Grundlage eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags die beherrschte Tochtergesellschaft der Österreichischen V***** AG (Ö*****AG), die 65 % der Aktien der Beklagten hält. Die Beklagte besorgt das Emissionsgeschäft der Ö*****AG. Mit Wirksamkeit vom 2. 7. 1998 wurde der Kläger, vorerst befristet auf drei Jahre, zum Mitglied des Vorstands der Beklagten bestellt. Weiters wurde zwischen den Parteien am 1. 7. 1998 ein Anstellungsvertrag, gl... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch ist seit 23. 12. 2000 die I***** Privatstiftung eingetragen. Der Stiftungszweck ist die Erhaltung des Vermögens und die Beteiligung an der I***** AG. Die Stiftung ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Punkt 5. Z 1 der Stiftungserklärung lautete ursprünglich dahin, dass der Stiftungsvorstand aus (drei) Mitgliedern besteht und die Mitglieder des ersten Stiftungsvorstands durch die Stifter bestellt werden, die auf Lebenszeit das Recht zur Abberufung und Bestell... mehr lesen...
Begründung: Zum Rekurs: Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten gegen das Ersturteil nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nach § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei, weil keine erhebliche Rechtsfrage zu lösen gewesen sei. Den daraufhin gestellten Antrag des Beklagten, das Berufungsgericht möge seinen Ausspruch dahin abändern, dass die ordentliche Revision für zulässig erklärt werde, wies das Berufungsgericht zurück. Einer Abänderung des Ausspruchs üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Vorstandsmitglied der beklagten Partei, einer Tochtergesellschaft der Ö***** V***** AG (in der Folge: „Ö*****"), die 65 % der Aktien der beklagten Partei hält. In gemeinsamen Vorstandssitzungen der Ö***** und der beklagten Partei wurden letzterer bestimmte Geschäftsbereiche des V*****-Konzerns zugewiesen, darunter das Emissionsgeschäft. Der beklagten Partei wird durch den Konzern vorgegeben, wie hoch das Netto-Emissionsvolumen pro Jahr sein darf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Unternehmen der beklagten Partei bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH, deren Gründungsgesellschafter auch der Kläger war. Als sich nach dem Beitritt weiterer Gesellschafter die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzuzeichnen begann, wurde der Geschäftsführervertrag des Klägers für seine künftige Funktion als Vorstandsmitglied adaptiert und eine dreimonatige Frist zur Kündigung des Anstellungsvertrages vereinbart. Am 15. 4. 2002 wurde der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 17 Cga 64/97k begehrt die B***** GmbH (im Folgenden kurz Klägerin genannt) von ihrem ehemaligen Geschäftsführer Schadenersatz im Ausmaß von insgesamt ATS 2,011.505,33 sA. Gegenstand des Berufungsverfahrens waren Teilansprüche von ATS 1,215.650,31; davon entfielen ATS 123.613 auf das vom Beklagten am 5. 9. 1996 angeblich ohne Rechtsgrund und Genehmigung der Gesellschafter oder des Beirates an sich selbst ausbezahlte Jubiläumsgeld, ATS 1,090.200,50 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die begehrte Feststellung, dass der Kläger Anspruch auf Valorisierung seiner Betriebspension nach der "Automatikklausel" des § 74 der Betriebsvereinbarung mit dem Stand 1989 habe, zutreffend verneint, sodass auf dessen
Begründung: verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die begehrte Feststellung, dass der Kläger Anspruch auf V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Aufsichtsrats der beklagten Aktiengesellschaft vom 20. 5. 1999 wurde der Kläger vom 1. 7. 1999 bis 30. 6. 2002 zum Vorstandsmitglied für die Bereiche Finanzen, EDV, Recht und Personal bestellt. Am gleichen Tag schlossen die Streitteile für diese Funktionsperiode einen "Anstellungsvertrag", der nach Punkt II innerhalb der ersten sechs Monate von beiden Seiten vorzeitig aufgelöst werden konnte. Im November 1999 hatte der Aufsichtsrat der beklag... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Die gesetzlichen Rechte und Pflichten eines Vorstandsmitglieds sind unmittelbare Rechtsfolgen der Bestellung, ergeben sich aus dem AktG und sind zwingend, also auch durch den Anstellungsvertrag nicht abänderbar. Die (vertragliche) Einräumung einer solchen Rechtsstellung an eine Person außerhalb eines Vorstandsmandats würde ein zusätzliches Organ der Gesellschaft neben dem Organ "Vorstand" schaffen, das in der Verfassu... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft hat bei Bestellung des Vorstandes die absolute, durch nichts gebundene Beschlussfreiheit. Selbst wenn noch vor Bestellung zum Vorstandsmitglied ein Vorstandsvertrag abgeschlossen wird, besitzt daher das in Aussicht genommene Vorstandsmitglied im Fall des Unterbleibens einer Bestellung keinen Erfüllungsanspruch, weil der Vorstandsvertrag kein Versprechen der Aktiengesellschaft ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bankfachmann. Er war seit 1995 befristet auf fünf Jahre Geschäftsleiter der D***** Bank in Österreich. Im Februar 1999 und danach wieder im August 1999 bot ihm der Vorstandsvorsitzende der Rechtsvorgängerin der Beklagten an, im Zuge einer Aufstockung des Vorstands eine Vorstandsfunktion darin zu übernehmen. Zunächst war vorgesehen, dass der Kläger als Vorstandsmitglied das Ressort "Firmenkunden" leiten sollte. Mit Schreiben vom 23. 11. 1999 schl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Repub... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 21. 4. 1995 Mitglied des Vorstands der beklagten Partei mit einer bis 19. 12. 1996 befristeten Funktionsperiode. Zuletzt bezog er ein Monatsgehalt von S 150.000,-- brutto, 14 mal jährlich. Dem Kläger war weiters vertraglich zugesichert, daß er im Falle der Nichtverlängerung seiner Funktion über den 19. 12. 1996 hinaus bis 31. 12. 1996 einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollte. Am 19. 1. 1996 wurde er durch den Aufsichtsrat der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Bierbrauerei F***** & Comp. (im folgenden alte KG) wurde in mehreren, hier nicht relevanten Schritten in die Brauerei F***** GmbH & Co. (im folgenden neue KG) umgestaltet, deren Komplementärin die F***** Verwaltungs GmbH (später Brauerei F***** GmbH; im folgenden nur GmbH) wurde. Mit Satzung vom 20. August 1993 wurde die beklagte Aktiengesellschaft durch Mag. Erich M***** und die GmbH gegründet. Nach mehrstufiger gesellschaftsrechtlicher Umgestaltu... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Der Erfolg der Anfechtungsklage hängt von dem der klagenden Partei obliegenden Beweis (arg "...es sei denn ..." in § 75 Abs 4 zweiter Satz AktG) ab, dass für die Abberufung kein wichtiger Grund vorliegt. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 1 Ob 11/99w ... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Unsachlich ist der Vertrauensentzug dann, wenn er nur ein Vorwand für die willkürliche Zurücksetzung des Vorstandsmitglieds ist, dessen Geschäftsführung so geartet ist, dass die Hauptversammlung ihr Vertrauen zu ihm in Wahrheit gar nicht verloren haben konnte, oder wenn der Vertrauensentzug nur zum Vorwand der Abberufung dient oder willkürlich, haltlos oder wegen der damit verfolgten Zwecke sittenwidrig oder sonst wie... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Der Anfechtungsklage des Vorstandsmitglieds kann nur dann Erfolg beschieden sein, wenn festgestellt wird, daß für die Hauptversammlung bei deren Beschlußfassung über den Vertrauensentzug
Gründe: maßgebend waren, die "offenbar", somit, ohne daß dies einer näheren Untersuchung bedürfte, unsachlich waren. Der Ausdruck "offenbar" bedeutet dabei soviel wie "offensichtlich", sodaß die Unsachlichkeit der
Gründe: für jeden vers... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 B1ZPO §228 C4AktG §75
Rechtssatz: Dem abberufenen Vorstandsmitglied bleibt es dann überlassen, den Widerruf seiner Bestellung mit rechtsgestaltender Anfechtungsklage zu bekämpfen. Ziel der Klage ist es, die Abberufung und den damit verbundenen Funktionsverlust rückwirkend zu beseitigen. Das einem solchen Rechtsgestaltungsbegehren stattgebende Urteil wirkt ex tunc. Mit Eintritt der Rechtskraft eines solchen Urteils erlangt der Klä... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 B1AktG §75
Rechtssatz: Nach Ablauf der Amtsperiode ist Gegenstand der Klage nur noch die Feststellung, die Abberufung sei nicht rechtmäßig gewesen. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 1 Ob 11/99w Entscheidungstext OGH 25.05.1999 1 Ob 11/99w Veröff: SZ 72... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Der vom Aufsichtsrat (gültig) beschlossene Widerruf der Bestellung zum Vorstandsmitglied führt ohne Rücksicht auf dessen Berechtigung zum Funktionsverlust, der bereits mit der Verständigung des betroffenen Funktionärs von dieser Entscheidung eintritt. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 ... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Widerruft der Aufsichtsrat auf Grund des Beschlusses der Hauptversammlung die Ernennung, so liegt dessen rechtliche
Begründung: im Hauptversammlungsbeschluß; der Aufsichtsrat selbst muß außer dem Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung keine besonderen
Gründe: , namentlich keine zusätzliche
Begründung: für den Widerruf besitzen oder angeben. Entscheidungstexte 1 Ob... mehr lesen...
Norm: AktG §75
Rechtssatz: Der wichtige Grund des Vertrauensentzugs durch die Hauptversammlung muss nicht auf einem schuldhaften Verhalten des Vorstandsmitglieds beruhen. Entscheidungstexte 1 Ob 294/97k Entscheidungstext OGH 28.04.1998 1 Ob 294/97k Veröff: SZ 71/77 6 Ob 88/06v Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 88/06... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Rechtsstreits ist der Widerruf der Bestellung des Klägers zum Vorstandsmitglied der beiden beklagten Aktiengesellschaften am 21.April 1994. Zu diesem Zeitpunkt hielt der Konsum Österreich reg.Genossenschaft mbH (im folgenden „Konsum“) 99,9997 % der Aktien der erstbeklagten Partei und 19,9984 % der Aktien der zweitbeklagten Partei, 80 % der Aktien der zweitbeklagten Partei waren im Besitz der erstbeklagten Partei; die restlichen Aktien der beklag... mehr lesen...