Norm: KO §39
Rechtssatz: Der Anfechtungsgegner muss zur Konkursmasse leisten; was er leistet, fällt mit der Leistung in die Masse. Es ist deshalb - bei Vorliegen eines Anfechtungstatbestands - jedenfalls zielführend, eine Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger (hier: der beklagten Bank) anzufechten. Ob es allenfalls sachgerecht wäre, in Umschuldungsfällen die Anfechtung von Sicherstellungen (hier: durch Herbeiführung einer Aufrechnungslage) nu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1368ABGB §1369KO §39
Rechtssatz: Der Gläubiger hat gegen den Pfandbesteller, dem das Pfand bereits zurückgestellt wurde (wenn die Hypothek bereits gelöscht wurde) im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners einen schuldrechtlichen Anspruch auf (neuerliche) Pfandbestellung, und zwar zumindest dann, wenn der Rang der Hypothek inzwischen nicht von dritter Seite in Anspruch genommen oder die Liegenschaft noch ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §39
Rechtssatz: Es ist grundsätzlich erlaubt, die Anfechtung in alle möglichen Richtungen geltend zu machen, weil die spätere Deckung durch einen Teil der angefochtenen Verfügungen oder Rechtshandlungen nicht gesichert ist und die Anfechtungsklage hinsichtlich eines weiteren Teils verjähren könnte. Erst im Exekutionsverfahren wird gemäß § 27 EO darauf Bedacht zu nehmen sein, daß die Exekution nicht in einem weiteren Umfang voll... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Für die Wertberechnung ist auf den Zeitpunkt der erfolgreichen Anfechtung abzustellen. Entscheidungstexte 1 Ob 670/90 Entscheidungstext OGH 24.10.1990 1 Ob 670/90 Veröff: JBl 1991,805 2 Ob 198/98a Entscheidungstext OGH 13.01.2000 2 Ob 198/98a Beisatz: Hier: § 13 Abs 1 AnfO. (T1) Beisatz: Es ist auf den... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Die Anfechtung einer Unternehmensübertragung durch Rückübertragung ist untunlich und daher unzulässig, wenn der Übernehmer wesentliche werterhöhende Veränderungen durchgeführt hat, zu denen der Gemeinschuldner selbst nicht mehr in der Lage gewesen wäre; es kann dann nur der Geldwert des Unternehmens im Zeitpunkt der Übertragung zuzüglich auch noch vom Gemeinschuldner oder der Masse erzielbar gewesenen Erträgnisse in Gel... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 HKO §39ZPO §411 Bf
Rechtssatz: Wird die Forderungsabtretung im Anfechtungsprozeß gegen den Zessionar den Konkursgläubiger gegenüber für unwirksam erklärt oder die Rückabtretung ausgesprochen, wirkt die auch gegen den Schuldner insoweit, als er sich der Konkursmasse gegenüber nicht mehr auf die angefochtene Forderungsabtretung berufen kann. Entscheidungstexte 7 Ob 723/87 ... mehr lesen...
Norm: KO §38 Abs2KO §39
Rechtssatz: Der Schuldner ist nicht "Begünstigter" der Abtretung einer Forderung, ihm kommt auch nicht die Stellung eines Rechtsnachfolgers im Sinne des § 38 Abs 2 KO zu. Es ist daher auch nicht Anfechtungsgegner. Ist daher die abgetretene Forderung noch nicht bezahlt, hat sich die Anfechtungsklage in Form einer Rechtsgestaltungsklage gegen den Zessionar zu richten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die konkursmäßige Verwertung einer Liegenschaft zu dulden, ist zulässig. Ein solches Urteil verschafft dem Kläger den Zugriff auf die Liegenschaft, obwohl der Beklagte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 507/88 Entscheidungstext OGH 10.02.1988 1 Ob 507/88 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39
Rechtssatz: Das Begehren der Anfechtungsklage muss insoweit, als ein Leistungsbegehren möglich ist, nicht auch noch ein Rechtsgestaltungsbegehren enthalten; sein Fehlen macht das Klagebegehren nicht unschlüssig. Nur wenn der Anfechtungsgegner zu einer Leistung nicht verpflichtet ist und daher nur eine vom Gemeinschuldner vorgenommene Rechtshandlung für unwirksam erklärt werden soll, also kein Leistungsbegehren gestellt werden... mehr lesen...
Norm: AnfO §12AnfO §13EGZPO ArtXLII IDaEGZPO ArtXLII IJKO §39KO §43 Abs1
Rechtssatz: Auf ein Anfechtungsrecht kann ein Rechnungslegungsanspruch (Anspruch auf Auskunftserteilung) nur dann gestützt werden, wenn bestimmte Rechtshandlungen bereits erfolgreich angefochten wurden oder der Anfechtungsanspruch dem Grunde nach bejaht wird. Entscheidungstexte 1 Ob 563/86 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1356KO §39
Rechtssatz: Das Wiederaufleben der Hauptschuld aufgrund erfolgreicher Anfechtung ihrer Befriedigung (Zahlung) betrifft auch die Haftung des Bürgen, so daß dieser nun in Anspruch genommen werden kann. Der Oberste Gerichtshof stimmt jetzt der auch von König jüngst (Die Anfechtung nach der Konkursordnung, Manz 1985, Rdz 389) geäußerten und mit überzeugenden Gründen von Koziol verfochtenen Ansicht (JBl 1983,517, bes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1356KO §39
Rechtssatz: Der Bürge, dessen Haftung durch die erfolgreiche Anfechtung wiederauflebt, ist dann schutzwürdig, wenn er nach Verstreichen der für die Geltendmachung der Anfechtung normierten Fristen, mit seiner Inanspruchnahme nicht mehr rechnen mußte. Entscheidungstexte 5 Ob 544/84 Entscheidungstext OGH 02.07.1985 5 Ob 544/84 Veröff: RdW 1986,... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §30KO §31KO §39
Rechtssatz: Der Anfechtungsanspruch ist ein Forderungsanspruch eigener Natur, sein Ziel ist daher nicht bloß Wiederherstellung des Zustandes der Masse vor der Rechtshandlung, sondern Herstellung des Zustandes in dem sich die Masse befände, wenn die anfechtbare Rechtshandlung nicht vorgenommen worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 795/81 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39ZPO §235 E
Rechtssatz: Die zusätzliche Stellung des Begehrens auf Unwirksamerklärung der angefochtenen Rechtshandlung während des Prozesses über ein Leistungsbegehren ist eine Klagserweiterung, daher eine Klagsänderung, die nicht unter § 235 Abs 4 ZPO fällt, sondern nach Abs 3 zu beurteilen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 88/68 Entscheidungstext OGH 27.06.1968 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB idF BGBl I 1997/30 KO §39
Rechtssatz: Wenn der Masseverwalter eine dingliche Belastung (vertragsmäßiges oder richterliches Pfandrecht) anficht, kann das Ergebnis nie eine Löschung der Hypothek und damit ein Nachrücken der folgenden Pfandgläubiger sein. Die Anfechtung der Hypothek wirkt daher wie ihre Übertragung an den Gemeinschuldner ohne bücherliche Löschung also wie eine Eigentümerhypothek (§§ 469, 1446 ABGB) ohne bücherliche Lösc... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Alternativbegehrens, der Konkursmasse das Entgangene in Natur zu leisten oder Geldersatz zu leisten. Entscheidungstexte 1 Ob 235/60 Entscheidungstext OGH 21.10.1960 1 Ob 235/60 1 Ob 139/64 Entscheidungstext OGH 23.09.1964 1 Ob 139/64 E... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Der Anfechtungsgegner, dem gegenüber die Übertragung der Bestandrechte des Gemeinschuldners an ihn mit Erfolg angefochten wurde, ist zufolge der relativen Unwirksamkeit des angefochtenen Rechtsgeschäftes nur (der Masse gegenüber) zur Räumung des Bestandgegenstandes verpflichtet, nicht aber zur Abgabe einer Verzichtserklärung bezüglich der Mietrechte gegenüber dem Hauseigentümer. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AnfO §13KO §39
Rechtssatz: Zur Frage der Fassung eines Anfechtungsbegehrens nach KO und AnfO (wie 7 Ob 417/57 = RZ 1958,27). Maßgebend sind stets die besonderen Umstände des Falles. Wenn und insoweit die Erbringung der Leistung an die Kokursmasse durch den Anfechtungsgegner (§ 39 KO) schon durch den Ausspruch über die Unwirksamkeit der angefochtenen Rechtshandlung (§ 27) erreicht wird, entsprechen beide Fassungen dem Gesetz. ... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39ZPO §228 A1
Rechtssatz: Wenn es sich um den bloßen Ausspruch handelt, daß Rechtshandlungen den Gläubigern gegenüber unwirksam seien, ist keine Leistungsklage anzunehmen, sondern eine Feststellungsklage, die nach dem § 228 ZPO beurteilt werden muß. Entscheidungstexte 1 Ob 229/56 Entscheidungstext OGH 07.11.1956 1 Ob 229/56 ... mehr lesen...
Norm: KO §27KO §39ZPO §405 A
Rechtssatz: In jedem Anfechtungsprozeß kann das Gericht zumindest dann, wenn die Klage nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Anfechtungstatbestand gestützt wird, wegen jedes der im Gesetze angeführten Anfechtungstatbestände verurteilen, zu dessen
Begründung: die vom Kläger geltend gemachten Tatsachen hinreichen. Entscheidungstexte 7 Ob 426/56 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Wirkung des Anfechtungsurteiles. Entscheidungstexte 2 Ob 91/29 Entscheidungstext OGH 13.02.1929 2 Ob 91/29 Veröff: SZ 11/40 7 Ob 151/72 Entscheidungstext OGH 13.09.1972 7 Ob 151/72 Beisatz: Beim Anfechtungsanspruch handelt es sich um einen Rechtsgestaltungsanspruch. Der Anfechtungskläger ist daher berechtigt... mehr lesen...
Norm: KO §39
Rechtssatz: Zulässigkeit des Begehrens einer Anfechtungsklage im Konkurse, das nur auf die Feststellung der Unwirksamkeit gewisser Rechtshandlungen gerichtet ist. Entscheidungstexte 1 Ob 280/27 Entscheidungstext OGH 26.04.1927 1 Ob 280/27 Veröff: SZ 9/106 2 Ob 154/64 Entscheidungstext OGH 25.06.1964 2 Ob 154/6... mehr lesen...