Norm
KO §27Rechtssatz
In jedem Anfechtungsprozeß kann das Gericht zumindest dann, wenn die Klage nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Anfechtungstatbestand gestützt wird, wegen jedes der im Gesetze angeführten Anfechtungstatbestände verurteilen, zu dessen Begründung die vom Kläger geltend gemachten Tatsachen hinreichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0041002Dokumentnummer
JJR_19560926_OGH0002_0070OB00426_5600000_001