RS OGH 1956/9/26 7Ob426/56

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Veröffentlicht am 26.09.1956
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Norm

KO §27
KO §39
ZPO §405 A

Rechtssatz

In jedem Anfechtungsprozeß kann das Gericht zumindest dann, wenn die Klage nicht ausdrücklich auf einen bestimmten Anfechtungstatbestand gestützt wird, wegen jedes der im Gesetze angeführten Anfechtungstatbestände verurteilen, zu dessen Begründung die vom Kläger geltend gemachten Tatsachen hinreichen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 426/56
    Entscheidungstext OGH 26.09.1956 7 Ob 426/56

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0041002

Dokumentnummer

JJR_19560926_OGH0002_0070OB00426_5600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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