Norm
KO §39Rechtssatz
Das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, die konkursmäßige Verwertung einer Liegenschaft zu dulden, ist zulässig. Ein solches Urteil verschafft dem Kläger den Zugriff auf die Liegenschaft, obwohl der Beklagte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0064636Dokumentnummer
JJR_19880210_OGH0002_0010OB00507_8800000_001