RS OGH 2000/2/24 6Ob105/99f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

ABGB §1368
ABGB §1369
KO §39

Rechtssatz

Der Gläubiger hat gegen den Pfandbesteller, dem das Pfand bereits zurückgestellt wurde (wenn die Hypothek bereits gelöscht wurde) im Fall einer erfolgreichen Anfechtung der Zahlung des Hauptschuldners einen schuldrechtlichen Anspruch auf (neuerliche) Pfandbestellung, und zwar zumindest dann, wenn der Rang der Hypothek inzwischen nicht von dritter Seite in Anspruch genommen oder die Liegenschaft noch nicht mitveräußert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113188

Dokumentnummer

JJR_20000224_OGH0002_0060OB00105_99F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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