Entscheidungen zu § 9 Abs. 1 EStG 1988

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-89 von 89

RS Vwgh 1998/9/30 93/13/0260

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140;EStG 1972 §9 Abs1 idF 1988/405;EStGNov 1988/405 Art1 Z1 idF 1988/405;
Rechtssatz: Der VwGH hat keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Art I Z 1 der EStGNov 1988/405 (Hinweis B VfGH 28.9.1993, B 1428/93; E VfGH 6.3.1992, G 309/91; E 27.6.1989, 89/14/0117). European Case Law Identif... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/3/31 93/13/0035

Der Beschwerdeführer betreibt als Einzelunternehmer eine Tankstelle und ermittelte in den Streitjahren seinen Gewinn gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1972. Im Zuge einer Betriebsprüfung für die Jahre 1984 bis 1986 stellte der Prüfer u.a. fest, daß für diesen Zeitraum sowohl eine auf handschriftlichen Monatsabrechnungen beruhende Buchhaltung vorhanden war, als auch eine solche, die mit Hilfe einer EDV-Anlage erstellt worden war. Dabei wichen die in der EDV-Anlage erfaßten Erlösdaten von den diesb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 31.03.1998

RS Vwgh 1998/3/31 93/13/0035

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §4 Abs2;EStG 1972 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist kein wirtschaftlicher Grund für die Bildung einer Investitionsrücklage. Ein Vorbringen dahingehend, daß die Bildung von Investitionsrücklagen der "Stärkung des statistisch gesehen sehr schwachen Eigenkapitals der österreichischen Firmen" diene und der "bereits im Handelsgesetzb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1997/7/29 93/14/0037

Der Beschwerdeführer stellte mit 30. April 1989 seine Tätigkeit als Buchprüfer und Steuerberater ein und veräußerte seinen Betrieb. Die bis zu diesem Zeitpunkt nicht bestimmungsgemäß verwendeten, in Vorjahren (1985 und 1986) gemäß § 9 Abs 3 EStG 1972 gebildeten steuerfreien Beträge (in der Folge: Investitionsrücklage) löste er zugunsten des laufenden Gewinnes des Rumpfwirtschaftsjahres 1989 gewinnerhöhend auf. Anläßlich der Veranlagung zur Einkommensteuer 1989 rechnete das Finanzamt d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.07.1997

RS Vwgh 1997/7/29 93/14/0037

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §24 Abs2;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1972 §9 Abs2;EStG 1988 §24 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs2;
Rechtssatz: Es trifft nicht zu, daß durch das EStG 1988 die Rechtsnatur der Investitionsrücklage als bisher nicht versteuertes Eigenkapital, woraus sich iVm den Vorschriften zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iSd § 24 Abs 2 EStG 1988 schon die Quali... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.07.1997

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/27 94/13/0186

Die Beschwerdeführerin bildete zu Lasten ihres Gewinnes aus Gewerbebetrieb 1988 eine steuerfreie Rücklage vom nicht entnommenen Gewinn nach § 11 EStG 1972. Im Beschwerdefall ist strittig, ob für diese Rücklagenbildung die im § 11 Abs. 2 EStG 1972 enthaltene Berechnungsvorschrift "vor Bildung der Gewerbesteuerrückstellung" nur die Differenz von den Gewerbesteuervorauszahlungen 1988 zur Gewerbesteuer 1988 beinhaltet (Auffassung der belangten Behörde) oder auch - die zunächst erfolgs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.03.1996

RS Vwgh 1996/3/27 94/13/0186

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §4 Abs2 litb;EStG 1972 §11 Abs2;EStG 1972 §4 Abs4 Z6;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Die Gewerbesteuerrückstellung stellt den Unterschiedsbetrag zwischen der zu erwartenden Gewerbesteuerschuld für das abgelaufene Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) und den festgesetzten Vorauszahlungen dar, für die nac... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.03.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1995/11/21 93/14/0012

Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, ermittelte den Gewinn aus seinem Einzelunternehmen bis zum 31. Dezember 1988 gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972. Mit Wirkung ab 1. Jänner 1989 ging er zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG 1988 über. Für das Streitjahr erklärte er sowohl einen Übergangsgewinn als auch einen laufenden Gewinn. Zu Lasten des laufendes Gewinnes machte er eine Investitionsrücklage im höchstzulässigen Ausmaß geltend. Strittig ist, ob die vom Beschwerdeführer ge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Ein Beteiligungsgewinn gehört - unabhängig davon, ob im Beteiligungsunternehmen eine Investitionsrücklage gebildet worden ist - zum Gewinn des Steuerpflichtigen und damit zur Bemessungsgrundlage für die Investitionsrücklage iSd § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung (Hinweis: E 30.6.1987, 86/14/0194). Europe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Tarifarische Bestimmungen haben auf die Bildung der Investitionsrücklage nach § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung keinen Einfluß (Hinweis: E 3.6.1992, 87/13/0036). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X05 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung umschreibt das Ausmaß der zu bildenden Investitionsrücklage erschöpfend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X01 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs2;EStG 1988 §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Verzicht auf eine bereits gebildete Investitionsrücklage iSd § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung stellt eine Bilanzänderung dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X06 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Der Begriff "Gewinn" in § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung unterscheidet sich inhaltlich nicht von dem in § 4 Abs 1 EStG 1988. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X03 Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988 §4 Abs10;EStG 1988 §9 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Im nach § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung zu adaptierenden Gewinn ist auch der vom Abgabepflichtigen erzielte Übergangsgewinn iSd § 4 Abs 10 Z 3 lit b EStG 1988 enthalten. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X04... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.11.1995

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/7 90/16/0021

Die vorliegende Beschwerde enthält - in Übereinstimmung mit den vorgelegten Verwaltungsakten - im wesentlichen folgenden Sachverhalt (§ 28 Abs. 1 Z. 3 VwGG): Für eine Forderung des beschwerdeführenden Rechtsanwaltes gegen einen seiner Klienten war in dem - dessen inländische Liegenschaft ... betreffenden - Grundbuch das Pfandrecht an ihr einverleibt gewesen. Da der Beschwerdeführer "vorerst nicht im eigenen Namen gegen den ehemaligen Klienten Exekution führen wollte", hatte er einer f... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 07.03.1991

RS Vwgh 1991/3/7 90/16/0021

Index: 23/04 Exekutionsordnung32/06 Verkehrsteuern
Norm: EO §183;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §1 Abs1 Z2;GrEStG 1955 §1 Abs2;GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/9, 651;
Rechtssatz: Es ist nicht verfehlt, beim - der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 unterliegenden - treuhändigen Erwerb eines Grundstückes durch Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren von eine... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 07.03.1991

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0160

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1987 §9 Abs1;GrEStG 1987 §9 Abs3;GrEStG 1987 §9 Abs4; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Die Vorschreibung des § 9 GrEStG 1955 hat den Zweck, dem Grundpfandgläubiger, der in der Zwangsversteigerung bzw beim rechtsgeschäftlichen Erwerb durch Kaufvertrag zur Rettung seines Grundpfandrechtes das mit dem Pfandrecht belastete Grundstück erwerben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/11/16 89/16/0160

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;GrEStG 1955 §16 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs1;GrEStG 1955 §9 Abs3; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1990, 451;
Rechtssatz: Im Hinblick auf die in § 9 Abs 3 GrEStG 1955 angeordnete sinngemäße Anwendung des § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in bezug auf ein bestehendes Grundpfandrecht ist auf jene Sachlage und Rechtslage Bedacht zu nehmen, die im Zeitpunkt der Ent... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1989

RS Vwgh 1989/6/27 89/14/0117

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: AbgÄG 1988 Art1 Z1 Abschn1;B-VG Art7 Abs1;EStG 1972 §9 Abs1;EStG 1972 §9 Abs3 idF 1988/405 1988/739;EStGNov 1988/405 Art1 Z1;
Rechtssatz: Die Herabsetzung der Investitionsrücklage (des entsprechenden steuerfreien Betrages) durch die BG vom 7.7.1988 mit dem das EStG 1972 abgeändert wird, BGBl 1988/405... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/2/23 88/16/0008

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 292; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1660/69 E 22. April 1971 RS 1 Stammrechtssatz Um die Abgabenbefreiung iSd § 9 Abs 1 GrEStG 1955 in Anspruch nehmen zu können, muß die Rettungsabsicht der Hauptzweck des Grundstückserwerbes sein. Ist im Einzelfall nicht die Rettung des Grundpfandrechtes, sondern der Erwerb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.02.1989

RS Vwgh 1989/1/26 88/16/0155

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 294;
Rechtssatz: Der VwGH setzt in stRsp für einen Erwerb zur Rettung des Grundpfandrechtes iSd § 9 Abs 1 GrEStG 1955 immer einen Pfandgläubiger und dessen Pfandrecht voraus. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1988160155.X01 Im RIS se... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.01.1989

RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0194

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §9 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZ 1987/20, S 234;
Rechtssatz: Auch Beteiligungsgewinne sind Teil der Berechnungsgrundlage für die Investitionsrücklage. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986140194.X01 Im RIS seit 30.06.1987 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1987

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Als die dem Pfandrecht des Erwerbers vorhergehenden Rechte sind alle Rechte anzusehen, die dem letzten Recht des Erwerbers im Rang vorhergehen (Hinweis auf Czurda, Komm zum GrEStG 1955, Lieferung September 1981, Tz 32 zu § 9; Boruttau - Egly - Sigloch, GrEStG 11, S 1177, Tz 57). European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2 idF 1955/140; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 82/16/0021 E VS 29. Jänner 1986 VwSlg 6072 F/1986 RS 2 Stammrechtssatz Der "Betrag, den der Pfandgläubiger für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat" ist der Betrag jener Aufwendungen, zu deren Besicherung der Pfandgläubiger das Pfandrecht erworben hat, einschließlich der mit dieser Besicherung selbst verb... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Im Falle eines Rettungserwerbes gem § 9 GrEStG 1955 ist dann, wenn dem Erwerber zwei oder mehrere Pfandrechte an der versteigerten Liegenschaft zustehen, bei allen diesen Pfandrechten auf den Betrag, den der Erwerber "für den Erwerb des Pfandrechtes aufgewendet hat", und nicht etwa auf einen diesen Betrag allenfalls übersteigenden "Wert" abzuste... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §116 Abs2;GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Es besteht keine Bindung der Abgabenbehörden an den Meistbotsverteilungsbeschluß (Hinweis E 11.11.1971, 1514/70). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985160078.X05 Im RIS seit 16.10.1986 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Vertragszinsen stellen das wirtschaftliche Äquivalent für die Bindung des eingesetzen Kapitals dar, das der Gläubiger sonst anderweitig fruchtbringend hätte anlegen können. Der Verzicht auf eine anderweitige Anlegung kann daher als "Aufwendung" im weiteren Sinne angesehen werden; die Vertragszinsen, die der Gläubiger im Hinblick auf ihre Deckung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2;
Rechtssatz: Bei Berechnung des sogenannten "Vergleichsbetrages" nach § 9 Abs 1 Z 2 GrEStG 1955 ist der Nennwert (das Nominale) der dem zu rettenden Grundpfandrecht im Rang vorangehenden Rechten dann nicht heranzuziehen, wenn die noch aushaftende Forderung geringer ist als dieser Nennwert. In diesem Fall ist nach ständiger Rechtsprechung des VwGH (Hinweis E ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

RS Vwgh 1986/10/16 85/16/0078

Index: 32/06 Verkehrsteuern
Norm: GrEStG 1955 §9 Abs1 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/16/0045 E 15. Mai 1986 RS 1 Stammrechtssatz Es mag dahingestellt bleiben, ob vertraglich vereinbarte Zinsen, die von der Zuzählung der Darlehensvaluta bis zur Einverleibung des Pfandrechtes im Grundbuch angefallen sind, als gemachte Aufwendungen anzusehen sind. Verzugszinsen stellen jedoch einen im voraus pauschalierten S... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.10.1986

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