RS Vwgh 1987/6/30 86/14/0194

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Veröffentlicht am 30.06.1987
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §9 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1987/20, S 234;

Rechtssatz

Auch Beteiligungsgewinne sind Teil der Berechnungsgrundlage für die Investitionsrücklage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986140194.X01

Im RIS seit

30.06.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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