RS Vwgh 1995/11/21 93/14/0012

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Veröffentlicht am 21.11.1995
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §9 Abs1;

Rechtssatz

Tarifarische Bestimmungen haben auf die Bildung der Investitionsrücklage nach § 9 Abs 1 EStG 1988 in der Stammfassung keinen Einfluß (Hinweis: E 3.6.1992, 87/13/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993140012.X05

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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